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Zeitarbeit GVP Entgelttabelle 2026

Die Entgelttabelle für die Zeitarbeit nach dem GVP-Tarifvertrag (DGB/GVP, ehemals BAP und iGZ) zeigt alle Entgeltgruppen 1 bis 9 mit Grundentgelt und Erfahrungszuschlägen (+1,5 % nach 9 Monaten, +3,0 % nach 12 Monaten). Über die Auswahl „Tarifstand“ wechselst du zwischen den Ständen ab 01.01.2026, 01.09.2026 und 01.04.2027. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Stunde, Monat und Jahr; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Gültig01.09.2026 – 31.03.2027Vollzeit35 Std./Woche

Entgelttabelle Zeitarbeit GVP

Darstellung
EntgeltgruppeGrundentgelt1,5 % nach mehr als 9 Monaten3,0 % nach mehr als 12 Monaten
Entgeltgruppe 115,33 €15,56 €15,79 €
Entgeltgruppe 2a15,67 €15,91 €16,14 €
Entgeltgruppe 2b16,08 €16,32 €16,56 €
Entgeltgruppe 317,11 €17,37 €17,62 €
Entgeltgruppe 418,09 €18,36 €18,63 €
Entgeltgruppe 520,27 €20,57 €20,88 €
Entgeltgruppe 622,52 €22,86 €23,20 €
Entgeltgruppe 726,20 €26,59 €26,99 €
Entgeltgruppe 828,04 €28,46 €28,88 €
Entgeltgruppe 929,42 €29,86 €30,30 €

Entgelttabelle Zeitarbeit GVP mit Stundenwerten. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 35 Wochenstunden × 52 ÷ 12 = 151,667 Stunden. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Weihnachtsgeld (MTV DGB/GVP)

  • ab dem 4. Beschäftigungsjahr: 414,00 €
  • im 2. und 3. Beschäftigungsjahr: 310,50 €
  • nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 207,00 €
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch nach Betriebszugehörigkeit: ab 6 Monaten 207 Euro, im 2. und 3. Jahr 310,50 Euro, ab dem 4. Jahr 414 Euro; Auszahlung mit der Novemberabrechnung.
  • Zusätzlich gleich gestaffeltes Urlaubsgeld mit der Juniabrechnung. Die Beträge (Stand 2025) steigen dynamisch mit den Tariferhöhungen (Basis EG 4). Der Rechner setzt den Höchstbetrag ab dem 4. Beschäftigungsjahr an.

Hinweis zur GVP-Entgelttabelle

Die Tarifquelle weist Grundentgelt und Erfahrungszuschläge je Stunde aus (Vollzeitbasis 35 Std./Woche). Über „Tarifstand“ sind die Stände ab 01.01.2026, 01.09.2026 (+2,5 %) und 01.04.2027 (+3,5 %) abrufbar. Branchenzuschläge, Equal-Pay-Prüfung und Übergangsregelungen ehemaliger iGZ-Mitglieder sind nicht enthalten. Monats- und Jahreswerte werden aus den Stundenwerten hochgerechnet.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Zeitarbeit GVP Entgelttabelle.

Wann steigt man in der Zeitarbeit GVP Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 35 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Für wen gilt der Zeitarbeit GVP Tarifvertrag?

Erfasst sind: Entgeltgruppen und Erfahrungszuschläge. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

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Quellen und Datenstand

Entgelttarifvertrag DGB/GVP ab 01.01.2026, Stand 12.09.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 30.09.2027.

Entgeltrahmentarifvertrag DGB/GVP, Stand 20.05.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2029.

Mindeststundenentgelte in der Zeitarbeit, Stand 12.09.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 31.08.2026.

Manteltarifvertrag DGB/GVP: Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Betriebszugehörigkeit (207 / 310,50 / 414 Euro, Stand 2025), Stand 10.06.2026. DGB-Tarifgemeinschaft / GVP, gültig ab 01.01.2025 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

Zeitarbeit (GVP/DGB), Stundenentgelte ab 01.09.2026 (+2,5 %).

  • Branchenübergreifender Entgelttarifvertrag Zeitarbeit (GVP/DGB-Tarifgemeinschaft), Abschluss vom 12.09.2025: zweite Stufe +2,5 % ab 01.09.2026 (Grund-Stundenentgelte EG 1 bis EG 9).
  • Erfahrungszuschläge: +1,5 % nach 9 Monaten, +3,0 % nach 12 Monaten auf das jeweilige Grundentgelt. Eine weitere Stufe +3,5 % folgt zum 01.04.2027.
  • Branchenzuschläge und sonstige Zuschläge sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.