Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Öffentlicher Dienst · TV-AVH

TV-AVH Entgelttabelle 2026

TV-AVH: 17 Gruppen von E 1 bis E 15, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Die vollständigen TV-AVH-Entgelttabellen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg, gültig ab 01.05.2026: die allgemeine Anlage A (EG 1 bis 15 inklusive 9a, 9b, 9c), die Pflege-Tabelle (Anlage E, P 5 bis P 16), der Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C, S 2 bis S 18) und die Kita-Tabelle (Anlage C-Kitas) - per Anlagen-Umschalter wählbar. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Gültig01.05.2026 – 31.03.2027Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle TV-AVH

Darstellung

Entgelttabelle TV-AVH mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Jahressonderzahlung TV-AVH ab 2026

  • Allgemeine Tabelle (Anlage A): 85 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-AVH); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
  • Ab 01.01.2026 einheitlich 85 % des in Juli bis September durchschnittlich gezahlten Monatsentgelts. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Kürzungen werden nicht berechnet.

Der TV-AVH Tarifvertrag im Überblick

AVH Hamburg: Anlage A, Pflege (P), SuE (S) und Kitas. Im TV-AVH Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.535 € bis 8.036 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der TV-AVH Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Hamburg. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.03.2027.

TV-AVH Anlage A (allgemeine Tabelle), gültig ab 01.05.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche in EG 1-9b; EG 9c-11: 39,5 Std., EG 12-15: 40 Std.).

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 17 Entgeltgruppen von E 1 bis E 15 und gliedert sich in bis zu 6 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.535 € in der untersten bis 8.036 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Stufenaufstieg wie im TVöD nach Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe (§ 16 TV-AVH): Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2 weiteren, Stufe 4 nach 3 weiteren, Stufe 5 nach 4 weiteren und Stufe 6 nach 5 weiteren Jahren.

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-AVH Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Jahressonderzahlung TV-AVH ab 2026 (Allgemeine Tabelle (Anlage A): 85,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Ab 01.01.2026 einheitlich 85 % des in Juli bis September durchschnittlich gezahlten Monatsentgelts. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Kürzungen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-AVH); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.

TV-AVH (Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg), abgeschlossen zwischen der AVH und ver.di; er gilt für die Beschäftigten der AVH-Mitglieder (öffentliche und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen in Hamburg) und folgt inhaltlich dem TVöD (VKA).

Hinterlegt ist die allgemeine Tabelle (Anlage A), gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %-Stufe des TVöD-Abschlusses): Entgeltgruppen 1 bis 15 einschließlich 9a, 9b und 9c mit den Stufen 1 bis 6; in EG 1 entfällt die Grundentgelt-Stufe 1 (Tabelle: "-").

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur TV-AVH Entgelttabelle.

Wie hoch ist das Gehalt im TV-AVH Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.535 € in der untersten bis 8.036 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Bis wann gilt die TV-AVH Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.05.2026 bis 31.03.2027. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.

Welche Gruppen enthält die TV-AVH Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 17 Gruppen von E 1 bis E 15 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Nach wie vielen Jahren steigt man in der TV-AVH Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Stufenaufstieg wie im TVöD nach Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe (§ 16 TV-AVH): Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2 weiteren, Stufe 4 nach 3 weiteren, Stufe 5 nach 4 weiteren und Stufe 6 nach 5 weiteren Jahren.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-AVH?

Die Jahressonderzahlung beträgt 85 % des Monatsentgelts (Allgemeine Tabelle (Anlage A)) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 24 Abs. 3 TV-AVH): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden. Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

Für wen gilt der TV-AVH Tarifvertrag?

Erfasst sind: AVH Hamburg: Anlage A, Pflege (P), SuE (S) und Kitas. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Datenstand

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • TV-AVH (Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg), abgeschlossen zwischen der AVH und ver.di; er gilt für die Beschäftigten der AVH-Mitglieder (öffentliche und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen in Hamburg) und folgt inhaltlich dem TVöD (VKA).
  • Hinterlegt ist die allgemeine Tabelle (Anlage A), gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %-Stufe des TVöD-Abschlusses): Entgeltgruppen 1 bis 15 einschließlich 9a, 9b und 9c mit den Stufen 1 bis 6; in EG 1 entfällt die Grundentgelt-Stufe 1 (Tabelle: "-").
  • 93 der 101 Zellen sind wertgleich mit der TVöD-VKA-Anlage-A; die Stufe 6 der EG 9a bis 15 hat im TV-AVH eigene (niedrigere) Beträge - gegen die unabhängig veröffentlichte Elbkinder-Kopie Zelle für Zelle bestätigt.
  • Besonderheit Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1): 39,0 Std./Woche in EG 1-9b, 39,5 Std. in EG 9c-11 und 40,0 Std. in EG 12-15; der Rechner nutzt je Gruppe die passende Vollzeitbasis. Alters- (38,0 bzw. 39,0 Std.) und Kinderermäßigung (-30 Min.) sind nicht eingerechnet.
  • Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-AVH (ab 2026 einheitlich 85 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts, Stichtag 1. Dezember) ist als Posten im Jahreswert abgebildet. Sonderregelungen der Sparten (BT-V, BT-B, BT-K) sowie Pflege-, SuE- und Kita-Tabellen sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.