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Öffentlicher Dienst - TV-L

TV-L Gehaltsrechner

TV-L: 16 Gruppen von E 1 bis E 15, gültig 01.04.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 15 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 1840,67 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach Tätigkeit, Entgeltordnung, Stufenzuordnung und Land. Jahressonderzahlung ist vereinfacht enthalten; Hessen, Sondertabellen, Besitzstandsregelungen und Sonderfälle sind nicht enthalten. Monatliche Zulagen können optional erfasst werden.

Quellen und Berechnungsdetails

Dieser Gehaltsrechner für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) nutzt die allgemeine TV-L-Entgelttabelle ab 01.04.2026. Aus Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

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Häufige Fragen

Antworten zu Geltungsbereich, Entgeltgruppen, Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung im TV-L.

Für wen gilt der TV-L?

Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Rechner bildet die allgemeine TV-L-Entgelttabelle ab; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht und ist nicht enthalten.

Welche Entgeltgruppen und Stufen gibt es im TV-L?

Die allgemeine TV-L-Tabelle umfasst E 1 bis E 15 mit bis zu 6 Stufen, einschließlich der Unterscheidung in E 9a und E 9b. E 1 beginnt mit Stufe 2.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L?

Die Sätze sind nach Entgeltgruppen gestaffelt: E 1 bis E 4 erhalten 87,43 %, E 5 bis E 8 88,14 %, E 9a bis E 11 74,35 %, E 12 bis E 13 46,47 % und E 14 bis E 15 32,53 %; ausgezahlt wird im November. Der Rechner bildet sie vereinfacht als Jahreskomponente ab.

Mit welcher Wochenarbeitszeit rechnet der TV-L-Rechner?

Als Referenz für Stundenwerte sind 38,5 Wochenstunden hinterlegt; die tatsächliche regelmäßige Arbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Deine eingegebene Arbeitszeit fließt in Monatsbrutto und Stundenlohn ein.

Welche Abzüge zieht der TV-L-Rechner für die Netto-Schätzung ab?

Berücksichtigt werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Tarif (§ 32a EStG mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Es bleibt eine vereinfachte Schätzung anhand deiner Angaben.

Deckt der TV-L-Rechner Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst oder Lehrkräfte ab?

Nein. Sondertabellen, etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte, sind nicht enthalten; auch die Überleitungsgruppen E 15UE, E 13UE und E 2UE führt der Grundrechner nicht.

Warum weicht das Ergebnis von deiner TV-L-Abrechnung ab?

Der Rechner nutzt vereinfachte Annahmen: Die Jahressonderzahlung erscheint nur in der Jahresansicht (inklusive Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze), und die VBL West wird pauschal mit 1,81 % Arbeitnehmeranteil abgebildet. Besitzstandsregelungen, Zulagen und landesspezifische Sonderfälle erfasst er nicht automatisch.