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Volks- und Raiffeisenbanken Gehaltstabelle 2026

Die Gehaltstabelle für Volks- und Raiffeisenbanken (Genossenschaftsbanken) nach dem Vergütungstarifvertrag (VTV): alle Vergütungsgruppen A1 bis C3 mit ihren Tätigkeitsjahr-Stufen. Die Werte sind gültig ab 01.05.2026; die nächste Stufe ab 01.04.2027 ist bereits hinterlegt. Für Bestandskräfte mit Tarifgruppen TG 1 bis 9 gibt es die separate VO-BK-Tabelle. Klicke auf einen Betrag, um Gruppe und Stufe im Gehaltsrechner zu öffnen.

Gültig01.05.2026 – 31.03.2027Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle Volks- und Raiffeisenbanken

Darstellung

Entgelttabelle Volks- und Raiffeisenbanken mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

13. Monatsgehalt (Sonderzahlung)

  • Alle Tarifgruppen: 100 % des Monatsentgelts
  • Anspruch: Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch (z. B. bei unterjährigem Eintritt); Auszahlung im laufenden Kalenderjahr.
  • In der Regel 100 % eines Monatsgehalts; die tariflich erlaubte Bandbreite liegt je nach betrieblicher Regelung zwischen 90 und 120 %.
Ausbildungsvergütung
Separat dokumentierte Monatswerte (Entgelte ab 01.05.2026). Sie sind nicht Teil des Hauptrechners mit Netto-Schätzung.
AusbildungsjahrMonatsbrutto
1. Ausbildungsjahr1.443,00 €
2. Ausbildungsjahr1.504,00 €
3. Ausbildungsjahr1.576,00 €

Ausbildungsvergütung ab 01.08.2026; vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 galten 1.313 Euro.

Ausbildungsvergütung ab 01.08.2026; vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 galten 1.374 Euro.

Ausbildungsvergütung ab 01.08.2026; vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 galten 1.446 Euro.

Ausbildungsvergütung, Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Maßgeblich bleibt der Tarifvertrag.

Kommender Tarifstand: Entgelte ab 01.04.2027
AusbildungsjahrMonatsbrutto
1. Ausbildungsjahr1.443,00 €
2. Ausbildungsjahr1.504,00 €
3. Ausbildungsjahr1.576,00 €

Im VTV-Tabellenteil keine weitere Erhöhung gegenüber 01.08.2026 ausgewiesen.

Hinweis zur Volks- und Raiffeisenbanken-Gehaltstabelle

Die Monatsvergütungen der VTV-Gruppen A1 bis C3 gelten bei 39 Stunden pro Woche. Zulagen für fachliche Leitung, Führung oder Expertise sowie TFlex werden nicht berechnet. Der Jahreswert berücksichtigt das tarifliche 13. Monatsgehalt als Hochrechnung des gewählten Monatsstands. Ausbildungsvergütungen werden separat geführt; Bestandskräfte nutzen die verlinkte VO-BK-Tabelle.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Volks- und Raiffeisenbanken Gehaltstabelle.

Wann steigt man in der Volks- und Raiffeisenbanken Gehaltstabelle in die nächste Stufe auf?

Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Für wen gilt der Volks- und Raiffeisenbanken Tarifvertrag?

Erfasst sind: VTV: Vergütungsgruppen A1 bis C3 nach Tätigkeitsjahren. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Quellen und Datenstand

Teil B Vergütungstarifvertrag für Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank, Stand 18.03.2025. Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., gültig 01.04.2025 bis 31.05.2027.

Teil A Manteltarifvertrag für Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank, Stand 18.03.2025. Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., gültig 01.04.2025 bis 31.05.2027.

Tarifverträge für Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank, Stand 18.03.2025. Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., gültig 01.04.2025 bis 31.05.2027.

Manteltarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken: Sonderzahlung (13. Monatsgehalt), Stand 10.06.2026. Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., gültig ab 01.01.2025 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

Volks- und Raiffeisenbanken: Vergütungsgruppen A1 bis C3 ab 01.05.2026 (aktueller Tarifstand).

  • Der Rechner bildet nur die Monatsvergütungen (TaV) der Vergütungsgruppen A1 bis C3 ab.
  • Zulagen, TFlex und Bestandskräfte-Regelungen sind nicht enthalten; das tarifliche 13. Monatsgehalt ist im Jahreswert berücksichtigt.
  • Ausbildungsvergütungen werden separat angezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.