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Gesundheit - Medizinische Fachangestellte

MFA Gehaltstabelle 2026

MFA: 6 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe VI, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).

Die vollständige Gehaltstabelle für Medizinische Fachangestellte (MFA) nach dem Gehaltstarifvertrag ab 01.01.2026: alle Tätigkeitsgruppen I bis VI mit den Stufen 1 bis 9. Die Stufe richtet sich nach dem Berufsjahr. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Gültig01.01.2026 – 31.12.2026Vollzeit38,5 Std./Woche

Entgelttabelle MFA

Darstellung

Entgelttabelle MFA mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Zum MFA-Rechner

Sonderzahlung (MTV MFA)

  • ab dem 2. Beschäftigungsjahr: 70 % des Monatsentgelts
  • im 1. Beschäftigungsjahr: 50 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für Dezember
  • Anspruch: Auszahlung zum 1. Dezember; im 1. Beschäftigungsjahr 50 %, ab dem 2. Beschäftigungsjahr 70 % eines Monatsgehalts.
  • Der Rechner setzt 70 % an (ab dem 2. Beschäftigungsjahr).

Hinweis zur MFA-Gehaltstabelle

Die Werte sind Monatsgehälter (Vollzeit, 38,5 Std./Woche) des MFA-Gehaltstarifvertrags und dienen als unverbindliche Orientierung. Die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen I bis VI richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit, die Stufe nach dem Berufsjahr. Zuschläge, Ausbildungsvergütungen und Praxisregelungen sind nicht enthalten.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur MFA Entgelttabelle.

Bis wann gilt die MFA Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.

Welche Gruppen enthält die MFA Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 6 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe VI mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Wann steigt man in der MFA Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im MFA?

Die Jahressonderzahlung ist nach Gruppen gestaffelt (ab dem 2. Beschäftigungsjahr: 70 %, im 1. Beschäftigungsjahr: 50 % des Monatsentgelts). In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 38,5 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (38,5 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

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Quellen und Datenstand

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025, Stand 16.12.2024. Bundesärztekammer / Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.

MFA-Gehaltsvertrag: Berechnung der Stundenvergütung, Stand 16.12.2024. Bundesärztekammer, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Tätigkeitsgruppen und Stufen müssen anhand der konkreten Eingruppierung geprüft werden.
  • Ausbildungsentgelte sind in diesem Rechner nicht enthalten.
  • Der Rechner bildet nur Tabellenentgelte ab, keine Zuschläge oder Praxisregelungen.