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Beamtenbesoldung · Niedersachsen
Besoldungstabelle Niedersachsen 2026
Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG), gültig ab 01.04.2026: Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.
Datenstand
Niedersachsen (gültig ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.04.2026 bis 01.04.2027. geltend (+2,8 % mind. 100 Euro ab 01.04.2026, oeffentlicher-dienst.info).
Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.
Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung A) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.
Familienzuschlag: Stand 01.02.2025; die Anpassung zum 01.04.2026 wird nach Veröffentlichung der amtlichen/dbb-Tabelle nachgezogen.
Zum Besoldungsrechner Niedersachsen →
Hinweis zur Beamtenbesoldung
Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen und Datenstand
Besoldungstabelle Beamte Niedersachsen 2026 - oeffentlicher-dienst.info (beamte-nds-2026), Stand 01.04.2026. oeffentlicher-dienst.info, gültig 01.04.2026 bis 01.04.2027. Anpassung +2,8 Prozent (mind. 100 Euro) zum 01.04.2026, gültig seit 01.04.2026 (NBesG-Anpassung); Werte nach oeffentlicher-dienst.info (Tabelle beamte-nds-2026), da die dbb-Tabelle für diesen Stand noch nicht veröffentlicht ist. 142 von 145 Werten exakt per Formel max(x*1,028; x+100 Euro) aus der verifizierten 02/2025-dbb-Tabelle reproduziert, 3 Werte +/-1 Cent (Rundung).
dbb Besoldungstabelle Niedersachsen (NBesG, Besoldungsordnung A), ab 01.02.2025, Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.
Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung (FEZVO), Anlagen 1-4 (Besoldungsordnung A), Stand 10.07.2024. Niedersaechsische Staatskanzlei (Nds. GVBl. 2024 Nr. 61), gültig 01.01.2023 bis 28.02.2026. Familienergänzungszuschlag (additiv, einkommensabhängig) für 2-5 Kinder, A 5-A 16 je Erfahrungsstufe (A 9 laufbahnabhängig). Beträge gelten ab 01.01.2023 und sind nicht an die Besoldungserhöhung 01.02.2025 angepasst; Zahlung nur unterhalb der Hinzuverdienstgrenze. Nicht mietenstufenabhängig.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 01.04.2027; für Zeiträume danach bitte neue Besoldungsanpassung prüfen.