BAT-KF: 19 Gruppen von EG 1 bis EG 15Ü, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Die vollständige BAT-KF-Entgelttabelle (Anlage 4a) der Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe, gültig ab 01.05.2026: alle Entgeltgruppen 1 bis 15 – einschließlich 1a, 1b, 2Ü und 15Ü – mit den Stufen 1 bis 6. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
BAT-KF (Diakonie RWL), Entgeltgruppen 1 bis 15. Im BAT-KF Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.570 € bis 9.198 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Arbeitszeit und Tarifstand
Der BAT-KF Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Rheinland-Westfalen-Lippe. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.03.2027.
BAT-KF Tabellenentgelt (Anlage 4a), gültig ab 01.05.2026 (39 Std./Woche).
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 19 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15Ü und gliedert sich in bis zu 6 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.570 € in der untersten bis 9.198 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung), allgemeines Tabellenentgelt (Anlage 4a) der Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe (EKiR, EKvW, Lippische Landeskirche).
Gültig ab 01.05.2026 (+2,8 % gegenüber dem Stand ab 01.04.2025; 2. Stufe der Arbeitsrechtsregelung vom 28.05.2025).
Hinweis zur BAT-KF-Entgelttabelle
Die Werte sind Tabellenentgelte (Vollzeit, 39 Std./Woche) der allgemeinen Anlage 4a des BAT-KF, gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %), aus dem amtlichen Kirchenrecht (EKiR) extrahiert und gegen eine zweite amtliche Quelle (EKvW) sowie die Vorstufe (01.04.2025) geprüft. In den Entgeltgruppen 1 und 15Ü entfällt die Stufe 1 („-“). Zulagen und die Jahressonderzahlung nach § 20 BAT-KF sind nicht enthalten; Stunden- und Jahreswerte sind rechnerisch abgeleitet.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur BAT-KF Entgelttabelle.
Wie hoch ist das Gehalt im BAT-KF Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.570 € in der untersten bis 9.198 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Bis wann gilt die BAT-KF Entgelttabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.05.2026 bis 31.03.2027. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Welche Gruppen enthält die BAT-KF Entgelttabelle?
Die Tabelle umfasst 19 Gruppen von EG 1 bis EG 15Ü mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Für wen gilt der BAT-KF Tarifvertrag?
Erfasst sind: BAT-KF (Diakonie RWL), Entgeltgruppen 1 bis 15. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung), allgemeines Tabellenentgelt (Anlage 4a) der Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe (EKiR, EKvW, Lippische Landeskirche).
Gültig ab 01.05.2026 (+2,8 % gegenüber dem Stand ab 01.04.2025; 2. Stufe der Arbeitsrechtsregelung vom 28.05.2025).
Entgeltgruppen 1, 1a, 1b, 2, 2Ü, 3 bis 15 sowie 15Ü mit den Stufen 1 bis 6; in EG 1 und EG 15Ü entfällt die Grundentgelt-Stufe 1 (Tabelle: "-").
Werte aus dem amtlichen Kirchenrecht (EKiR) extrahiert und gegen eine zweite amtliche Quelle (EKvW) sowie die +2,8 %-Ableitung Zelle für Zelle geprüft.
Ohne Zulagen und Besitzstände. Die Jahressonderzahlung nach § 20 BAT-KF ist nicht eingerechnet (Bemessungssatz hier nicht abgebildet); der Jahreswert entspricht zwölf Monatsentgelten.