Bis wann gilt die MFA Entgelttabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
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Gesundheit - Medizinische Fachangestellte
MFA: 6 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe VI, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Die vollständige Gehaltstabelle für Medizinische Fachangestellte (MFA) nach dem Gehaltstarifvertrag ab 01.01.2026: alle Tätigkeitsgruppen I bis VI mit den Stufen 1 bis 9. Die Stufe richtet sich nach dem Berufsjahr. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
| Tätigkeitsgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | Stufe 9 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tätigkeitsgruppe I | 2939,59 € | 2992,56 € | 3045,53 € | 3098,49 € | 3235,88 € | 3288,84 € | 3341,81 € | 3394,76 € | 3447,73 € |
| Tätigkeitsgruppe II | 3115,97 € | 3172,11 € | 3228,26 € | 3284,40 € | 3430,03 € | 3486,17 € | 3542,32 € | 3598,45 € | 3654,59 € |
| Tätigkeitsgruppe III | 3292,34 € | 3351,67 € | 3410,99 € | 3470,31 € | 3624,19 € | 3683,50 € | 3742,83 € | 3802,13 € | 3861,46 € |
| Tätigkeitsgruppe IV | 3468,72 € | 3531,22 € | 3593,73 € | 3656,22 € | 3818,34 € | 3880,83 € | 3943,34 € | 4005,82 € | 4068,32 € |
| Tätigkeitsgruppe V | 3762,68 € | 3830,48 € | 3898,28 € | 3966,07 € | 4141,93 € | 4209,72 € | 4277,52 € | 4345,29 € | 4413,09 € |
| Tätigkeitsgruppe VI | 4174,22 € | 4249,44 € | 4324,65 € | 4399,86 € | 4594,95 € | 4670,15 € | 4745,37 € | 4820,56 € | 4895,78 € |
Entgelttabelle MFA mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.
Die Werte sind Monatsgehälter (Vollzeit, 38,5 Std./Woche) des MFA-Gehaltstarifvertrags und dienen als unverbindliche Orientierung. Die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen I bis VI richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit, die Stufe nach dem Berufsjahr. Zuschläge, Ausbildungsvergütungen und Praxisregelungen sind nicht enthalten.
Kurze Antworten zur MFA Entgelttabelle.
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Die Tabelle umfasst 6 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe VI mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Die Jahressonderzahlung ist nach Gruppen gestaffelt (ab dem 2. Beschäftigungsjahr: 70 %, im 1. Beschäftigungsjahr: 50 % des Monatsentgelts). In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 38,5 Wochenstunden.
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (38,5 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Weitere Rechner und Entgelttabellen aus demselben Tarifbereich.
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, Stand 16.12.2024. Bundesärztekammer / Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.
MFA-Gehaltsvertrag: Berechnung der Stundenvergütung, Stand 16.12.2024. Bundesärztekammer, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.