Tarifvertrag-Online

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Öffentlicher Dienst · TV-WW (Wasserwirtschaft NRW)

TV-WW Entgelttabelle 2026

TV-WW: 15 Gruppen von EG 1 bis EG 15, gültig 01.05.2026 bis unbefristet (Vollzeit 39 Std./Woche).

Die vollständige Monatsentgelttabelle des TV-WW/NW (Tarifvertrag für die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Anlage 3) ab 01.05.2026: die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15 mit bis zu 10 Stufen. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Gültig01.05.2026 – unbefristetVollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle TV-WW

Darstellung
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10
EG 157752,29 €8047,27 €8342,24 €8637,10 €8932,13 €9227,06 €9521,97 €9816,93 €10111,88 €10382,01 €
EG 147121,12 €7391,23 €7661,38 €7931,49 €8201,65 €8471,78 €8742,00 €9012,05 €9282,18 €9403,45 €
EG 136550,56 €6815,13 €7079,80 €7344,40 €7608,99 €7873,63 €8138,23 €8402,88 €8513,13 €
EG 126151,55 €6372,08 €6592,60 €6813,15 €7033,64 €7254,20 €7474,70 €7695,19 €7835,84 €
EG 115275,48 €5581,49 €5782,71 €5983,90 €6185,16 €6386,34 €6587,59 €6788,83 €6990,07 €7020,35 €
EG 104906,11 €5168,04 €5344,40 €5520,81 €5697,27 €5873,62 €6050,10 €6226,47 €6394,67 €
EG 94569,84 €4790,37 €4944,75 €5099,03 €5253,45 €5407,81 €5562,21 €5716,55 €5837,82 €
EG 84270,23 €4454,11 €4591,89 €4724,20 €4856,51 €4988,86 €5121,13 €5253,45 €5341,67 €
EG 73969,23 €4107,14 €4222,33 €4343,72 €4470,15 €4596,94 €4723,76 €4836,77 €4841,01 €
EG 63882,79 €3936,89 €4150,54 €4209,35 €4354,58 €4419,34 €4485,26 €4552,15 €4630,31 €
EG 53740,36 €3791,01 €3992,33 €4048,58 €4187,40 €4246,83 €4307,11 €4369,20 €
EG 43604,07 €3652,56 €3842,48 €3894,72 €4027,59 €4084,44 €4142,14 €4200,80 €
EG 33473,68 €3520,02 €3701,77 €3751,80 €3875,23 €3928,99 €3984,24 €4040,40 €
EG 23348,82 €3393,22 €3567,14 €3615,01 €3733,14 €3783,62 €3835,00 €3887,11 €
EG 13229,42 €3271,87 €3376,65 €3421,48 €3467,03 €3513,29 €3560,28 €3608,05 €

Entgelttabelle TV-WW mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Jahressonderzahlung TV-WW/NW

  • EG 1 bis EG 7: 100 % des Monatsentgelts
  • EG 8: 95 % des Monatsentgelts
  • EG 9 bis EG 15: 90 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 18a TV-WW/NW); Bemessungssatz nach Entgeltgruppe am 1. Juli; Auszahlung mit dem Entgelt für November; Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.
  • Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Monatstabellenentgelts; Bemessungsgrundlage ist nach § 18a das Urlaubsentgelt (§ 34 Abs. 6), individuelle Zwölftelkürzungen werden nicht berechnet.

Der TV-WW Tarifvertrag im Überblick

Wasserwirtschaft NRW (KAV NW), EG 1 bis EG 15 ab 01.05.2026. Im TV-WW Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 3.229 € bis 10.382 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der TV-WW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen (KAV NW). Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt ab 01.05.2026 unbefristet bis zur nächsten Tarifrunde.

TV-WW/NW Anlage 3: Monatsentgelte ab 01.05.2026 (+3,15 % gegenüber 2025).

Die Monatstabellenentgelte des TV-WW/NW folgen den Tariferhöhungen des TVöD-VKA (§ 16 Abs. 2 TV-WW/NW).

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 15 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 und gliedert sich in bis zu 10 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 3.229 € in der untersten bis 10.382 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Einstellung in Stufe 1 (ohne einschlägige Berufserfahrung), Stufe 2 ab zwei und Stufe 3 ab vier Jahren Berufserfahrung; danach Aufstieg jeweils nach zwei Jahren bis zur letzten Stufe (§ 17 TV-WW/NW).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-WW Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Jahressonderzahlung TV-WW/NW (EG 1 bis EG 7: 100,00 % des Monatsentgelts, EG 8: 95,00 % des Monatsentgelts und EG 9 bis EG 15: 90,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Monatstabellenentgelts; Bemessungsgrundlage ist nach § 18a das Urlaubsentgelt (§ 34 Abs. 6), individuelle Zwölftelkürzungen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 18a TV-WW/NW); Bemessungssatz nach Entgeltgruppe am 1. Juli; Auszahlung mit dem Entgelt für November; Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.

Der Rechner bildet die Monatstabellenentgelte der Anlage 3 TV-WW/NW ab (39-Stunden-Woche nach § 6).

Nicht enthalten: Zuschläge für außergewöhnliche Arbeiten (Anlage 4), Leistungsentgelte (§ 18b), sonstige Zulagen sowie die individuelle Eingruppierung.

Hinweis zur TV-WW-Entgelttabelle

Die Werte sind Monatstabellenentgelte (Vollzeit, 39-Stunden-Woche) der Anlage 3 zum TV-WW/NW und dienen als unverbindliche Orientierung. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung (Anlagen 1 und 2) und der Stufenzuordnung nach § 17. Jahreswerte enthalten die Jahressonderzahlung (§ 18a) vereinfacht.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur TV-WW Entgelttabelle.

Wie hoch ist das Gehalt im TV-WW Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 3.229 € in der untersten bis 10.382 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Bis wann gilt die TV-WW Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten ab 01.05.2026 und sind unbefristet, bis eine neue Tarifrunde sie ablöst.

Welche Gruppen enthält die TV-WW Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 15 Gruppen von EG 1 bis EG 15 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Nach wie vielen Jahren steigt man in der TV-WW Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Einstellung in Stufe 1 (ohne einschlägige Berufserfahrung), Stufe 2 ab zwei und Stufe 3 ab vier Jahren Berufserfahrung; danach Aufstieg jeweils nach zwei Jahren bis zur letzten Stufe (§ 17 TV-WW/NW).

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-WW?

Die Jahressonderzahlung ist nach Gruppen gestaffelt (EG 1 bis EG 7: 100 %, EG 8: 95 %, EG 9 bis EG 15: 90 % des Monatsentgelts) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

Für wen gilt der TV-WW Tarifvertrag?

Erfasst sind: Wasserwirtschaft NRW (KAV NW), EG 1 bis EG 15 ab 01.05.2026. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Quellen und Datenstand

Tarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (TV-WW/NW) i. d. F. des 20. Änderungstarifvertrages vom 20. Mai 2025, Stand 20.05.2025. Kommunale Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen (KAV NW), gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

Diese Datenversion ist bis zu einer Neuregelung hinterlegt; neue Tarifrunden können die Werte ändern.

  • Der Rechner bildet die Monatstabellenentgelte der Anlage 3 TV-WW/NW ab (39-Stunden-Woche nach § 6).
  • Nicht enthalten: Zuschläge für außergewöhnliche Arbeiten (Anlage 4), Leistungsentgelte (§ 18b), sonstige Zulagen sowie die individuelle Eingruppierung.
  • Auszubildende fallen nicht unter den TV-WW/NW (§ 1 Abs. 2); für sie gilt der TVAöD.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.