MFA: 6 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe VI, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Die vollständige Gehaltstabelle für Medizinische Fachangestellte (MFA) nach dem Gehaltstarifvertrag ab 01.01.2026: alle Tätigkeitsgruppen I bis VI mit den Stufen 1 bis 9. Die Stufe richtet sich nach dem Berufsjahr; die 9. Stufe ab dem 33. Berufsjahr ist zum 01.01.2026 neu hinzugekommen. Unter der Tabelle stehen die Ausbildungsvergütung und die tarifliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
ab dem 2. Beschäftigungsjahr: 70 % des Monatsentgelts
im 1. Beschäftigungsjahr: 50 % des Monatsentgelts
Auszahlung: mit dem Entgelt für Dezember
Anspruch: Auszahlung zum 1. Dezember; im 1. Beschäftigungsjahr 50 %, ab dem 2. Beschäftigungsjahr 70 % eines Monatsgehalts.
Der Rechner setzt 70 % an (ab dem 2. Beschäftigungsjahr).
Der MFA Tarifvertrag im Überblick
Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen. Im MFA Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.940 € bis 4.896 € brutto bei 38,5 Std./Woche.
Arbeitszeit und Tarifstand
Der MFA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Deutschland. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 38,5 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
MFA-Gehaltstarifvertrag 2025/2026, Werte ab 01.01.2026.
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 6 Entgeltgruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe VI und gliedert sich in bis zu 9 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.940 € in der untersten bis 4.896 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Über das Monatsentgelt hinaus sind im MFA Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Sonderzahlung (MTV MFA) (ab dem 2. Beschäftigungsjahr: 70,00 % des Monatsentgelts und im 1. Beschäftigungsjahr: 50,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im Dezember. Der Rechner setzt 70 % an (ab dem 2. Beschäftigungsjahr). Anspruch: Auszahlung zum 1. Dezember; im 1. Beschäftigungsjahr 50 %, ab dem 2. Beschäftigungsjahr 70 % eines Monatsgehalts.
Tätigkeitsgruppen und Stufen müssen anhand der konkreten Eingruppierung geprüft werden.
Die Ausbildungsvergütung (§ 4) ist als separate Tabelle dokumentiert und nicht Teil des Hauptrechners.
Hinweis zur MFA-Gehaltstabelle
Die Werte sind Monatsgehälter (Vollzeit, 38,5 Std./Woche) des MFA-Gehaltstarifvertrags und dienen als unverbindliche Orientierung. Die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen I bis VI richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit, die Stufe nach dem Berufsjahr. Zuschläge, Ausbildungsvergütungen und Praxisregelungen sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur MFA Gehaltstabelle.
Wie hoch ist das Gehalt im MFA Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.940 € in der untersten bis 4.896 € brutto in der höchsten Stufe bei 38,5 Std./Woche Vollzeit.
Bis wann gilt die MFA Gehaltstabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Welche Gruppen enthält die MFA Gehaltstabelle?
Die Tabelle umfasst 6 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe VI mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Wann steigt man in der MFA Gehaltstabelle in die nächste Stufe auf?
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im MFA?
Die Jahressonderzahlung ist nach Gruppen gestaffelt (ab dem 2. Beschäftigungsjahr: 70 %, im 1. Beschäftigungsjahr: 50 % des Monatsentgelts). In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 38,5 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (38,5 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Für wen gilt der MFA Tarifvertrag?
Erfasst sind: Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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