Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.
Die Entgelttabelle der allgemeinen Anlage A für kommunale Arbeitgeber: E 1 bis E 15 einschließlich E 9a, E 9b und E 9c. Wähle Monatsbrutto, Stundenlohn oder Jahresbrutto; ein Gehaltswert öffnet die Entgeltgruppe mit vorgewählter Rechnerstufe.
Entgelttabelle TVöD VKA mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet die Seite der Entgeltgruppe mit vorgewählter Stufe im Rechner, Klick auf den Gruppennamen die Detailseite der Entgeltgruppe.
Jede Entgeltgruppe der TVöD VKA-Tabelle ist in sechs Erfahrungsstufen (Stufe 1 bis Stufe 6) unterteilt. Neu eingestellte Beschäftigte starten ohne einschlägige Berufserfahrung in der Regel in Stufe 1; mit zunehmender Erfahrung steigt man in die jeweils nächsthöhere Stufe auf. Die Stufenlaufzeiten sind nach § 16 TVöD bundeseinheitlich festgelegt:
Wer durchgehend in derselben Entgeltgruppe bleibt, erreicht die Endstufe 6 damit nach insgesamt 15 Jahren. Bei dauerhaft herausragender Leistung kann der Aufstieg verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden (Leistungsstufe nach § 17 TVöD). Einschlägige Berufserfahrung kann zudem schon bei der Einstellung zu einer höheren Stufenzuordnung führen.
Die Entgeltgruppe lässt sich nicht frei wählen, sondern richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TVöD VKA (§ 12 und § 13 TVöD). Erst die Eingruppierung bestimmt die Zeile in der Tabelle; die Stufe ergibt sich anschließend aus der einschlägigen Berufserfahrung. Über die Entgeltgruppen-Spalte links in der Tabelle kommst du zur jeweiligen Detailseite mit typischen Tätigkeiten und Beispielberufen.
Bis 30.04.2026 galt noch die Tabelle ab April 2025. Zum 01.05.2026 steigen die Tabellenentgelte um weitere 2,8 Prozent. Diese Tabelle zeigt die veröffentlichten Monatsbeträge des neuen Stands.
Die Jahresansicht rechnet mit zwölf Monatsentgelten zuzüglich der Sonderzahlung. Im monatlichen Tabellenwert ist sie nicht enthalten.
VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %.
Vereinfachte Orientierung für VBL West; VBL Ost, kommunale ZVK-Sätze, Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage und Grenzwerte werden nicht individuell berechnet.
Kurze Antworten zur TVöD VKA Entgelttabelle.
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.
Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 24 Abs. 3 TVöD): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden. Tariflich gelten je nach Geltungsbereich 38,5 bis 39 Wochenstunden; die Stundenwerte der Tabelle beruhen auf 39 Wochenstunden.
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Erfasst sind: Anlage A VKA ab 01.05.2026. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
Weitere Rechner und Entgelttabellen aus demselben Tarifbereich.
TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K), Lesefassung i. d. F. des ÄTV Nr. 15 vom 06.04.2025, Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).
Tarifeinigung vom 06.04.2025: Entgelterhöhung und Jahressonderzahlung, Stand 06.04.2025. VKA / Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.
TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.
VBLklassik Finanzierung im Abrechnungsverband West, Stand 02.06.2026. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).
VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD (Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 01.01.2026. VKA, gültig ab 01.10.2005 (unbefristet).
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.