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Gesundheit - Zahnmedizinische Fachangestellte

ZFA Gehaltstabelle 2026

ZFA: 5 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Die vollständige Gehaltstabelle für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach dem Vergütungstarifvertrag ab 01.01.2026: alle Tätigkeitsgruppen I bis V mit ihren Berufsjahr-Stufen. Der Tarifvertrag gilt für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Gültig01.01.2026 – 31.12.2026Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle ZFA

Darstellung

Entgelttabelle ZFA mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

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Hinweis zur ZFA-Gehaltstabelle

Die Werte sind Monatsvergütungen (Vollzeit, 39 Std./Woche) des ZFA-Vergütungstarifvertrags und dienen als unverbindliche Orientierung. Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe; die Stufe richtet sich nach dem Berufsjahr. Ausbildungsvergütungen, Zuschläge und Besitzstandsregeln sind nicht enthalten.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur ZFA Entgelttabelle.

Bis wann gilt die ZFA Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.

Welche Gruppen enthält die ZFA Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 5 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Wann steigt man in der ZFA Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

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Quellen und Datenstand

Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelfer/innen in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe, Stand 30.06.2025. Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Verband medizinischer Fachberufe e.V., gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende ab dem 1. Juli 2025, Stand ohne Datumsangabe. Ärztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte, gültig 01.07.2025 bis 31.12.2026.

Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte 2026, Stand 2026. Zahnjobs, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
  • Teilzeit- und Stundenwerte werden aus 1/169 der Monatsvergütung abgeleitet; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Std./Woche hinterlegt.
  • Ausbildungsvergütungen werden separat gezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.
  • Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten.
  • Weihnachtsgeld/Sonderzahlung: Die ZFA-Tarifverträge werden je Kammerbereich abgeschlossen; Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich regional und werden daher nicht eingerechnet.