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Beamtenbesoldung · Bund

Besoldungstabelle Bund B 2025

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung B für Bundesbeamtinnen und -beamte ab 01.04.2025: alle Führungsämter B 1 bis B 11. Die B-Besoldung kennt feste Gehälter ohne Erfahrungsstufen. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten – das verfügbare Netto berechnet der Besoldungsrechner.

Datenstand

Bund B 2025 (rechnerisch +3,0 % ab 01.04.2025). Grundgehalt Besoldungsordnung B, gültig 01.04.2025 bis 30.04.2026. rechnerisch x1,03 (amtliche 04/2025-Anlage ausstehend).

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung B) je Amt. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

B-Besoldung: feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen (Führungsämter).

Netto schätzen: Besoldungsrechner Bund B

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

BMI Besoldungstabellen Bund (Anlagen IV/V, BBesO B/W/R), ab 01.03.2024, Stand 01.03.2024. Bundesministerium des Innern und für Heimat, gültig 01.03.2024 bis 31.03.2025. 2025-Werte rechnerisch x1,03 (lineare +3,0 % ab 01.04.2025); amtliche 04/2025-Anlage vor Produktivnahme spiegeln. B 1-B 11 sind feste Gehälter.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 30.04.2026; für Zeiträume danach bitte neue Besoldungsanpassung prüfen.