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Beamtenbesoldung · Bund

Besoldungstabelle Bund 2026

Bund, Besoldungsordnung A: 14 Besoldungsgruppen von A 3 bis A 16, vorläufiger Stand ab 01.05.2026.

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A zeigt den neuen Stand ab Mai 2026: Zum 01.05.2026 wurde der Abschlagsstand 2025 als vorläufige Abschlagszahlung linear um weitere 2,8 Prozent erhöht. Das endgültige Anpassungsgesetz ist noch nicht verkündet. Enthalten sind A 3 bis A 16 mit den Erfahrungsstufen 1 bis 8; Familienzuschlag und Zulagen sind in der Tabelle nicht enthalten.

Datenstand

Bund (Abschlagszahlung ab 01.05.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, vorgesehener Zeitraum: gültig ab 01.05.2026 bis zu einer Neuregelung. vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet.

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 32.866,27 €2.925,90 €2.985,57 €3.033,59 €3.081,60 €3.129,63 €3.177,66 €3.225,67 €
A 42.921,59 €2.992,87 €3.064,16 €3.120,89 €3.177,66 €3.234,42 €3.291,15 €3.343,56 €
A 52.941,92 €3.030,68 €3.101,97 €3.171,84 €3.241,72 €3.313,02 €3.382,83 €3.451,24 €
A 63.000,12 €3.103,46 €3.208,20 €3.288,24 €3.371,20 €3.451,24 €3.539,98 €3.617,11 €
A 73.138,37 €3.230,07 €3.350,86 €3.474,50 €3.595,28 €3.717,53 €3.809,21 €3.900,87 €
A 83.307,17 €3.417,78 €3.573,45 €3.730,64 €3.887,77 €3.996,91 €4.107,50 €4.216,64 €
A 93.551,63 €3.660,77 €3.832,50 €4.007,09 €4.178,78 €4.295,50 €4.416,92 €4.535,33 €
A 103.785,90 €3.935,78 €4.152,63 €4.370,42 €4.592,27 €4.746,67 €4.901,02 €5.055,47 €
A 114.295,50 €4.524,81 €4.752,65 €4.981,98 €5.139,35 €5.296,74 €5.454,13 €5.611,55 €
A 124.589,29 €4.860,59 €5.133,38 €5.404,66 €5.593,53 €5.779,40 €5.966,76 €6.157,12 €
A 135.343,23 €5.598,03 €5.851,33 €6.106,15 €6.281,51 €6.458,41 €6.633,75 €6.806,11 €
A 145.488,61 €5.816,86 €6.146,62 €6.474,87 €6.701,18 €6.929,06 €7.155,35 €7.383,21 €
A 156.659,23 €6.956,02 €7.182,35 €7.408,70 €7.635,02 €7.859,85 €8.084,70 €8.308,00 €
A 167.323,25 €7.668,02 €7.928,80 €8.189,62 €8.448,92 €8.711,24 €8.972,03 €9.229,88 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung A) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

Netto schätzen: Besoldungsrechner Bund →

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Bund.

Was ändert sich in der Besoldungstabelle Bund ab Mai 2026?

Ab Mai 2026 (01.05.2026) gilt die zweite Stufe der Besoldungsanpassung des Bundes: Die Grundgehälter steigen linear um weitere 2,8 Prozent, zunächst als vorläufige Abschlagszahlung. Die Tabelle zeigt bereits diesen Stand; das endgültige Anpassungsgesetz ist noch nicht verkündet.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Bund)?

Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.05.2026 vorgesehen (vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Bund das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Bund

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Bund im Überblick →Familienzuschlag Bund →Alle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Bundeskabinett: Abschlagszahlungen zur Besoldungsübertragung 2025/2026, Stand 03.09.2025. Bundesregierung, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Amtlicher Kabinettsbeschluss über Abschlagszahlungen; Auszahlung unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Besoldungserhöhung Bund: Abschlagszahlung +2,8 % ab Mai 2026, Stand 03.09.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Rechenregel für den zweiten Abschlag: lineare Erhöhung um 2,8 % auf den Abschlagsstand ab 01.04.2025.

dbb Besoldungstabelle Bund (BBesG Anlage IV), ab 01.03.2024, Stand 01.03.2024. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.03.2024 bis 31.03.2025. 2025-Werte rechnerisch x1,03 (lineare Erhöhung +3,0 % ab 01.04.2025); amtliche 04/2025-Anlage IV vor Produktivnahme spiegeln.

Die Tabelle zeigt den veröffentlichten vorläufigen Stand für den vorgesehenen Zeitraum. Die endgültige gesetzliche Regelung kann davon abweichen.