Wer bekommt Entgeltgruppe 9a TV-L?
E 9a erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit auf Basis vielseitiger Fachkenntnisse durchgehend selbständige Leistungen erfordert – also eigenes Abwägen und Entscheiden im gesamten Aufgabenkreis.
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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 9a
E 9a TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 bis 40,1 Std./Woche je nach Geltungsbereich) 3.620,10 € in Stufe 1 bis 4.615,76 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 9a TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche; tariflich je nach Geltungsbereich 38,5 bis 40,1 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
| Stufe | Monatsbrutto | Stundenlohn | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.620,10 € | 21,63 € | 2.399,31 € |
| Stufe 2 | 3.870,81 € | 23,12 € | 2.535,82 € |
| Stufe 3 | 3.925,58 € | 23,45 € | 2.565,44 € |
| Stufe 4 | 4.035,07 € | 24,10 € | 2.624,36 € |
| Stufe 5 | 4.488,99 € | 26,82 € | 2.865,37 € |
| Stufe 6 | 4.615,76 € | 27,57 € | 2.931,66 € |
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,4 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Entgelttabelle einschließlich Überleitungsgruppen, gültig vom 01.04.2026 bis 31.12.2026. Die Vollzeit-Wochenstunden sind im Rechner einstellbar.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Die Entgeltgruppe 9a im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit durchgehend selbständige Leistungen erfordert. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Finanzierung der VBLklassik: Abrechnungsverbände West und Ost, Stand 02.06.2026. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).
Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.
TV-L: §§ 6, 8, 20, 24 und Anlage F (Zulagen), Stand 20.09.2026. Bayerische Staatskanzlei – Bürgerservice, gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Tariflich gelten je nach Geltungsbereich 38,5 bis 40,1 Std./Woche; bei längerer Vollzeit fällt der Anteil für dieselbe Stundenzahl etwas niedriger aus. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
| Stufe | Vollzeit | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.620,10 € | 1.880,57 € | 2.820,86 € |
| Stufe 2 | 3.870,81 € | 2.010,81 € | 3.016,22 € |
| Stufe 3 | 3.925,58 € | 2.039,26 € | 3.058,89 € |
| Stufe 4 | 4.035,07 € | 2.096,14 € | 3.144,21 € |
| Stufe 5 | 4.488,99 € | 2.331,94 € | 3.497,91 € |
| Stufe 6 | 4.615,76 € | 2.397,80 € | 3.596,70 € |
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
E 9a erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert – im Unterschied zur E 8 nicht nur zu einem Drittel, sondern im vollen Umfang der Tätigkeit. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
E 9a setzt im allgemeinen Verwaltungsdienst selbstständige Leistungen für die Tätigkeit voraus.
Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 9a im TV-L.
E 9a erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit auf Basis vielseitiger Fachkenntnisse durchgehend selbständige Leistungen erfordert – also eigenes Abwägen und Entscheiden im gesamten Aufgabenkreis.
Die Entgeltgruppe 9a ist in die Stufen 1 bis 6 gegliedert; der Aufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten.
E 9b setzt gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen voraus oder eine abgeschlossene Hochschulbildung (z. B. Bachelor) mit entsprechender Tätigkeit; E 9a baut dagegen auf den vielseitigen Fachkenntnissen der E 6 auf.