Ärzte TdL (Uniklinik): 4 Gruppen von Ä 1 – Arzt/Ärztin bis Ä 4 – ständige Vertretung (CA-Vertreter), gültig 01.04.2026 bis 31.08.2027 (Vollzeit 40 Std./Woche).
Die Entgelttabelle des TV-Ärzte/TdL für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika der Länder (Marburger Bund), 40-Stunden-Tabelle ab 01.04.2026: alle Entgeltgruppen Ä 1 bis Ä 4 mit ihren Stufen nach Jahren der ärztlichen Tätigkeit (bei Ä 2 zählt die fachärztliche, bei Ä 3 die oberärztliche Tätigkeit). Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
Die Werte sind tarifliche Monatsentgelte (Vollzeit, 40 Std./Woche) des TV-Ärzte/TdL ab 01.04.2026. Sie stammen aus der Tarifeinigung vom 09.06.2026 (+2,95 % rückwirkend ab 01.04.2026, +2,45 % ab 01.09.2027, Laufzeit bis 31.07.2028), die die Große Tarifkommission des Marburger Bundes am 30.06.2026 angenommen hat. Die zugrunde liegende Entgelttabelle des Marburger Bundes ist als „vorbehaltlich der Redaktion“ gekennzeichnet; die endgültige Anlage B wird nach Veröffentlichung gegengeprüft. Die Wochenarbeitszeit wurde zum 01.01.2026 von 42 auf 40 Std. gesenkt, ohne die Entgelte zu kürzen. Der TV-Ärzte kennt keine Jahressonderzahlung; Bereitschaftsdienst und Zulagen sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur Ärzte TdL (Uniklinik) Entgelttabelle.
Bis wann gilt die Ärzte TdL (Uniklinik) Entgelttabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.04.2026 bis 31.08.2027. Tarifrunde 2026 abgeschlossen: Die Tarifeinigung vom 09.06.2026 (+2,95 % rückwirkend ab 01.04.2026, +2,45 % ab 01.09.2027, Laufzeit bis 31.07.2028) wurde von der Großen Tarifkommission des Marburger Bundes am 30.06.2026 angenommen. Die Tabellenwerte sind aus den vom Marburger Bund veröffentlichten Entgelttabellen übernommen; das Dokument trägt den Vermerk "vorbehaltlich der Redaktion", die endgültige Anlage B wird nach Veröffentlichung gegengeprüft.
Welche Gruppen enthält die Ärzte TdL (Uniklinik) Entgelttabelle?
Die Tabelle umfasst 4 Gruppen von Ä 1 – Arzt/Ärztin bis Ä 4 – ständige Vertretung (CA-Vertreter) mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Wann steigt man in der Ärzte TdL (Uniklinik) Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 40 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (40 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
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Diese Datenversion gilt bis 31.08.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika der Länder (Marburger Bund mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder). Entgeltgruppen Ä 1 (Arzt), Ä 2 (Facharzt), Ä 3 (Oberarzt), Ä 4 (ständige Vertretung/CA-Vertreter).
Vollzeitbasis 40 Std./Woche: Die wöchentliche Arbeitszeit wurde zum 01.01.2026 von 42 auf 40 Stunden gesenkt, ohne die Tabellenentgelte zu kürzen (faktische Erhöhung).
Tarifeinigung vom 09.06.2026: +2,95 % rückwirkend ab 01.04.2026, Laufzeit 28 Monate bis 31.07.2028. Die Große Tarifkommission des Marburger Bundes hat den Abschluss am 30.06.2026 angenommen (Erklärungsfrist 06.07.2026).
Die Werte stammen aus den vom Marburger Bund veröffentlichten Entgelttabellen zur Tarifeinigung vom 09.06.2026; das Dokument ist als "vorbehaltlich der Redaktion" gekennzeichnet. Die redaktionell endgültige Anlage B wird nach Veröffentlichung gegengeprüft. Der TV-Ärzte kennt KEINE Jahressonderzahlung (par. 20 ruht seit 2009). Bereitschaftsdienstentgelte und Zulagen sind nicht enthalten.