Teil B Vergütungstarifvertrag für Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank, Stand 18.03.2025. Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., gültig 01.04.2025 bis 31.05.2027.
Teil A Manteltarifvertrag für Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank, Stand 18.03.2025. Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., gültig 01.04.2025 bis 31.05.2027.
Tarifverträge für Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank, Stand 18.03.2025. Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., gültig 01.04.2025 bis 31.05.2027.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
- Der Rechner bildet nur die Monatsvergütungen (TaV) der Vergütungsgruppen A1 bis C3 ab.
- Zulagen, TFlex und Bestandskräfte-Regelungen sind nicht enthalten; das tarifliche 13. Monatsgehalt ist im Jahreswert berücksichtigt.
- Ausbildungsvergütungen werden separat angezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.