Die vollständigen TV-AVH-Entgelttabellen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg, gültig ab 01.05.2026: die allgemeine Anlage A (EG 1 bis 15 inklusive 9a, 9b, 9c), die Pflege-Tabelle (Anlage E, P 5 bis P 16), der Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C, S 2 bis S 18) und die Kita-Tabelle (Anlage C-Kitas) - per Anlagen-Umschalter wählbar. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
Allgemeine Tabelle (Anlage A): 85 % des Monatsentgelts
Auszahlung: mit dem Entgelt für November
Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-AVH); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
Ab 01.01.2026 einheitlich 85 % des in Juli bis September durchschnittlich gezahlten Monatsentgelts. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Kürzungen werden nicht berechnet.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur TV-AVH Entgelttabelle.
Nach wie vielen Jahren steigt man in der TV-AVH Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?
Stufenaufstieg wie im TVöD nach Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe (§ 16 TV-AVH): Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2 weiteren, Stufe 4 nach 3 weiteren, Stufe 5 nach 4 weiteren und Stufe 6 nach 5 weiteren Jahren.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 24 Abs. 3 TV-AVH): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden. Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Für wen gilt der TV-AVH Tarifvertrag?
Erfasst sind: AVH Hamburg: Anlage A, Pflege (P), SuE (S) und Kitas. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
Verwandte Tarife im Bereich Öffentlicher Dienst
Weitere Rechner und Entgelttabellen aus demselben Tarifbereich.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
TV-AVH Anlage A (allgemeine Tabelle), gültig ab 01.05.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche in EG 1-9b; EG 9c-11: 39,5 Std., EG 12-15: 40 Std.).
TV-AVH (Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg), abgeschlossen zwischen der AVH und ver.di; er gilt für die Beschäftigten der AVH-Mitglieder (öffentliche und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen in Hamburg) und folgt inhaltlich dem TVöD (VKA).
Hinterlegt ist die allgemeine Tabelle (Anlage A), gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %-Stufe des TVöD-Abschlusses): Entgeltgruppen 1 bis 15 einschließlich 9a, 9b und 9c mit den Stufen 1 bis 6; in EG 1 entfällt die Grundentgelt-Stufe 1 (Tabelle: "-").
93 der 101 Zellen sind wertgleich mit der TVöD-VKA-Anlage-A; die Stufe 6 der EG 9a bis 15 hat im TV-AVH eigene (niedrigere) Beträge - gegen die unabhängig veröffentlichte Elbkinder-Kopie Zelle für Zelle bestätigt.
Besonderheit Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1): 39,0 Std./Woche in EG 1-9b, 39,5 Std. in EG 9c-11 und 40,0 Std. in EG 12-15; der Rechner nutzt je Gruppe die passende Vollzeitbasis. Alters- (38,0 bzw. 39,0 Std.) und Kinderermäßigung (-30 Min.) sind nicht eingerechnet.
Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-AVH (ab 2026 einheitlich 85 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts, Stichtag 1. Dezember) ist als Posten im Jahreswert abgebildet. Sonderregelungen der Sparten (BT-V, BT-B, BT-K) sind nicht enthalten; die Pflege- (Anlage E), SuE- (Anlage C) und Kita-Tabellen (Anlage C-Kitas) sind über den Anlagen-Umschalter als eigene Tabellen hinterlegt.