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Katholische Kirche · KAVO (NRW)

KAVO Gehaltsrechner

KAVO NRW: 17 Gruppen von EG 15 bis EG 1, gültig 01.05.2026 bis unbefristet (Vollzeit 39 Std./Woche).

Dieser Gehaltsrechner bildet die Entgelttabelle der KAVO ab (Anlage 5 zu § 23 KAVO), gültig ab 01.05.2026 – die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (NRW-Teil) und Paderborn. Wähle Entgeltgruppe (1 bis 15, inklusive 9a, 9b und 9c) und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto inklusive Weihnachtszuwendung und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.

Datenstand

geltend (KAVO Anlage 5, Tabelle gültig ab 01.05.2026) Die Werte gelten unbefristet bis zur nächsten Tarifrunde und werden bei Änderungen aktualisiert.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe 15 der KAVO-Entgelttabelle (Anlage 5 zu § 23 KAVO)

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 4953,68 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Alle Entgeltgruppen als Tabelle: KAVO NRW Entgelttabelle

Hinweis zu Geltungsbereich, Stand und Sonderzahlung

Hinterlegt ist die Entgelttabelle der Anlage 5 zur KAVO, Vollzeit 39 Std./Woche (§ 14 KAVO), gültig ab 01.05.2026. Die Werte stammen aus der amtlichen Veröffentlichung der Regional-KODA NW und sind gegen die amtliche TVöD-VKA-Tabelle ab 01.05.2026 abgeglichen (101 von 101 Zellen identisch). Zulagen, Besitzstände, Strukturausgleich, Leistungsentgelt und die KZVK-Zusatzversorgung sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Rechner für die KAVO der katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen.

Was ist die KAVO?

Die KAVO ist die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung der katholischen (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn. Beschlossen wird sie von der paritätisch besetzten Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Regional-KODA NW) und von den Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt.

Für wen gilt die KAVO?

Für Arbeitsverhältnisse bei kirchlichen Rechtsträgern in den fünf NRW-Bistümern – zum Beispiel in Kirchengemeinden, Bistumsverwaltungen, Kitas und kirchlichen Einrichtungen. Einrichtungen der Caritas wenden dagegen in der Regel die AVR Caritas an, evangelische Träger in Rheinland-Westfalen-Lippe den BAT-KF.

Welche Tabelle ist hinterlegt?

Die Entgelttabelle der Anlage 5 zu § 23 KAVO in der Fassung gültig ab 01.05.2026, mit den Entgeltgruppen 1 bis 15 – einschließlich 9a, 9b und 9c – und den Stufen 1 bis 6.

Wie funktionieren die Stufen in der KAVO?

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 haben sechs Stufen. Die Stufe 2 wird nach einem Jahr in Stufe 1 erreicht, Stufe 3 nach zwei, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach fünf Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 24 KAVO). Die Entgeltgruppe 1 hat fünf Stufen, beginnt bei Stufe 2 und steigt jeweils nach vier Jahren auf.

Entsprechen die KAVO-Werte dem TVöD?

Ja – der hier hinterlegte Stand ab 01.05.2026 ist Zelle für Zelle mit der amtlichen TVöD-VKA-Tabelle (Anlage A) abgeglichen: alle 101 Werte sind identisch. Die KAVO folgt damit dem TVöD-Abschluss (+2,8 % zum 01.05.2026). Verbindlich ist trotzdem die KAVO selbst, weil sie eigenständig beschlossen wird.

Gibt es in der KAVO ein Weihnachtsgeld?

Ja. Nach Anlage 14 zur KAVO beträgt die Weihnachtszuwendung 85 Prozent eines Monatsentgelts, Bemessungsgrundlage ist das Entgelt für den Monat September. Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht; ausgezahlt wird spätestens am 1. Dezember. Die Erhöhung um 20 Euro je Kind unter 27 Jahren wird im Rechner nicht berücksichtigt.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der KAVO-Rechner?

Die Vollzeitbasis liegt bei durchschnittlich 39 Wochenstunden ausschließlich der Pausen (§ 14 Abs. 1 KAVO). Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.

Was ist nicht enthalten?

Zulagen und Besitzstände, der Strukturausgleich nach Anlage 6, das Leistungsentgelt nach Anlage 28 und die betriebliche Zusatzversorgung bei der KZVK (Anlage 24). Für den pastoralen Dienst und weitere Sonderfälle gelten eigene Anlagen, die hier nicht abgebildet sind.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Lohnsteuer nach § 32a EStG mit Vorsorgepauschale (§ 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Orientierung, keine Lohnabrechnung.

Quellen und Datenstand

KAVO Anlage 5: Entgelttabelle (§ 23 KAVO), Tabelle gültig ab 1. Mai 2026, Stand 01.05.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

§ 1 KAVO: Geltungsbereich, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

§ 14 KAVO: Regelmäßige Arbeitszeit, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

§ 24 KAVO: Stufen der Entgelttabelle, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

KAVO Anlage 14: Verordnung über eine Weihnachtszuwendung, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

Diese Datenversion ist bis zu einer Neuregelung hinterlegt; neue Tarifrunden können die Werte ändern.

  • KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn, Anlage 5 zu § 23 KAVO: Entgeltgruppen 1 bis 15 (mit 9a, 9b und 9c), Tabelle gültig ab 01.05.2026.
  • Die Entgeltgruppen 2 bis 15 haben sechs Stufen; die Entgeltgruppe 1 hat fünf Stufen und beginnt mit der Stufe 2 (§ 24 KAVO) - die fehlende Zelle ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.
  • Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich (§ 14 Abs. 1 KAVO).
  • Die Werte sind Zelle für Zelle mit der amtlichen TVöD-VKA-Tabelle (Anlage A) ab 01.05.2026 abgeglichen: 101 von 101 Zellen identisch. Die KAVO folgt damit dem TVöD-Abschluss 2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).
  • Für Mitarbeitende im pastoralen Dienst und weitere Sonderfälle gelten eigene Anlagen (z. B. Anlage 20); sie sind hier nicht abgebildet.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.