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Beamtenbesoldung · Rheinland-Pfalz

Besoldungstabelle R Rheinland-Pfalz 2026

Rheinland-Pfalz, Besoldungsordnung R: 9 Besoldungsgruppen von R 1 bis R 9, vorläufiger Stand ab 01.04.2026.

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung R für Rheinland-Pfalz: Richter und Staatsanwälte R 1 bis R 9. R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen, R 3 und höher feste Gehälter. Familienzuschlag und Zulagen berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Datenstand

Rheinland-Pfalz R ab 01.04.2026 (vorläufig). Grundgehalt Besoldungsordnung R, vorgesehener Zeitraum: gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Vorläufige LfF-Originaltabelle nach dem Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028; unter Vorbehalt der Gesetzgebung.

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
R 15453,15 €5488,90 €5791,95 €6095,03 €6398,06 €6701,14 €7004,18 €7307,28 €7610,32 €7913,37 €8216,48 €
R 26214,37 €6517,41 €6820,48 €7123,54 €7426,59 €7729,69 €8032,73 €8335,73 €8638,84 €8941,86 €
R 39812,27 €
R 410372,50 €
R 511015,26 €
R 611622,18 €
R 712212,63 €
R 812827,96 €
R 913592,01 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung R) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen; R 3 und höher sind feste Gehälter (in der ersten Spalte). Individuelle Zulagen sind nicht enthalten.

Netto schätzen: Besoldungsrechner R Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Rheinland-Pfalz)?

Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.04.2026 vorgesehen (Vorläufige LfF-Originaltabelle nach dem Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028; unter Vorbehalt der Gesetzgebung). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen R 1 bis R 9 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Rheinland-Pfalz

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz im Überblick →Familienzuschlag Rheinland-PfalzAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

LfF Rheinland-Pfalz: Besoldung April 2026, Stand 01.04.2026. Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Vorläufige LfF-Originaltabelle nach dem Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028; unter Vorbehalt der Gesetzgebung

LfF Rheinland-Pfalz: Familie April 2026, Stand 01.04.2026. Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Vorläufige LfF-Originaltabelle nach dem Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028; unter Vorbehalt der Gesetzgebung

Die Tabelle zeigt den veröffentlichten vorläufigen Stand für den vorgesehenen Zeitraum. Die endgültige gesetzliche Regelung kann davon abweichen.