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Versicherungen - Private Versicherungswirtschaft

Versicherungen Gehaltstabelle 2026

Versicherungen: 8 Gruppen von Gehaltsgruppe I bis Gehaltsgruppe VIII, gültig 01.09.2026 bis 31.05.2027 (Vollzeit 38 Std./Woche).

Die Gehaltstabelle 2026 für die private Versicherungswirtschaft: alle Gehaltsgruppen I bis VIII mit ihren Berufsjahr-Stufen. Die Werte gelten seit 01.09.2026 (zweite Stufe des Abschlusses 2025, +3,3 %) bis 31.05.2027. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Gültig01.09.2026 – 31.05.2027Vollzeit38 Std./Woche

Entgelttabelle Versicherungen

Darstellung
Gehaltsgruppe1. Berufsjahr2. und 3. Berufsjahr4. und 5. Berufsjahr6. und 7. Berufsjahr8. und 9. Berufsjahr10. und 11. Berufsjahr12. und 13. Berufsjahrab 14. Berufsjahr
Gehaltsgruppe I3249,00 €
Gehaltsgruppe II3279,00 €3448,00 €
Gehaltsgruppe III3373,00 €3461,00 €3639,00 €3822,00 €
Gehaltsgruppe IV3447,00 €3583,00 €3716,00 €3846,00 €3972,00 €4103,00 €4230,00 €
Gehaltsgruppe V3924,00 €4058,00 €4219,00 €4397,00 €4583,00 €4776,00 €
Gehaltsgruppe VI4266,00 €4485,00 €4713,00 €4942,00 €5172,00 €
Gehaltsgruppe VII4490,00 €4751,00 €5025,00 €5302,00 €5573,00 €
Gehaltsgruppe VIII5172,00 €5528,00 €5880,00 €6235,00 €

Entgelttabelle Versicherungen mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Tarifliche Sonderzahlungen

Sonderzahlung Weihnachtsgeld (80 %)

  • Alle Gehaltsgruppen: 80 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch: Kein Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt beendet oder gekündigt ist (Ausnahme: betriebsbedingte Kündigung); Kürzung um 1/6 je Monat des 2. Halbjahres ohne Bezüge.
  • 80 % des Bruttomonatsgehalts (§ 3 Ziff. 3 MTV), fällig im letzten Quartal des Kalenderjahres; gilt bis zur tariflichen Gehaltsobergrenze (höchstes Tarifgehalt zzgl. Zulagen + 10 %). Betriebliche Abweichungen vom Zahlungszeitraum sind möglich.

Sonderzahlung Urlaubsgeld (50 %)

  • Alle Gehaltsgruppen: 50 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für Juni
  • Anspruch: Kein Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt beendet oder gekündigt ist (Ausnahme: betriebsbedingte Kündigung); Kürzung um 1/6 je Monat des 1. Halbjahres ohne Bezüge.
  • 50 % des Bruttomonatsgehalts (§ 13 Ziff. 9 MTV), fällig im 2. Quartal des Kalenderjahres; gilt bis zur tariflichen Gehaltsobergrenze (höchstes Tarifgehalt zzgl. Zulagen + 10 %). Wer die Umwandlungsoption nutzt, erhält 26,5 % in Geld und fünf zusätzliche freie Tage - dann diesen Posten abwählen und 26,5 % als jährliche Einmalzahlung (Prozent-Eingabe) im Rechner eintragen.

Der Versicherungen Tarifvertrag im Überblick

Private Versicherungswirtschaft. Im Versicherungen Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 3.249 € bis 6.235 € brutto bei 38,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der Versicherungen Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Deutschland. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 38,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.09.2026 bis 31.05.2027.

Gehaltstarifvertrag private Versicherungswirtschaft, gültig ab 01.09.2026 (+3,3 %).

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 8 Entgeltgruppen von Gehaltsgruppe I bis Gehaltsgruppe VIII und gliedert sich in bis zu 7 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 3.249 € in der untersten bis 6.235 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im Versicherungen Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Sonderzahlung Weihnachtsgeld (80 %) (Alle Gehaltsgruppen: 80,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. 80 % des Bruttomonatsgehalts (§ 3 Ziff. 3 MTV), fällig im letzten Quartal des Kalenderjahres; gilt bis zur tariflichen Gehaltsobergrenze (höchstes Tarifgehalt zzgl. Zulagen + 10 %). Betriebliche Abweichungen vom Zahlungszeitraum sind möglich. Anspruch: Kein Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt beendet oder gekündigt ist (Ausnahme: betriebsbedingte Kündigung); Kürzung um 1/6 je Monat des 2. Halbjahres ohne Bezüge.

Sonderzahlung Urlaubsgeld (50 %) (Alle Gehaltsgruppen: 50,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im Juni. 50 % des Bruttomonatsgehalts (§ 13 Ziff. 9 MTV), fällig im 2. Quartal des Kalenderjahres; gilt bis zur tariflichen Gehaltsobergrenze (höchstes Tarifgehalt zzgl. Zulagen + 10 %). Wer die Umwandlungsoption nutzt, erhält 26,5 % in Geld und fünf zusätzliche freie Tage - dann diesen Posten abwählen und 26,5 % als jährliche Einmalzahlung (Prozent-Eingabe) im Rechner eintragen. Anspruch: Kein Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt beendet oder gekündigt ist (Ausnahme: betriebsbedingte Kündigung); Kürzung um 1/6 je Monat des 1. Halbjahres ohne Bezüge.

Gehaltstarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft (AGV mit ver.di und DBV), Abschluss vom 04.07.2025: zweite Stufe +3,3 % ab 01.09.2026 (Rundung auf volle Euro).

Vollzeitbasis 38 Std./Woche. Tarifgruppen I bis VIII nach Berufsjahren.

Hinweis zur Versicherungen-Gehaltstabelle

Die Werte sind Monatsgehälter (Vollzeit, 38 Std./Woche) des AGV-Gehaltstarifvertrags für die private Versicherungswirtschaft und dienen als unverbindliche Orientierung. Der abgelöste Stand ab 01.08.2025 wird nicht mehr angeboten; es gilt die Stufe ab 01.09.2026 (+3,3 %). Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit; Zuschläge sind nicht enthalten, die Jahresansicht rechnet Weihnachtsgeld (80 %) und Urlaubsgeld (50 %) nach MTV ein.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Versicherungen Gehaltstabelle.

Wie hoch ist das Gehalt im Versicherungen Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 3.249 € in der untersten bis 6.235 € brutto in der höchsten Stufe bei 38,0 Std./Woche Vollzeit.

Bis wann gilt die Versicherungen Gehaltstabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.09.2026 bis 31.05.2027. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.

Welche Gruppen enthält die Versicherungen Gehaltstabelle?

Die Tabelle umfasst 8 Gruppen von Gehaltsgruppe I bis Gehaltsgruppe VIII mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Wann steigt man in der Versicherungen Gehaltstabelle in die nächste Stufe auf?

Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im Versicherungen?

Die Jahressonderzahlung beträgt 80 % des Monatsentgelts (Alle Gehaltsgruppen) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 38 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (38 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

Für wen gilt der Versicherungen Tarifvertrag?

Erfasst sind: Private Versicherungswirtschaft. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Welche Sonderzahlungen sieht der Versicherungen Tarifvertrag vor?

Sonderzahlung Weihnachtsgeld (80 %) (Alle Gehaltsgruppen: 80,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. 80 % des Bruttomonatsgehalts (§ 3 Ziff. 3 MTV), fällig im letzten Quartal des Kalenderjahres; gilt bis zur tariflichen Gehaltsobergrenze (höchstes Tarifgehalt zzgl. Zulagen + 10 %). Betriebliche Abweichungen vom Zahlungszeitraum sind möglich. Anspruch: Kein Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt beendet oder gekündigt ist (Ausnahme: betriebsbedingte Kündigung); Kürzung um 1/6 je Monat des 2. Halbjahres ohne Bezüge. Sonderzahlung Urlaubsgeld (50 %) (Alle Gehaltsgruppen: 50,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im Juni. 50 % des Bruttomonatsgehalts (§ 13 Ziff. 9 MTV), fällig im 2. Quartal des Kalenderjahres; gilt bis zur tariflichen Gehaltsobergrenze (höchstes Tarifgehalt zzgl. Zulagen + 10 %). Wer die Umwandlungsoption nutzt, erhält 26,5 % in Geld und fünf zusätzliche freie Tage - dann diesen Posten abwählen und 26,5 % als jährliche Einmalzahlung (Prozent-Eingabe) im Rechner eintragen. Anspruch: Kein Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt beendet oder gekündigt ist (Ausnahme: betriebsbedingte Kündigung); Kürzung um 1/6 je Monat des 1. Halbjahres ohne Bezüge.

Quellen und Datenstand

Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe, Stand September 2025. AGV Versicherungen, gültig 01.08.2025 bis 31.05.2027.

Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe, Stand September 2025. AGV Versicherungen, gültig ab 04.07.2025 (unbefristet).

Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV), Fassung ab 01.05.2026 - § 3 Ziff. 3 (Sonderzahlung 80 % im letzten Quartal) und § 13 Ziff. 9 (Sonderzahlung 50 % im 2. Quartal, sog. Urlaubsgeld), Stand 01.05.2026. AGV Versicherungen (Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland), gültig ab 04.07.2025 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.05.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Gehaltstarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft (AGV mit ver.di und DBV), Abschluss vom 04.07.2025: zweite Stufe +3,3 % ab 01.09.2026 (Rundung auf volle Euro).
  • Vollzeitbasis 38 Std./Woche. Tarifgruppen I bis VIII nach Berufsjahren.
  • Zulagen (Tätigkeits-/Verantwortungszulagen) und Sozialzulagen sind nicht enthalten; die beiden tariflichen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld 80 % im 4. Quartal und Urlaubsgeld 50 % im 2. Quartal, zusammen 13,3 Monatsgehälter) sind im Jahreswert berücksichtigt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.