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ADEXA/ADA Tarifvertrag 2026: Gehaltstabelle

Die Gehaltstabelle zum ADEXA/ADA-Gehaltstarifvertrag ab 01.01.2026 gilt für öffentliche Apotheken im Bundesgebiet ohne die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Sie zeigt alle Berufsgruppen mit ihren Berufsjahr-Stufen. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Gültig01.01.2026 – 31.12.2026Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle ADEXA / ADA

Darstellung
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5
Apotheker4.166,00 €1. Berufsjahr4.236,00 €2. bis 5. Berufsjahr4.528,00 €6. bis 10. Berufsjahr4.922,00 €ab 11. Berufsjahr
Apothekerassistenten3.477,00 €1. bis 14. Berufsjahr3.606,00 €ab 15. Berufsjahr
Pharmazie-Ingenieure und Dipl. Pharmazie-Ingenieure3.315,00 €1. bis 8. Berufsjahr3.426,00 €9. bis 14. Berufsjahr3.606,00 €ab 15. Berufsjahr
Pharmazeutisch-technische Assistenten2.646,00 €1. bis 2. Berufsjahr2.717,00 €3. bis 5. Berufsjahr2.922,00 €6. bis 8. Berufsjahr3.146,00 €9. bis 14. Berufsjahr3.267,00 €ab 15. Berufsjahr
Apothekenassistenten3.237,00 €alle Berufsjahre
PKA, Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und Pharmazeutische Assistenten2.375,00 €1. bis 2. Berufsjahr2.405,00 €3. bis 6. Berufsjahr2.474,00 €7. bis 9. Berufsjahr2.599,00 €10. bis 13. Berufsjahr2.768,00 €ab 14. Berufsjahr

Entgelttabelle ADEXA / ADA mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Tarifliche Sonderzahlung (§ 18 BRTV)

  • Alle Berufsgruppen: 100 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch ab mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit; volle Höhe (100 % des tariflichen Monatsverdienstes) bei 12 Monaten im Auszahlungsjahr, sonst 1/12 je Beschäftigungsmonat.
  • Im ADA-Bereich darf die Sonderzahlung seit 08/2024 auf bis zu 50 % gekürzt werden, wenn das voraussichtliche Betriebsergebnis zum 30. September um mindestens 10 % unter dem Vorjahr liegt (Nachweis durch Steuerberater erforderlich).

Hinweis zum ADEXA/ADA-Tarifgebiet

Die Werte sind Monatsgehälter (Vollzeit, 39 Std./Woche) aus dem Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und dienen als unverbindliche Orientierung. Der Tarif gilt im Bundesgebiet ohne die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Praktikums- und Ausbildungsvergütungen sind als eigene Gruppen enthalten. Notdienstpauschalen und Zuschläge werden nicht eingerechnet.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur ADEXA / ADA Gehaltstabelle.

Wann steigt man in der ADEXA / ADA Gehaltstabelle in die nächste Stufe auf?

Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Für wen gilt der ADEXA / ADA Tarifvertrag?

Erfasst sind: ADEXA-Tarifvertrag mit dem ADA, ohne Nordrhein und Sachsen. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Weitere ADEXA-Tarifgebiete

Wähle das passende Tarifgebiet und öffne den Gehaltsrechner oder die Gehaltstabelle.

Quellen und Datenstand

Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ADA, Stand 12.07.2024. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft / Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter, Stand 01.08.2024. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft / Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, gültig ab 01.08.2024 (unbefristet).

ADEXA: Die tarifliche Sonderzahlung nach § 18 Bundesrahmentarifvertrag (100 %, Staffel nach Beschäftigungsdauer), Stand 10.06.2026. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, gültig ab 01.08.2024 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

Apotheken-Gehaltstarifvertrag (ADA), Gehälter ab 01.01.2026 (39 Std./Woche); Notdienstpauschalen sind nicht enthalten.

  • Räumlicher Geltungsbereich ohne Nordrhein und Sachsen.
  • Ausbildungswerte sind als eigene Gruppen importiert.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.