ZFA: 5 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Die vollständige Gehaltstabelle für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach dem Vergütungstarifvertrag ab 01.01.2026: alle Tätigkeitsgruppen I bis V mit ihren Berufsjahr-Stufen. Der Tarifvertrag gilt für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
Zahnmedizinische Fachangestellte. Im ZFA Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.620 € bis 4.280 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Arbeitszeit und Tarifstand
Der ZFA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
ZFA-Vergütungstarifvertrag vom 30.06.2025, Werte ab 01.01.2026 für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 5 Entgeltgruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V und gliedert sich in bis zu 10 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.620 € in der untersten bis 4.280 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Teilzeit- und Stundenwerte werden aus 1/169 der Monatsvergütung abgeleitet; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Std./Woche hinterlegt.
Hinweis zur ZFA-Gehaltstabelle
Die Werte sind Monatsvergütungen (Vollzeit, 39 Std./Woche) des ZFA-Vergütungstarifvertrags und dienen als unverbindliche Orientierung. Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe; die Stufe richtet sich nach dem Berufsjahr. Ausbildungsvergütungen, Zuschläge und Besitzstandsregeln sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur ZFA Gehaltstabelle.
Wie hoch ist das Gehalt im ZFA Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.620 € in der untersten bis 4.280 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Bis wann gilt die ZFA Gehaltstabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Welche Gruppen enthält die ZFA Gehaltstabelle?
Die Tabelle umfasst 5 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Wann steigt man in der ZFA Gehaltstabelle in die nächste Stufe auf?
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Für wen gilt der ZFA Tarifvertrag?
Erfasst sind: Zahnmedizinische Fachangestellte. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Teilzeit- und Stundenwerte werden aus 1/169 der Monatsvergütung abgeleitet; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Std./Woche hinterlegt.
Ausbildungsvergütungen werden separat gezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.
Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten.
Weihnachtsgeld/Sonderzahlung: Die ZFA-Tarifverträge werden je Kammerbereich abgeschlossen; Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich regional und werden daher nicht eingerechnet.