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Beamtenbesoldung · Rheinland-Pfalz

Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz 2026

Rheinland-Pfalz, Besoldungsordnung A: 12 Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16, vorläufiger Stand ab 01.04.2026.

Die Grundgehaltstabelle zeigt je Auswahl die amtlichen LfF-Entwurfswerte ab April 2026, März 2027 oder Januar 2028. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Enthalten sind A 5 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen; Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.

Datenstand

Rheinland-Pfalz A ab 01.04.2026 (vorläufig). Grundgehalt Besoldungsordnung A, vorgesehener Zeitraum: gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Vorläufige LfF-Originaltabelle nach dem Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028; unter Vorbehalt der Gesetzgebung.

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 53.062,58 €3.131,48 €3.200,36 €3.269,28 €3.338,16 €3.407,09 €3.476,02 €3.545,41 €3.614,78 €––
A 63.107,75 €3.183,42 €3.259,09 €3.334,70 €3.410,38 €3.486,07 €3.561,72 €3.637,36 €3.739,11 €––
A 73.172,52 €3.266,40 €3.360,21 €3.454,07 €3.547,93 €3.641,81 €3.708,81 €3.775,86 €3.842,90 €––
A 83.267,73 €3.347,91 €3.468,19 €3.588,52 €3.708,73 €3.829,04 €3.909,24 €3.989,39 €4.069,64 €4.149,78 €–
A 93.401,05 €3.479,97 €3.608,33 €3.736,68 €3.865,06 €3.993,45 €4.081,67 €4.169,96 €4.258,23 €4.346,46 €–
A 103.583,27 €3.691,35 €3.853,43 €4.015,58 €4.177,69 €4.339,86 €4.447,92 €4.556,01 €4.665,23 €4.775,80 €–
A 11–4.059,03 €4.225,11 €4.391,22 €4.557,34 €4.726,03 €4.839,34 €4.952,60 €5.065,95 €5.179,90 €5.295,46 €
A 12––4.609,72 €4.728,64 €4.931,26 €5.133,86 €5.271,40 €5.409,17 €5.546,90 €5.684,70 €5.822,51 €
A 13––5.120,01 €5.259,33 €5.482,48 €5.705,64 €5.854,40 €6.003,21 €6.151,94 €6.300,77 €6.449,54 €
A 14––5.369,04 €5.576,65 €5.866,02 €6.155,44 €6.348,31 €6.541,27 €6.734,25 €6.927,17 €7.120,09 €
A 15––––6.423,09 €6.741,23 €6.995,78 €7.250,36 €7.504,85 €7.759,40 €8.013,93 €
A 16––––7.065,05 €7.433,02 €7.727,40 €8.021,83 €8.316,21 €8.610,59 €8.904,92 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung A) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

Zum Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz →

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Rheinland-Pfalz)?

Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.04.2026 vorgesehen (Vorläufige LfF-Originaltabelle nach dem Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028; unter Vorbehalt der Gesetzgebung). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Rheinland-Pfalz

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz im Überblick →Familienzuschlag Rheinland-Pfalz →Alle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

LfF Rheinland-Pfalz: Besoldung April 2026, Stand 01.04.2026. Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Vorläufige LfF-Originaltabelle nach dem Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028; unter Vorbehalt der Gesetzgebung

LfF Rheinland-Pfalz: Familie April 2026, Stand 01.04.2026. Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Vorläufige LfF-Originaltabelle nach dem Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028; unter Vorbehalt der Gesetzgebung

Die Tabelle zeigt den veröffentlichten vorläufigen Stand für den vorgesehenen Zeitraum. Die endgültige gesetzliche Regelung kann davon abweichen.