Die Entgelttabelle für den Einzelhandel in Bayern zeigt die Originalgehälter und -löhne ab 1. August 2026 aus der Anlage zur Tarifvereinbarung vom 14. September 2026: Gehaltsgruppen I A bis V nach Berufsjahren und die Lohngruppen A bis C. Über „Stand“ wählst du die Tabelle ab Mai 2027. Klicke auf dein Monatsentgelt, um dein Gehalt für Vollzeit oder Teilzeit und eine Netto-Schätzung zu berechnen.
Entgelttabelle Einzelhandel Bayern: Gehaltsgruppen nach Berufsjahren mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.
Die Monatsbeträge sind unverändert aus der Originaltabelle des Handelsverbands Bayern übernommen; die ver.di-Tarifinfo 6/2026 weist dieselben Werte aus. Sie gelten für 37,5 Wochenstunden. Gehaltsgruppe I B steht im Original nur als Stundensatz (14,20 Euro ab August 2026, 14,60 Euro ab Januar 2027, 14,90 Euro ab Mai 2027) und ist deshalb nicht in der Monatstabelle enthalten. Die Ausbildungsvergütungen gelten jeweils ab 1. September. Die Original-PDFs sind im Quellenbereich am Seitenende verlinkt.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur Einzelhandel Bayern Entgelttabelle.
Wann steigt man in der Einzelhandel Bayern Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 37,5 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Für wen gilt der Einzelhandel Bayern Tarifvertrag?
Erfasst sind: Entgelttabelle Bayern. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
Wann steigt das Tarifgehalt im Einzelhandel Bayern 2026 und 2027?
Nach dem Abschluss vom 14. September 2026 steigen Gehälter und Löhne ab 1. August 2026 um 3,0 % und ab 1. Mai 2027 um weitere 2,0 %; die Beträge werden auf volle Euro gerundet. Die Gehaltsgruppe I B erhält feste Stundensätze von 14,20, 14,60 und 14,90 Euro. Der Tarifvertrag läuft bis 31. Mai 2028.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung im Einzelhandel Bayern?
Ab 1. September 2026 erhalten Auszubildende 1.140 Euro im ersten, 1.260 Euro im zweiten, 1.410 Euro im dritten und 1.490 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Ab 1. September 2027 sind es 1.160, 1.290, 1.440 und 1.520 Euro.
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Diese Datenversion gilt bis 30.04.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Originalwerte aus der HBE-Anlage zur Tarifvereinbarung vom 14.09.2026: Gehälter und Löhne ab August 2026.
Tarifabschluss vom 14. September 2026: 3,0 % mehr ab August 2026 und 2,0 % ab Mai 2027, Laufzeit bis 31. Mai 2028. Die Monatswerte stammen aus der Anlage zur Tarifvereinbarung des Handelsverbands Bayern und stimmen mit der ver.di-Tarifinfo 6/2026 überein.
Monatsentgelte ab August 2026 aus der Originaltabelle, unverändert übernommen. Die Gehaltsspalte ab Januar 2027 ändert nur den Stundensatz der Gruppe I B; alle übrigen Beträge gelten bis April 2027.
Ausbildungsvergütungen gelten ab 1. September 2026; im August 2026 gelten noch die bisherigen Beträge.
Gehaltsgruppe I B (1. bis 3. Tätigkeitsjahr) ist in der Originaltabelle nur als Stundensatz ausgewiesen: 14,20 Euro ab August 2026, 14,60 Euro ab Januar 2027 und 14,90 Euro ab Mai 2027. Sie wird im Monatsrechner nicht berechnet; dieselben Stundensätze gelten für die Warenverräumung.
Die Berufsjahre sind so bezeichnet wie in der Originaltabelle (z. B. Gehaltsgruppe III ab dem 5., Gruppen IV und V ab dem 7. Berufsjahr). Wie die Jahre davor und danach zugeordnet werden, regelt der Gehaltstarifvertrag.
Stundenwerte sind rechnerische Orientierungswerte aus Monatsentgelt und 37,5 Wochenstunden (52/12 Wochen je Monat).
Urlaubsgeld und Sonderzuwendung sind tariflich geregelt, werden hier aber nicht eingerechnet.