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Beamtenbesoldung · Rheinland-Pfalz

Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz 2026

Rheinland-Pfalz, Besoldungsordnung A: 12 Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16, gültig ab 01.04.2026.

Die Grundgehaltstabelle bildet die rheinland-pfälzische Kabinettsentscheidung mit einer linearen Anpassung um 3,3 Prozent ab 01.04.2026 ab. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Enthalten sind A 5 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen; Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.

Datenstand

Rheinland-Pfalz (Kabinettsentwurf ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. vorläufig: Kabinettsentscheidung zur linearen Anpassung um 3,3 % ab 01.04.2026.

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 53062,58 €3131,48 €3200,36 €3269,28 €3338,16 €3407,09 €3476,02 €3545,41 €3614,78 €
A 63107,75 €3183,42 €3259,09 €3334,70 €3410,38 €3486,07 €3561,72 €3637,36 €3739,11 €
A 73172,52 €3266,40 €3360,21 €3454,07 €3547,93 €3641,81 €3708,81 €3775,86 €3842,90 €
A 83267,73 €3347,91 €3468,19 €3588,52 €3708,73 €3829,04 €3909,24 €3989,39 €4069,64 €4149,78 €
A 93401,05 €3479,97 €3608,33 €3736,68 €3865,06 €3993,45 €4081,67 €4169,96 €4258,23 €4346,46 €
A 103583,27 €3691,35 €3853,43 €4015,58 €4177,69 €4339,86 €4447,92 €4556,01 €4665,23 €4775,80 €
A 114059,03 €4225,11 €4391,22 €4557,34 €4726,03 €4839,34 €4952,60 €5065,95 €5179,90 €5295,46 €
A 124609,72 €4728,64 €4931,26 €5133,86 €5271,40 €5409,17 €5546,90 €5684,70 €5822,51 €
A 135120,01 €5259,33 €5482,48 €5705,64 €5854,40 €6003,21 €6151,94 €6300,77 €6449,54 €
A 145369,04 €5576,65 €5866,02 €6155,44 €6348,31 €6541,27 €6734,25 €6927,17 €7120,09 €
A 156423,09 €6741,23 €6995,78 €7250,36 €7504,85 €7759,40 €8013,93 €
A 167065,05 €7433,02 €7727,40 €8021,83 €8316,21 €8610,59 €8904,92 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung A) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

Zum Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Rheinland-Pfalz)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (vorläufig: Kabinettsentscheidung zur linearen Anpassung um 3,3 % ab 01.04.2026).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Rheinland-Pfalz

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz im Überblick →Familienzuschlag Rheinland-PfalzAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Kabinettsentscheidung zur Besoldungsanpassung Rheinland-Pfalz 2026 bis 2028, Stand 11.06.2026. Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Kabinettsentscheidung; lineare Anpassung um 3,3 %, Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen.

dbb Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz (LBesG RLP, Besoldungsordnung A), Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.