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Katholische Kirche · KAVO (NRW)

KAVO Entgelttabelle 2026

KAVO NRW: 17 Gruppen von EG 1 bis EG 15, gültig 01.05.2026 bis unbefristet (Vollzeit 39 Std./Woche).

Die vollständige Entgelttabelle der KAVO (Anlage 5 zu § 23 KAVO), gültig ab 01.05.2026: alle Entgeltgruppen 1 bis 15 – einschließlich 9a, 9b und 9c – mit den Stufen 1 bis 6. Die KAVO ist die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Gültig01.05.2026 – unbefristetVollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle KAVO

Darstellung

Entgelttabelle KAVO mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Weihnachtszuwendung (Anlage 14 KAVO)

  • Alle Entgeltgruppen (Anlage 14 KAVO): 85 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht (§ 1 Abs. 1 Anlage 14 KAVO); Auszahlung spätestens am 1. Dezember (§ 4 Abs. 1 Anlage 14 KAVO).
  • Vereinfachte Jahresorientierung: 85 Prozent des Entgelts für den Monat September. Die Erhöhung um 20 Euro je Kind unter 27 Jahren und individuelle Kürzungen werden nicht berechnet.

Der KAVO NRW Tarifvertrag im Überblick

Katholische Bistümer in NRW, Entgeltgruppen 1 bis 15. Im KAVO NRW Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.535 € bis 8.204 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der KAVO NRW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (NRW-Teil) und Paderborn. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt ab 01.05.2026 unbefristet bis zur nächsten Tarifrunde.

geltend (KAVO Anlage 5, Tabelle gültig ab 01.05.2026)

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 17 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 und gliedert sich in bis zu 6 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.535 € in der untersten bis 8.204 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 (§ 24 KAVO) - die Endstufe ist damit nach insgesamt 15 Jahren erreicht. In der Entgeltgruppe 1 wird die jeweils nächste Stufe nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht.

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im KAVO NRW Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Weihnachtszuwendung (Anlage 14 KAVO) (Alle Entgeltgruppen (Anlage 14 KAVO): 85,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung: 85 Prozent des Entgelts für den Monat September. Die Erhöhung um 20 Euro je Kind unter 27 Jahren und individuelle Kürzungen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht (§ 1 Abs. 1 Anlage 14 KAVO); Auszahlung spätestens am 1. Dezember (§ 4 Abs. 1 Anlage 14 KAVO).

KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn, Anlage 5 zu § 23 KAVO: Entgeltgruppen 1 bis 15 (mit 9a, 9b und 9c), Tabelle gültig ab 01.05.2026.

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 haben sechs Stufen; die Entgeltgruppe 1 hat fünf Stufen und beginnt mit der Stufe 2 (§ 24 KAVO) - die fehlende Zelle ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.

Hinweis zur KAVO-Entgelttabelle

Die Werte sind Tabellenentgelte (Vollzeit, 39 Std./Woche nach § 14 KAVO) der Anlage 5 zur KAVO, gültig ab 01.05.2026. Sie stammen aus der amtlichen Veröffentlichung der Regional-KODA NW und sind gegen die amtliche TVöD-VKA-Tabelle ab 01.05.2026 abgeglichen (101 von 101 Zellen identisch). In der Entgeltgruppe 1 entfällt die Stufe 1 („-“). Zulagen, Besitzstände, Strukturausgleich, Leistungsentgelt und KZVK-Zusatzversorgung sind nicht enthalten; Stunden- und Jahreswerte sind rechnerisch abgeleitet.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur KAVO NRW Entgelttabelle.

Wie hoch ist das Gehalt im KAVO NRW Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.535 € in der untersten bis 8.204 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Bis wann gilt die KAVO NRW Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten ab 01.05.2026 und sind unbefristet, bis eine neue Tarifrunde sie ablöst.

Welche Gruppen enthält die KAVO NRW Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 17 Gruppen von EG 1 bis EG 15 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Nach wie vielen Jahren steigt man in der KAVO NRW Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 (§ 24 KAVO) - die Endstufe ist damit nach insgesamt 15 Jahren erreicht. In der Entgeltgruppe 1 wird die jeweils nächste Stufe nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im KAVO NRW?

Die Jahressonderzahlung beträgt 85 % des Monatsentgelts (Alle Entgeltgruppen (Anlage 14 KAVO)) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

Für wen gilt der KAVO NRW Tarifvertrag?

Erfasst sind: Katholische Bistümer in NRW, Entgeltgruppen 1 bis 15. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Quellen und Datenstand

KAVO Anlage 5: Entgelttabelle (§ 23 KAVO), Tabelle gültig ab 1. Mai 2026, Stand 01.05.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

§ 1 KAVO: Geltungsbereich, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

§ 14 KAVO: Regelmäßige Arbeitszeit, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

§ 24 KAVO: Stufen der Entgelttabelle, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

KAVO Anlage 14: Verordnung über eine Weihnachtszuwendung, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

Diese Datenversion ist bis zu einer Neuregelung hinterlegt; neue Tarifrunden können die Werte ändern.

  • KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn, Anlage 5 zu § 23 KAVO: Entgeltgruppen 1 bis 15 (mit 9a, 9b und 9c), Tabelle gültig ab 01.05.2026.
  • Die Entgeltgruppen 2 bis 15 haben sechs Stufen; die Entgeltgruppe 1 hat fünf Stufen und beginnt mit der Stufe 2 (§ 24 KAVO) - die fehlende Zelle ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.
  • Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich (§ 14 Abs. 1 KAVO).
  • Die Werte sind Zelle für Zelle mit der amtlichen TVöD-VKA-Tabelle (Anlage A) ab 01.05.2026 abgeglichen: 101 von 101 Zellen identisch. Die KAVO folgt damit dem TVöD-Abschluss 2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).
  • Für Mitarbeitende im pastoralen Dienst und weitere Sonderfälle gelten eigene Anlagen (z. B. Anlage 20); sie sind hier nicht abgebildet.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.