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TVöD VKA Tabelle 2026

Die Entgelttabelle der allgemeinen Anlage A für kommunale Arbeitgeber: E 1 bis E 15 einschließlich E 9a, E 9b und E 9c. Wähle Monatsbrutto, Stundenlohn oder Jahresbrutto; ein Gehaltswert öffnet die Entgeltgruppe mit vorgewählter Rechnerstufe.

Gültig01.05.2026 – 31.03.2027Vollzeit38,5 bis 39 Std./Woche

Entgelttabelle TVöD VKA

Darstellung
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
Entgeltgruppe 155.827,86 €6.208,96 €6.634,05 €7.214,39 €7.811,37 €8.204,11 €
Entgeltgruppe 145.298,27 €5.643,35 €6.094,01 €6.594,12 €7.151,57 €7.551,78 €
Entgeltgruppe 134.901,11 €5.279,32 €5.709,87 €6.177,31 €6.727,38 €7.025,87 €
Entgeltgruppe 124.415,70 €4.850,91 €5.359,50 €5.923,82 €6.586,00 €6.900,18 €
Entgeltgruppe 114.269,64 €4.669,92 €5.046,03 €5.454,10 €6.012,56 €6.326,77 €
Entgeltgruppe 104.124,53 €4.438,16 €4.794,69 €5.181,37 €5.611,95 €5.753,35 €
Entgeltgruppe 9c4.010,72 €4.290,50 €4.594,76 €4.922,61 €5.275,05 €5.527,70 €
Entgeltgruppe 9b3.779,84 €4.039,01 €4.203,56 €4.690,55 €4.979,11 €5.313,37 €
Entgeltgruppe 9a3.658,61 €3.877,94 €4.097,67 €4.586,77 €4.697,43 €4.979,97 €
Entgeltgruppe 83.486,40 €3.697,29 €3.843,36 €3.992,40 €4.153,50 €4.230,97 €
Entgeltgruppe 73.294,98 €3.537,94 €3.682,69 €3.828,76 €3.969,05 €4.045,24 €
Entgeltgruppe 63.240,30 €3.440,25 €3.580,46 €3.719,22 €3.855,50 €3.926,20 €
Entgeltgruppe 53.124,08 €3.318,04 €3.449,05 €3.587,78 €3.716,70 €3.783,33 €
Entgeltgruppe 42.994,17 €3.190,45 €3.355,14 €3.457,66 €3.560,17 €3.620,20 €
Entgeltgruppe 32.953,13 €3.164,20 €3.215,57 €3.332,99 €3.421,10 €3.501,81 €
Entgeltgruppe 22.767,54 €2.975,32 €3.027,12 €3.101,04 €3.263,52 €3.433,49 €
Entgeltgruppe 1–2.534,55 €2.568,83 €2.611,69 €2.651,64 €2.754,50 €

Entgelttabelle TVöD VKA mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet die Seite der Entgeltgruppe mit vorgewählter Stufe im Rechner, Klick auf den Gruppennamen die Detailseite der Entgeltgruppe.

Erläuterungen zur TVöD VKA-Entgelttabelle

Erfahrungsstufen und Stufenlaufzeiten

Jede Entgeltgruppe der TVöD VKA-Tabelle ist in sechs Erfahrungsstufen (Stufe 1 bis Stufe 6) unterteilt. Neu eingestellte Beschäftigte starten ohne einschlägige Berufserfahrung in der Regel in Stufe 1; mit zunehmender Erfahrung steigt man in die jeweils nächsthöhere Stufe auf. Die Stufenlaufzeiten sind nach § 16 TVöD bundeseinheitlich festgelegt:

  • Stufe 1 → Stufe 2: nach 1 Jahr
  • Stufe 2 → Stufe 3: nach 2 Jahren
  • Stufe 3 → Stufe 4: nach 3 Jahren
  • Stufe 4 → Stufe 5: nach 4 Jahren
  • Stufe 5 → Stufe 6: nach 5 Jahren

Wer durchgehend in derselben Entgeltgruppe bleibt, erreicht die Endstufe 6 damit nach insgesamt 15 Jahren. Bei dauerhaft herausragender Leistung kann der Aufstieg verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden (Leistungsstufe nach § 17 TVöD). Einschlägige Berufserfahrung kann zudem schon bei der Einstellung zu einer höheren Stufenzuordnung führen.

Eingruppierung: Welche Entgeltgruppe gilt für mich?

Die Entgeltgruppe lässt sich nicht frei wählen, sondern richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TVöD VKA (§ 12 und § 13 TVöD). Erst die Eingruppierung bestimmt die Zeile in der Tabelle; die Stufe ergibt sich anschließend aus der einschlägigen Berufserfahrung. Über die Entgeltgruppen-Spalte links in der Tabelle kommst du zur jeweiligen Detailseite mit typischen Tätigkeiten und Beispielberufen.

Was ändert sich in der TVöD-VKA-Tabelle 2026?

Bis 30.04.2026 galt noch die Tabelle ab April 2025. Zum 01.05.2026 steigen die Tabellenentgelte um weitere 2,8 Prozent. Diese Tabelle zeigt die veröffentlichten Monatsbeträge des neuen Stands.

Jahressonderzahlung TVöD VKA ab 2026

  • Allgemeine Anlage A VKA: 85 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TVöD); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
  • Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, BT-B/BT-K-Abweichungen und Umwandlungsoptionen werden nicht berechnet.

Die Jahresansicht rechnet mit zwölf Monatsentgelten zuzüglich der Sonderzahlung. Im monatlichen Tabellenwert ist sie nicht enthalten.

Zusatzversorgung

VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %.

Vereinfachte Orientierung für VBL West; VBL Ost, kommunale ZVK-Sätze, Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage und Grenzwerte werden nicht individuell berechnet.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur TVöD VKA Entgelttabelle.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 24 Abs. 3 TVöD): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden. Tariflich gelten je nach Geltungsbereich 38,5 bis 39 Wochenstunden; die Stundenwerte der Tabelle beruhen auf 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Für wen gilt der TVöD VKA Tarifvertrag?

Erfasst sind: Anlage A VKA ab 01.05.2026. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Quellen und Datenstand

TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K), Lesefassung i. d. F. des ÄTV Nr. 15 vom 06.04.2025, Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).

Tarifeinigung vom 06.04.2025: Entgelterhöhung und Jahressonderzahlung, Stand 06.04.2025. VKA / Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

VBLklassik Finanzierung im Abrechnungsverband West, Stand 02.06.2026. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).

VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD (Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 01.01.2026. VKA, gültig ab 01.10.2005 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027.

  • Der Grundrechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
  • Überleitungsgruppen werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.