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Beamtenbesoldung · Niedersachsen

Besoldungstabelle Niedersachsen 2026

Niedersachsen, Besoldungsordnung A: 12 Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16, gültig ab 01.04.2026.

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG), gültig ab 01.04.2026: Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.

Datenstand

Niedersachsen (gültig ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.04.2026 bis 01.04.2027. geltend (+2,8 %, mindestens 100 Euro, ab 01.04.2026).

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung A) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

Familienzuschlag: Stand 01.02.2025; die Anpassung zum 01.04.2026 wird nach Veröffentlichung der amtlichen/dbb-Tabelle nachgezogen.

Zum Besoldungsrechner Niedersachsen

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Niedersachsen.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Niedersachsen)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 01.04.2027 ausgewiesen (geltend (+2,8 %, mindestens 100 Euro, ab 01.04.2026)).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Niedersachsen das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Niedersachsen

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Niedersachsen im Überblick →Familienzuschlag NiedersachsenAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Besoldungstabellen Niedersachsen, gültig ab 01.04.2026 (NBesG, Besoldungsordnungen A/B/C/R/W, Familienzuschlag, Anwärterbezüge), Stand 01.04.2026. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), gültig 01.04.2026 bis 31.03.2027. Amtliche Tabelle des NLBV (Anpassung +2,8 %, mindestens 100 Euro, zum 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A: alle 145 Werte (A 5 bis A 16) stimmen exakt mit dem bisher hinterlegten Stand überein. Familienzuschlag ab 01.04.2026: Stufe 1 A 5-A 8 162,26 EUR / übrige 170,36 EUR, Stufe 2 A 5-A 8 307,87 EUR / übrige 315,97 EUR, 2. Kind +145,61 EUR, ab dem 3. Kind je +512,37 EUR, Erhöhungsbetrag Laufbahngruppe 1 (A 5-A 9) 100,00 EUR je Kind. Lokale Kopie: Tarifverträge/quellen/10-besoldung-2026/260401_Niedersachsen_Besoldungstabellen_NLBV.pdf, SHA-256 87e4eec02c44b453e6731839835a21b4a1bd2be24bc8df0900609b600e744198.

dbb Besoldungstabelle Niedersachsen (NBesG, Besoldungsordnung A), ab 01.02.2025, Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung (FEZVO), Anlagen 1-4 (Besoldungsordnung A), Stand 10.07.2024. Niedersächsische Staatskanzlei (Nds. GVBl. 2024 Nr. 61), gültig 01.01.2023 bis 28.02.2026. Familienergänzungszuschlag (additiv, einkommensabhängig) für 2-5 Kinder, A 5-A 16 je Erfahrungsstufe (A 9 laufbahnabhängig). Beträge gelten ab 01.01.2023 und sind nicht an die Besoldungserhöhung 01.02.2025 angepasst; Zahlung nur unterhalb der Hinzuverdienstgrenze. Nicht mietenstufenabhängig.

Diese Datenversion gilt bis 01.04.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.