Ärzte TdL
Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken im Geltungsbereich der TdL. Maßgeblich sind Facharztanerkennung und übertragene Oberarzt- oder Vertretungsfunktion.
Was bedeutet eine Entgeltgruppe und welche Anforderungen gelten? Diese Übersichten erklären die Tätigkeitsmerkmale und führen direkt zum passenden Gehaltsrechner und zur Entgelttabelle.
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Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken im Geltungsbereich der TdL. Maßgeblich sind Facharztanerkennung und übertragene Oberarzt- oder Vertretungsfunktion.
Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Die vier Gruppen unterscheiden Arzt, Facharzt, Oberarzt und die ständige Vertretung des leitenden Arztes.
Beschäftigte in Einrichtungen, die die AVR.DD anwenden. Anlage 1 enthält abstrakte Tätigkeitsmerkmale und Richtbeispiele für soziale, pflegerische, technische und verwaltende Aufgaben.
Beschäftigte im kirchlichen Dienst der beteiligten evangelischen Landeskirchen. Der Allgemeine Entgeltgruppenplan und besondere Entgeltgruppenpläne regeln die Zuordnung. Die Erläuterungen zu EG 2 bis EG 15 beziehen sich auf den allgemeinen Verwaltungsdienst.
Beschäftigte im Bauhauptgewerbe. Für gewerbliche Arbeitnehmer gelten Lohngruppen; Angestellte und Poliere werden nach einer eigenen Gehaltsgruppenordnung bewertet.
Beschäftigte des BRK. Rettungsdienst, Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst sowie allgemeine Verwaltung besitzen getrennte Gruppenfamilien.
Beschäftigte bei DRK-Trägern, die den Reformtarifvertrag anwenden. Die Entgeltordnung enthält allgemeine sowie berufs- und bereichsspezifische Tätigkeitsmerkmale.
Gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk. Die konkrete Reinigungsart und nicht die allgemeine Berufsbezeichnung entscheidet über die Lohngruppe.
MFA in Einrichtungen der ambulanten Versorgung. Neben der Ausbildung zählen Selbstständigkeit, Fortbildungsumfang und die tatsächlich ausgeübten Aufgaben.
Tarifbeschäftigte öffentlicher Banken. Die Tarifgruppen 1 bis 9 folgen dem gemeinsamen Manteltarifvertrag des privaten und öffentlichen Bankgewerbes.
Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen. Die neue Struktur unterscheidet Regelqualifikation, besondere Funktionszuweisung und Leitungsfunktion; ältere Beschäftigte können Besitzstandsgruppen haben.
Beschäftigte der Träger der Deutschen Rentenversicherung. Die eigene Entgeltordnung enthält allgemeine und rentenversicherungsspezifische Tätigkeitsmerkmale.
TFA in Tierarztpraxen und tierärztlichen Kliniken. Die Gruppen bauen auf der Grundgruppe auf und berücksichtigen Fortbildungsumfang sowie Leitungsaufgaben.
Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes. Maßgeblich ist die Entgeltgruppenordnung des Haustarifwerks mit fachlichen und technischen Tätigkeitsmerkmalen.
Tarifbeschäftigte der Länder. Für viele Berufsgruppen gelten besondere Abschnitte der Entgeltordnung, die den allgemeinen Merkmalen vorgehen.
Tarifbeschäftigte des Bundes. Neben den allgemeinen Merkmalen enthält die Entgeltordnung zahlreiche besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Berufsqualifikation, schwierige Tätigkeiten, besondere Verantwortung und Leitungsumfang bestimmen die S-Gruppe.
Tarifbeschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern. Die Entgeltordnung gliedert sich in allgemeine und zahlreiche besondere Tätigkeitsmerkmale.
Pflegebeschäftigte in kommunalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Qualifikation, besondere Schwierigkeit und der Umfang von Leitungsverantwortung bestimmen P 5 bis P 16.
Beschäftigte im privaten Versicherungsgewerbe. Die Gehaltsgruppen richten sich nach Kenntnissen, Selbstständigkeit, Schwierigkeit und Verantwortung.
Beschäftigte der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Gewerbliche Lohngruppen und kaufmännisch-technische Gehaltsgruppen sind getrennt zu prüfen.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im DGB/GVP-Tarifwerk. Entscheidend sind die für den Einsatz erforderliche Qualifikation und der konkrete Tätigkeitsinhalt.
ZFA im tarifgebundenen Bereich. Höhere Tätigkeitsgruppen setzen anerkannte Fortbildungen und den tatsächlichen Einsatz der erworbenen Qualifikation voraus.