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Beamtenbesoldung · Brandenburg

Besoldungstabelle Brandenburg 2026

Brandenburg, Besoldungsordnung A: 12 Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16, vorläufiger Stand ab 01.01.2026.

Die Grundgehaltstabelle zeigt die amtlichen Werte aus Anlage 4 des Brandenburger Gesetzentwurfs Drs. 8/3322 vom 01.09.2026, vorgesehen ab 01.01.2026. Das Gesetz ist noch nicht verkündet. Enthalten sind A 5 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen; Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.

Datenstand

Brandenburg A ab 01.01.2026 (Gesetzentwurf). Grundgehalt Besoldungsordnung A, vorgesehener Zeitraum: gültig 01.01.2026 bis 28.02.2027. vorläufig: Gesetzentwurf Drs. 8/3322 vom 01.09.2026; Grundgehaltstabellen gegen die Juli-Fassung vollständig bestätigt. Gesetz noch nicht verkündet..

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 52.944,40 €3.016,54 €3.088,68 €3.160,82 €3.232,96 €3.305,10 €3.377,24 €3.449,38 €3.521,52 €––
A 63.141,16 €3.224,30 €3.307,44 €3.390,58 €3.473,72 €3.556,86 €3.640,00 €3.723,14 €3.806,27 €––
A 73.340,72 €3.436,61 €3.532,50 €3.628,39 €3.724,28 €3.820,17 €3.916,06 €4.011,95 €4.107,81 €––
A 8–3.557,42 €3.672,63 €3.787,84 €3.903,05 €4.018,26 €4.133,47 €4.248,68 €4.363,89 €4.479,09 €–
A 9–3.766,76 €3.891,38 €4.016,00 €4.140,62 €4.265,24 €4.389,86 €4.514,48 €4.639,10 €4.763,73 €–
A 10–4.080,60 €4.239,78 €4.398,96 €4.558,14 €4.717,32 €4.876,50 €5.035,68 €5.194,86 €5.354,05 €–
A 11––4.717,39 €4.874,42 €5.031,45 €5.188,48 €5.345,51 €5.502,54 €5.659,57 €5.816,60 €5.973,62 €
A 12–––5.321,28 €5.503,05 €5.684,82 €5.866,59 €6.048,36 €6.230,13 €6.411,90 €6.593,67 €
A 13–––5.954,64 €6.151,29 €6.347,94 €6.544,59 €6.741,24 €6.937,89 €7.134,54 €7.331,17 €
A 14–––6.330,43 €6.585,75 €6.841,07 €7.096,39 €7.351,71 €7.607,03 €7.862,35 €8.117,65 €
A 15–––––7.692,88 €7.988,12 €8.283,36 €8.578,60 €8.873,84 €9.169,08 €
A 16–––––8.507,64 €8.849,66 €9.191,68 €9.533,70 €9.875,72 €10.217,72 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung A) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

Zum Besoldungsrechner Brandenburg →

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Brandenburg.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Brandenburg)?

Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.01.2026 vorgesehen (vorläufig: Gesetzentwurf Drs. 8/3322 vom 01.09.2026; Grundgehaltstabellen gegen die Juli-Fassung vollständig bestätigt. Gesetz noch nicht verkündet.). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Brandenburg das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Brandenburg

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Brandenburg im Überblick →Familienzuschlag Brandenburg →Alle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

dbb Besoldungstabelle Brandenburg (BbgBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.07.2024. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.07.2024 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Gesetzentwurf Drs. 8/3322: Besoldungsanpassung Brandenburg 2026, Stand 01.09.2026. Landtag Brandenburg, gültig ab 01.01.2026 (unbefristet). 137 Grundgehaltszellen A/B/R/W der Anlage 4 (PDF-Seiten 84–87) stimmen mit den übernommenen Juli-Tabellen überein. Unveränderte Familienzuschlagswerte zusätzlich an Anlage 6 und der Entwurfsbegründung geprüft.

Anlage 6 BbgBesG: Familienzuschlag ab 01.07.2024, Stand 01.07.2024. BRAVORS – Landesrecht Brandenburg, gültig ab 01.07.2024 (unbefristet). Drei gesetzliche Kinderbeträge. Anlage 6 bleibt im Gesetzentwurf Drs. 8/3322 unverändert; die 2026-Berechnungen der Begründung bestätigen die Weiterverwendung.

Die Tabelle zeigt den veröffentlichten vorläufigen Stand für den vorgesehenen Zeitraum. Die endgültige gesetzliche Regelung kann davon abweichen.