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TV AWO NRW · Nordrhein-Westfalen

AWO NRW Gehaltsrechner

AWO NRW: 18 Gruppen von EG 1 bis EG 15, gültig 01.05.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe 1 der Anlage A zu Paragraf 19 TV AWO NRW.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 Stunden pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV AWO NRW, Anlage A ab 01.05.2026 (14. ÄTV vom 31.03.2026, Anlage 1; 39 Std./Woche).

Die Werte sind die Entgelte der Anlage A des TV AWO NRW (Vollzeit, 39 Std./Woche). Grundlage sind die amtlichen Tabellen des 14. Änderungstarifvertrags vom 31.03.2026 (Anlagen 1 bis 3): ab 01.05.2026 +3,0 %, mindestens 110 Euro, ab 01.03.2027 +2,8 %, für die EG 2 bis 4 zusätzlich je 25 Euro Sockelbetrag ab 01.05.2026 und ab 01.06.2027; die EG 1 hat eigene Tabellenwerte. Der TV AWO NRW gilt nur in Nordrhein-Westfalen; Pflege-Tabelle (Anlage B), SuE-Tabelle (Anlage C), Jahressonderzahlung, Einmalzahlungen und Zulagen sind nicht enthalten.

Quellen und Berechnungsdetails

Dieser Gehaltsrechner bildet die Anlage A des TV AWO NRW (Arbeiterwohlfahrt Nordrhein-Westfalen) ab, aktuell mit dem amtlichen Stand ab 01.05.2026 und der Zukunftsstufe ab 01.03.2027. Wähle Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 15, inklusive 7a, 9a, 9b, 9c) und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.

Quellen und Datenstand

Tarifvertrag vom 22. November 2024 zum Tarifwerk AWO NRW (TV Entgeltordnung AWO NRW) – 13. Änderungstarifvertrag zum TV AWO NRW, Anhang 2: Anlage A ab 1. August 2025, Stand 22.11.2024. Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. / ver.di NRW, gültig 01.08.2025 bis 30.04.2026.

Verhandlungsergebnis in der AWO-Tarifrunde 2026 (ver.di NRW, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft), Stand 31.03.2026. ver.di Nordrhein-Westfalen, gültig 01.04.2026 bis 31.10.2027.

Tarifvertrag vom 31. März 2026 zum Tarifwerk AWO NRW (TV Tariferhöhung 2026/2027 AWO NRW, 14. ÄTV), Stand 31.03.2026. Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. / ver.di Landesbezirk NRW, gültig 01.01.2026 bis 31.10.2027.

Tarifeinigung TV AWO NRW 2026: +3,0 % mindestens 110 EUR ab 01.05.2026, +2,8 % ab 01.03.2027, Stand 02.04.2026. AWO NRW / ver.di; veröffentlicht vom AWO Bezirksverband OWL, gültig 01.05.2026 bis 31.10.2027.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • TV AWO NRW gilt nur für die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen. Andere Landes-/Bezirksverbände haben eigene Tarifverträge.
  • Amtliche Tabelle: Anlage 1 zum 14. Änderungstarifvertrag vom 31.03.2026 (TV Tariferhöhung 2026/2027 AWO NRW), Anlage A zum TV AWO NRW ab 01.05.2026. Sie setzt die Tarifeinigung vom 31.03.2026 um: +3,0 %, mindestens 110 EUR, ab 01.05.2026, +2,8 % ab 01.03.2027 und Sockelbeträge von je 25 EUR für EG 2 bis 4, P 5 und S 2 ab 01.05.2026 und ab 01.06.2027.
  • Die Entgeltgruppen 7a, 9a, 9b und 9c bestehen seit der neuen Entgeltordnung zum 01.08.2025; die bisherige EG 9 heißt seitdem EG 9b.
  • Die Einmalzahlung 300 EUR (April 2026) ist nicht in die Monatswerte eingerechnet. Die Pflege-Tabelle (Anlage B), die SuE-Tabelle (Anlage C), Zulagen und Zuschläge sind nicht enthalten.
  • Ausbildungsentgelte aus der Tarifeinigung sind als Hinweis dokumentiert, aber nicht als Rechnergruppen abgebildet.
  • Für die Entgeltgruppen 2, 3 und 4 wurde zusätzlich ein Sockelbetrag von 25 EUR vereinbart (zusammen 135 EUR mehr ab 01.05.2026). Die im Ergebnis ebenfalls genannten Gruppen P 5 und S 2 gehören zur Pflege-/Sozialdiensttabelle und sind hier nicht abgebildet.
  • Entgeltgruppe 1 (ohne Stufe 1) nach der amtlichen Anlage A: ab 01.05.2026 2.465,52 bis 2.679,47 EUR, ab 01.03.2027 2.534,55 bis 2.754,50 EUR. Das ver.di-Verhandlungsergebnis nennt für die EG 1 ab 01.04.2026 die Tabellenwerte des TVöD.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Rechner für den TV AWO NRW.

Für wen gilt der TV AWO NRW?

Der TV AWO NRW gilt für Beschäftigte der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen. Er ist am TVöD orientiert und umfasst in der Anlage A die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15 – seit der neuen Entgeltordnung zum 01.08.2025 einschließlich der Entgeltgruppen 7a, 9a, 9b und 9c.

Gibt es eine bundesweite AWO-Tabelle?

Nein. Die AWO hat keine einheitliche bundesweite Entgelttabelle. Jeder Landes- bzw. Bezirksverband verhandelt eigene Tarifverträge mit teils völlig anderer Struktur (zum Beispiel nutzt AWO Bayern P-Gruppen statt EG 1 bis 15). Dieser Rechner bildet ausschließlich das Tarifgebiet NRW ab.

Was sind die Entgeltgruppen 7a, 9a, 9b und 9c?

Sie gehören seit dem 01.08.2025 zur Anlage A (TV Entgeltordnung AWO NRW, 13. Änderungstarifvertrag vom 22.11.2024). EG 7a gilt für Ergo-, Logo- und Physiotherapeut*innen mit staatlicher Anerkennung. EG 9a setzt gründliche und vielseitige Fachkenntnisse mit selbstständigen Leistungen in nicht unerheblichem Umfang voraus, EG 9b gründliche und umfassende Fachkenntnisse (oder eine abgeschlossene Hochschulbildung), EG 9c hebt sich aus der EG 9b durch besondere Verantwortung heraus. Die frühere EG 9 entspricht wertgleich der heutigen EG 9b.

Wie funktionieren die Stufen?

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt über die Stufen 1 bis 6 mit der Beschäftigungszeit. EG 1 hat keine Stufe 1 und beginnt in Stufe 2. Der Rechner nimmt die Stufenzuordnung nicht automatisch vor.

Auf welchem Stand sind die Werte?

Hinterlegt sind die amtlichen Tabellen der Anlage A aus dem 14. Änderungstarifvertrag vom 31.03.2026: ab 01.05.2026 (+3,0 %, mindestens 110 Euro), ab 01.03.2027 (+2,8 %) und ab 01.06.2027 mit dem zweiten Sockelbetrag von 25 Euro für die EG 2 bis 4; der erste Sockelbetrag ab 01.05.2026 ist ebenfalls enthalten. Die EG 1 hat eigene Tabellenwerte (ab 01.05.2026 2.465,52 bis 2.679,47 Euro). Einmalzahlungen, Pflege-Tabelle (Anlage B), Jahressonderzahlung und Zulagen sind nicht eingerechnet.

Sind Pflege-Entgelte und Jahressonderzahlung enthalten?

Nein. Der Rechner bildet die Anlage A (EG 1 bis EG 15 inklusive 7a, 9a, 9b, 9c) ab. Die Pflege-Tabelle (Anlage B, P 5 bis P 16), die SuE-Tabelle (Anlage C), die Jahressonderzahlung sowie weitere Zulagen sind nicht enthalten.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der AWO-NRW-Rechner?

Die Vollzeitbasis liegt bei 39 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – als vereinfachte Schätzung, keine Lohnabrechnung.