Arbeitszeit und Tarifstand
Der TV-BA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Bundesweit. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.12.2026.
geltend (Tarifeinigung BA, +2,8 % zum 01.05.2026)
Tarifvertrag-Online
Bundesagentur für Arbeit (TV-BA)
TV-BA: 8 Gruppen von TE I bis TE VIII, gültig 01.05.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Die Entgelttabelle des TV-BA (Bundesagentur für Arbeit) ab 01.05.2026: alle Tätigkeitsebenen TE I bis TE VIII mit ihren sechs Entwicklungsstufen. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Ebene und Stufe.
Entgelttabelle TV-BA mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.
Bundesagentur für Arbeit, TE I bis TE VIII. Im TV-BA Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.734 € bis 7.567 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Der TV-BA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Bundesweit. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.12.2026.
geltend (Tarifeinigung BA, +2,8 % zum 01.05.2026)
Die Entgeltstruktur umfasst 8 Entgeltgruppen von TE VIII bis TE I und gliedert sich in bis zu 6 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.734 € in der untersten bis 7.567 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Entwicklungsstufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 (§ 18 Abs. 6 TV-BA) - die Endstufe 6 ist nach insgesamt 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Tätigkeitsebene erreicht. Einschlägige Berufserfahrung kann bereits bei der Einstellung auf die Stufenzuordnung angerechnet werden.
Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-BA Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Jahressonderzahlung TV-BA (TE VIII bis TE V: 95,00 % des Monatsentgelts, TE IV bis TE II: 90,00 % des Monatsentgelts und TE I: 75,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Sätze nach Tarifeinigung 2025 (angehoben): TE VIII-V 95 %, TE IV-II 90 %, TE I 75 %.
Der TV-BA vergütet nach Tätigkeitsebenen TE I (Führungsebene) bis TE VIII (einfache Tätigkeiten) mit je sechs Entwicklungsstufen; die Zuordnung erfolgt über Tätigkeits- und Kompetenzprofile (TuK).
Außertarifliche Ebenen (AT I/AT II) sowie Funktionsstufen (§ 20 TV-BA) sind nicht enthalten.
Hinterlegt ist die TV-BA-Tabelle ab 01.05.2026 (Vollzeit, 39 Std./Woche). Die Zuordnung zur Tätigkeitsebene erfolgt über Tätigkeits- und Kompetenzprofile; Funktionsstufen, außertarifliche Ebenen (AT I/II) und Zulagen sind nicht enthalten.
Kurze Antworten zur TV-BA Entgelttabelle.
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.734 € in der untersten bis 7.567 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.05.2026 bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Die Tabelle umfasst 8 Gruppen von TE I bis TE VIII mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Entwicklungsstufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 (§ 18 Abs. 6 TV-BA) - die Endstufe 6 ist nach insgesamt 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Tätigkeitsebene erreicht. Einschlägige Berufserfahrung kann bereits bei der Einstellung auf die Stufenzuordnung angerechnet werden.
Die Jahressonderzahlung ist nach Gruppen gestaffelt (TE VIII bis TE V: 95 %, TE IV bis TE II: 90 %, TE I: 75 % des Monatsentgelts) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Erfasst sind: Bundesagentur für Arbeit, TE I bis TE VIII. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
Weitere Rechner und Entgelttabellen aus demselben Tarifbereich.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.