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TV-H · öffentlicher Dienst Hessen

TV-H Gehaltsrechner

TV-H: 20 Gruppen von E 1 bis E 16, gültig 01.07.2026 bis 30.09.2027 (Vollzeit 40 Std./Woche).

Stand wählen:20272026

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 16 des TV-H

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 40 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 3783,28 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: Amtliche Entgelttabelle des Landes Hessen ab 01.07.2026; alle 134 Monatsbeträge direkt aus der Originaltabelle geprüft.

Hinterlegt sind die TV-H-Tabellen ab 01.08.2025 und ab 01.07.2026 (Vollzeit 40 Std./Woche), die 2026er-Werte wurden Zelle für Zelle gegen die Abschlussformel (+3,0 %, mindestens 110 Euro) geprüft; Quelle und Datenstand siehe Quellenblock. Zulagen und Besitzstände sind nicht enthalten.

Quellen und Berechnungsdetails

Dieser Gehaltsrechner nutzt die TV-H-Entgelttabelle ab 01.07.2026 (+3,0 %, mindestens 110 Euro) für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen; der bis 30.06.2026 geltende Stand ist als weitere Version wählbar. Aus Entgeltgruppe (E 1 bis E 16 inkl. Überleitungsgruppen), Stufe (1a bis 6) und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte inklusive Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung.

Quellen und Datenstand

Entgelte ab 01.07.2026 – amtliche TV-H-Tabelle, Stand 01.07.2026. Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, gültig 01.07.2026 bis 30.09.2027.

Diese Datenversion gilt bis 30.09.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • TV-H: E 1 bis E 16 sowie E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü. E 13Ü hat die getrennten Stufen 4a und 4b; E 2Ü und E 15Ü beginnen in Stufe 1.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden (§ 6 TV-H); für bestimmte Bereiche (z. B. Wechselschicht) gelten 38,5 Stunden. Der Rechner nutzt die 40-Stunden-Basis.
  • Zulagen und Besitzstände sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

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Häufige Fragen

Antworten zu Geltungsbereich, Stufen 1a/1b, Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung im TV-H.

Für wen gilt der TV-H?

Der TV-H gilt für die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen – Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten und hat seither einen eigenen Tarifvertrag statt des TV-L. Die Systematik ist dem TV-L ähnlich, die Werte und einige Regeln weichen ab.

Was bedeuten die Stufen 1a und 1b im TV-H?

Eine TV-H-Besonderheit: Die Eingangsstufe ist in 1a und 1b geteilt, mit einer Laufzeit von je 6 Monaten (Entgeltgruppen 2 bis 16). Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt man in Stufe 1a; nach einem Jahr ist man in Stufe 2. Die weiteren Laufzeiten regelt § 16 TV-H.

Auf welchem Stand ist die TV-H-Tabelle?

Die amtlichen Tabellen ab 01.07.2026 und 01.10.2027 sind mit jeweils 134 direkt geprüften Monatsbeträgen hinterlegt. E 13Ü enthält Stufe 4a und 4b. Der frühere Stand ab 01.08.2025 bleibt separat wählbar.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-H?

E 1 bis E 8 erhalten 90 Prozent, E 9a bis E 16 60 Prozent eines Monatsentgelts, ausgezahlt im November. Anspruch besteht bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember; je Kalendermonat ohne Entgelt wird um 1/12 gekürzt. Der Rechner rechnet sie in die Jahreswerte ein.

Welche Wochenarbeitszeit gilt im TV-H?

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden (§ 6 TV-H) – mehr als im TV-L. Für bestimmte Bereiche wie Wechselschicht gelten 38,5 Stunden. Der Rechner nutzt die 40-Stunden-Basis; bei Teilzeit gibst du deinen Beschäftigungsumfang in Prozent ein.

Was sind die Entgeltgruppen E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü?

Das sind Überleitungsgruppen für Bestandsbeschäftigte aus früheren Eingruppierungen (z. B. ehemalige BAT-Gruppen). Sie haben eigene, teils versetzte Stufenverläufe und sind in Tabelle und Rechner enthalten.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Lohnsteuer nach § 32a EStG mit Vorsorgepauschale (§ 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. In der Jahresansicht fließt die Jahressonderzahlung ein. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Orientierung, keine Lohnabrechnung.