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TVöD-P · Pflege (Anlage E, VKA)

TVöD-P Gehaltsrechner (Pflege)

TVöD-P (Pflege): 12 Gruppen von P 16 bis P 5, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Dieser Gehaltsrechner nutzt die P-Tabelle des TVöD (Anlage E zum BT-B und BT-K, VKA) ab 01.05.2026 für den Pflegedienst in kommunalen Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Aus Entgeltgruppe (P 5 bis P 16), Stufe und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte inklusive Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung.

Datenstand

geltend (P-Tabelle, Anlage E zum TVöD BT-B/BT-K, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Rechner

Tarif

Beschäftigte der Entgeltgruppe P 15, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich heraushebt

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 4454,03 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Alle Entgeltgruppen als Tabelle: TVöD-P (Pflege) Entgelttabelle

Hinweis zu Eingruppierung, Zulagen und Datenstand

Hinterlegt ist die P-Tabelle ab 01.05.2026 (Vollzeit, 39 Std./Woche), gültig bis 31.03.2027; Quelle und Datenstand siehe Quellenblock. In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe. Die Pflegezulage (141,82 Euro monatlich), die Zulage nach § 51a Abs. 4 BT-B, Schicht- und Zeitzuschläge sowie Bereitschaftsdienstentgelte sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Antworten zu Eingruppierung, Stufen, Pflegezulage und Jahressonderzahlung in der P-Tabelle.

Für wen gilt die TVöD-P-Tabelle?

Die P-Tabelle (Anlage E zum TVöD BT-B und BT-K) gilt für Beschäftigte im Pflegedienst kommunaler Arbeitgeber – also in kommunalen Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Eingruppiert wird nach Teil B Abschnitt XI der Entgeltordnung (VKA) in die Entgeltgruppen P 5 bis P 16.

Welche Entgeltgruppen hat die P-Tabelle?

P 5 bis P 16. P 5 und P 6 erfassen Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, P 7 examinierte Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung, P 8 und P 9 besonders schwierige Tätigkeiten und Fachweiterbildungen, ab P 10 folgen Gruppen-, Stations- und Bereichsleitungen bis P 16.

Warum fehlt in den höheren Gruppen die Stufe 1?

In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 die Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B); eine Stufe 1 gibt es dort nicht. In der Tabelle steht deshalb ein „-“. Nur P 5 und P 6 haben eine Stufe 1.

Wie schnell steigt man in der Pflege in die nächste Stufe auf?

Grundsätzlich wie im übrigen TVöD: Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2, Stufe 4 nach 3, Stufe 5 nach 4 und Stufe 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 16 TVöD). Abweichend wird in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht (§ 51a Abs. 3 BT-B).

Ist die Pflegezulage im Rechner enthalten?

Nein. Die Pflegezulage beträgt ab 01.05.2026 monatlich 141,82 Euro (§ 51a Abs. 5 BT-B) und kommt zusätzlich zum Tabellenentgelt. Ebenfalls nicht eingerechnet ist die nicht dynamische Zulage von 25,00 Euro monatlich (35,00 Euro bei Mitgliedern des KAV Baden-Württemberg). Das tatsächliche Gehalt liegt entsprechend höher.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung in der Pflege?

Nach § 52a BT-B beträgt sie in den Entgeltgruppen P 5 bis P 8 90 Prozent und in den Entgeltgruppen P 9 bis P 16 85 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli bis September. Der Rechner setzt diese Sätze vereinfacht an; ausgezahlt wird mit dem Novemberentgelt.

Mit welcher Wochenarbeitszeit rechnet der TVöD-P-Rechner?

Die Vollzeitbasis liegt bei 39 Stunden (§ 6 Abs. 1 TVöD). In kommunalen Krankenhäusern nach BT-K können abweichende Arbeitszeiten gelten – die Wochenstunden lassen sich im Rechner anpassen, das Monatsbrutto wird dann anteilig berechnet.

Sind Schichtzuschläge und Bereitschaftsdienste enthalten?

Nein. Wechselschicht- und Schichtzulagen, Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelte sowie Erschwerniszuschläge sind nicht Teil der Tabellenwerte und werden nicht berechnet.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Lohnsteuer nach § 32a EStG mit Vorsorgepauschale (§ 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Orientierung, keine Lohnabrechnung.

Quellen und Datenstand

TVöD und andere Tarifverträge für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), 10. Auflage 2025, Stand 01.05.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • P-Tabelle (Anlage E zum TVöD BT-B und BT-K, VKA) für Beschäftigte im Pflegedienst: Entgeltgruppen P 5 bis P 16, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %), gültig bis 31.03.2027.
  • In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B); eine Stufe 1 gibt es dort nicht und sie ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (§ 6 Abs. 1 TVöD); in kommunalen Krankenhäusern nach BT-K können abweichende Arbeitszeiten gelten - die Wochenstunden lassen sich im Rechner anpassen.
  • Nicht eingerechnet sind die Pflegezulage von 141,82 Euro monatlich ab 01.05.2026 (§ 51a Abs. 5 BT-B) und die nicht dynamische Zulage von 25,00 Euro monatlich (35,00 Euro bei Mitgliedern des KAV Baden-Württemberg, § 51a Abs. 4 BT-B).
  • Ebenfalls nicht enthalten sind Wechselschicht-, Schicht- und Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelte, Erschwerniszuschläge sowie Besitzstände.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.