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Eingruppierungsinfo · Wohnungswirtschaft

Wohnungswirtschaft: Eingruppierung, Entgeltgruppen und Anforderungen

Gewerbliche Lohn- und kaufmännisch-technische Gehaltsgruppen werden getrennt nach Aufgabenanforderungen bewertet.

Beschäftigte der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Gewerbliche Lohngruppen und kaufmännisch-technische Gehaltsgruppen sind getrennt zu prüfen.

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Gruppen und Anforderungen im Überblick

Die Kurztexte erleichtern die Orientierung. Maßgeblich bleiben der vollständige Tarifvertrag und die tatsächliche Eingruppierung durch den Arbeitgeber – Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung bestimmen dabei mit.

Gehaltsgruppen

Gehaltsgruppe IDetails

Einfache Tätigkeiten, die lediglich eine Einweisung erfordern – die Einstiegsgruppe der kaufmännisch-technischen Angestellten ohne fachliche Vorkenntnisse.

Typische Beispiele

  • Hilfskräfte
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Gehaltsgruppe IIDetails

Tätigkeiten, deren Kenntnisse und Fertigkeiten durch Einarbeitung erworben werden – noch ohne Anforderung einer Berufsausbildung.

Typische Beispiele

  • Telefonistinnen und Telefonisten
  • Schreibkräfte
  • Hilfskräfte mit eingearbeitetem Aufgabengebiet
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Gehaltsgruppe IIIDetails

Tätigkeiten auf dem Niveau einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einer Zweckausbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung, die unter Anleitung mit gewisser Selbstständigkeit erledigt werden. Hier steigen ausgebildete Immobilienkaufleute typischerweise ein.

Typische Beispiele

  • Wohnungs- und Immobilienverwalter/innen
  • Sachbearbeiter/innen
  • Sekretär/innen
  • Sozialberater/innen
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Gehaltsgruppe IVDetails

Tätigkeiten, die die Fähigkeiten der Gruppe 3 voraussetzen, ergänzt um Berufserfahrung, Fortbildung oder zusätzliche Sachgebietskenntnisse – und die auf allgemeine Anweisung selbstständig erledigt werden.

Typische Beispiele

  • Qualifizierte Wohnungs- und Immobilienverwalter/innen
  • Qualifizierte Sekretär/innen
  • IT-Sachbearbeiter/innen
  • Sozialarbeiter/innen
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Gehaltsgruppe VDetails

Tätigkeiten mit Hochschulabschluss, zusätzlicher qualifizierter Ausbildung oder umfassenden Kenntnissen, die selbstständig ausgeführt werden und einen eigenen Verantwortungsbereich umfassen.

Typische Beispiele

  • Sachgebietsleiter/innen
  • Gruppenleiter/innen
  • IT-Systembetreuer/innen
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Gehaltsgruppe VIDetails

Höchste Gehaltsgruppe: Tätigkeiten mit zusätzlichen umfassenden Kenntnissen, deren Ausführung überwiegend eigene Entscheidungen und ein erhöhtes Maß an Verantwortung erfordert.

Typische Beispiele

  • Abteilungsleiter/innen
  • Herausgehobene Sachgebiets- und Gruppenleitungen
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Gewerbliche Lohngruppen

Lohngruppe IDetails

Einfache gewerbliche Tätigkeiten, die nur eine Einweisung erfordern.

Typische Beispiele

  • Hilfskräfte
  • Reinigungskräfte
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Lohngruppe IIDetails

Gewerbliche Tätigkeiten ohne handwerkliche Ausbildung, für die eine Einarbeitung genügt.

Typische Beispiele

  • Heizer/innen
  • Pförtner/innen
  • Hauswarte (Berliner Bestandsregelung)
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Lohngruppe IIIDetails

Tätigkeiten, die angelernte handwerkliche Fähigkeiten erfordern – die typische Gruppe für Hauswarte und Hausmeister ohne Gesellenbrief.

Typische Beispiele

  • Hauswarte und Hausmeister/innen
  • Baufachwerker/innen
  • Gartenarbeiter/innen
  • Kraftfahrer/innen
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Lohngruppe IVDetails

Tätigkeiten, die eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung oder vergleichbare Facherfahrung erfordern – auch Hausmeister/innen, wenn sie zusätzlich handwerkliche Leistungen erbringen sollen.

Typische Beispiele

  • Elektriker/innen
  • Installateur/innen
  • Maler/innen und Maurer/innen
  • Gärtner/innen
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Lohngruppe VDetails

Spitzengruppe der gewerblichen Beschäftigten: Tätigkeiten über den Anforderungen der Gruppe 4, die auf einer von der Geschäftsleitung übertragenen besonderen Anordnungsbefugnis beruhen und besondere persönliche Leistungen fordern.

Typische Beispiele

  • Handwerksmeister/innen
  • Gruppenleiter/innen im Regiebetrieb
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Gruppe ist nicht gleich Stufe

Die oben erklärte Gruppe bewertet Tätigkeit oder Qualifikation. Innerhalb dieser Gruppe bestimmt die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr den Tabellenwert.

Häufige Fragen

Antworten zur Eingruppierung bei Wohnungswirtschaft.

Wie finde ich meine richtige Gruppe bei Wohnungswirtschaft?

Gewerbliche Lohn- und kaufmännisch-technische Gehaltsgruppen werden getrennt nach Aufgabenanforderungen bewertet. Vergleiche deshalb deine schriftlich übertragenen Aufgaben mit der verlinkten Entgeltordnung. Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Personalstelle und Interessenvertretung können bei der Prüfung helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?

Die Gruppe bewertet die Tätigkeit oder Qualifikation. Die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr bildet meist Erfahrung beziehungsweise Beschäftigungszeit ab. Die passenden Tabellenwerte findest du in der Gehaltstabelle; der Rechner verbindet beide Angaben mit deiner Arbeitszeit.

Führt ein Abschluss automatisch zu einer höheren Gruppe?

In der Regel nein. Eine Ausbildung, Fortbildung oder ein Studium muss für die übertragene Tätigkeit tariflich erforderlich sein und tatsächlich genutzt werden. Ausnahmen und ausdrücklich personenbezogene Merkmale stehen in der jeweiligen Entgeltordnung.

Was kann ich bei Zweifeln an meiner Eingruppierung tun?

Sichere zuerst Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und eine Aufstellung der tatsächlich ausgeübten Aufgaben. Bitte anschließend Personalstelle oder Arbeitgeber um die tarifliche Fundstelle; Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft können die Einordnung prüfen.

Quelle und Prüfhinweis

Grundlage: Tarifbroschüre Immobilienwirtschaft – Tätigkeitsgruppen und Entgelte, Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg, Tarifentgelte ab 1. Januar 2026. Abgerufen am 15. August 2026. Die Darstellung fasst die Tarifmerkmale zusammen und ersetzt keine individuelle Prüfung oder Rechtsberatung.