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Beamtenbesoldung · Berlin

Besoldungstabelle Berlin 2026

Berlin, Besoldungsordnung A: 12 Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16, gültig ab 01.04.2026.

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A (BBesG (Berlin)), gültig ab 01.04.2026: Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.

Datenstand

Berlin (gültig ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. geltend ab 01.04.2026.

Zum Besoldungsrechner Berlin

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Berlin.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Berlin)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (geltend ab 01.04.2026).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Berlin das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Berlin

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Berlin im Überblick →Familienzuschlag BerlinAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

dbb Besoldungstabelle Berlin (Besoldungsordnung A), gültig ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Grundgehalt A 5 bis A 16, Stufen 1-8, wörtlich aus der dbb-Tabelle. Erhöhung +3,8 % ab 01.04.2026 (2,8 % Tarifübertragung + 1,0 % Vorgriff); Gesetz vom 16.06.2026, verkündet 17.06.2026. SHA-256: 61f24c3b700fa544855141ebfb3578a63ec7e97e662df98e180af382567318f1.

dbb Besoldungstabelle Berlin (BBesG (Berlin), Besoldungsordnung A), Stand 01.01.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2027. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 1-8. Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.