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TV-N Brandenburg Entgelttabelle 2026

Die Entgelttabelle des TV-N Brandenburg (Spartentarifvertrag Nahverkehr Brandenburg) ab 01.04.2026: alle Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15 mit fünf Stufen nach der amtlichen Anlage 2 (39 Std./Woche) des 11. Änderungstarifvertrages vom 27.03.2026 (+3,2 %). Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Stand wählen:20272026
Gültig01.04.2026 – 31.03.2027Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle TV-N Brandenburg

Darstellung

Entgelttabelle TV-N Brandenburg mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Hinweis zur TV-N-Brandenburg-Tabelle

Basis ist die amtliche Anlage 2 des TV-N BRB (Monatsentgelte bei 39 Std./Woche) aus dem 11. Änderungstarifvertrag vom 27.03.2026; ab 01.04.2027 folgt +2,5 %, ab 01.01.2028 gelten 38,5 Std. bei gleichen Monatsbeträgen. Betriebe mit 38-Stunden-Woche nach Anlage 2a zahlen niedrigere Monatsbeträge. EG 1 hat ein einheitliches Entgelt; Einmalzahlung, Jahressonderzahlung und Zulagen sind nicht enthalten.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur TV-N Brandenburg Entgelttabelle.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 6 Abs. 4 TV-N BRB): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden. Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Für wen gilt der TV-N Brandenburg Tarifvertrag?

Erfasst sind: Nahverkehr Brandenburg, EG 1 bis EG 15 (+3,2 % ab 04/2026). Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

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Quellen und Datenstand

TV-N BRB i. d. F. des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 04.03.2024 (§ 6, § 8, Anlage 2: Monatsentgelte 39 Std./Woche, Tabellen gültig ab 01.07.2024 und 01.01.2025), Stand 04.03.2024. Kommunaler Arbeitgeberverband Brandenburg (KAV Brandenburg), gültig 01.01.2025 bis 31.03.2026.

11. Änderungstarifvertrag zum TV-N BRB vom 27.03.2026: Anlagen 2/2a/3/3a ab 01.04.2026 und 01.04.2027, Anlage 3 (38,5 Std.) ab 01.01.2028, Stand 27.03.2026. Kommunaler Arbeitgeberverband Brandenburg (KAV Brandenburg), gültig 01.04.2026 bis 31.03.2028.

Tarifeinigung TV-N Brandenburg (Pressemitteilung vom 27.03.2026), Stand 27.03.2026. Kommunaler Arbeitgeberverband Brandenburg (KAV Brandenburg), gültig 01.04.2026 bis 31.03.2028.

Tarifabschluss Nahverkehr Brandenburg vom 27.03.2026 (+3,2 % ab 01.04.2026, +2,5 % ab 01.04.2027, 160 Euro Einmalzahlung, Laufzeit 27 Monate), Stand 27.03.2026. ver.di (Tarifrunde TV-N 2026, Abschnitt Brandenburg), gültig 01.04.2026 bis 30.06.2028.

DGB Tarifmeldung Nahverkehr Brandenburg: +3,2 % ab 01.04.2026 und +2,5 % ab 01.04.2027, Stand 31.03.2026. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), gültig 01.04.2026 bis 30.06.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

Amtliche Anlage 2 des 11. Änderungstarifvertrages vom 27.03.2026, gültig ab 01.04.2026 (39 Std./Woche)

  • Spartentarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB) i. d. F. des 11. Änderungstarifvertrages vom 27.03.2026; amtliche Anlage 2 (+3,2 %, volle Euro), gültig ab 01.04.2026. EG 2 bis EG 15 mit je fünf Stufen, EG 1 mit einheitlichem Entgelt.
  • Anlage 2 des TV-N BRB (Monatsentgelte bei 39 Stunden/Woche, § 8 Abs. 1). Betriebe, die per betrieblichem Tarifvertrag 38 Stunden vereinbart haben (§ 8 Abs. 1a, laut Tarifvertrag in der Regel bei reduzierten Verkehrsangeboten), zahlen nach Anlage 2a mit niedrigeren Monatsbeträgen; diese ist hier nicht abgebildet.
  • Die Jahressonderzahlung und die Einmalzahlung aus der Tarifeinigung (160 Euro, 03/2026) sind nicht in die Monats-/Jahreswerte eingerechnet; laut Tarifeinigung steigt die Jahressonderzahlung ab 01.01.2027 um 1 Euro pro Arbeitstag. Zulagen sind nicht enthalten.

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