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Diakonie/Kirche · KTD

KTD Entgelttabelle 2026

KTD: 13 Gruppen von E 1 bis E 13, gültig 01.03.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Die KTD-Entgelttabelle (Abteilung 1 Allgemein) der Diakonie in der Nordkirche, gültig ab 01.03.2026: alle Entgeltgruppen E 1 bis E 13 mit den Stufen 1 bis 5; der bereits vereinbarte Stand ab 01.04.2027 ist umschaltbar. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Stand wählen:20272026
Gültig01.03.2026 – 31.03.2027Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle KTD

Darstellung

Entgelttabelle KTD mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Tarifliche Sonderzahlungen

Sonderentgelt November (§ 17 Abs. 1 KTD)

  • 50 % eines Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch hat, wer am 1. November im Arbeitsverhältnis steht; der Anspruch sinkt um ein Sechstel je Kalendermonat ab Juli ohne Entgeltanspruch.
  • 50 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts nach § 14 zuzüglich der Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13; hier vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts gerechnet.

Sonderentgelt Juni (§ 17 Abs. 2 KTD)

  • 36 % eines Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für Juni
  • Anspruch: Nur wenn der TV Leistungsentgelte keine Anwendung findet; Anspruch hat, wer am 1. Juni im Arbeitsverhältnis steht (Kürzung um ein Sechstel je Kalendermonat Januar bis Juni ohne Entgeltanspruch).
  • 36 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts; standardmäßig nicht eingerechnet, da vom Leistungsentgelt-System des Trägers abhängig.

Der KTD Tarifvertrag im Überblick

KTD (Diakonie Nordkirche), Entgeltgruppen E 1 bis E 13. Im KTD Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.463 € bis 8.198 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der KTD Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordkirche (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern). Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.03.2026 bis 31.03.2027.

KTD Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein), gültig vom 01.03.2026 bis 31.03.2027 (39 Std./Woche).

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 13 Entgeltgruppen von E 1 bis E 13 und gliedert sich in bis zu 5 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.463 € in der untersten bis 8.198 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Stufe 2 nach 3 Jahren, Stufe 3 nach 7 Jahren, Stufe 4 nach 12 Jahren, Stufe 5 nach 18 Jahren Erfahrungszeit (§ 14 KTD i. V. m. Anlage 1). Die Beschäftigungszeit gilt als Erfahrungszeit; nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung wird bis zu drei Jahren anerkannt.

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im KTD Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Sonderentgelt November (§ 17 Abs. 1 KTD) (50 % eines Monatsentgelts), Auszahlung im November. 50 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts nach § 14 zuzüglich der Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13; hier vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts gerechnet. Anspruch: Anspruch hat, wer am 1. November im Arbeitsverhältnis steht; der Anspruch sinkt um ein Sechstel je Kalendermonat ab Juli ohne Entgeltanspruch.

Sonderentgelt Juni (§ 17 Abs. 2 KTD) (36 % eines Monatsentgelts), Auszahlung im Juni. 36 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts; standardmäßig nicht eingerechnet, da vom Leistungsentgelt-System des Trägers abhängig. Anspruch: Nur wenn der TV Leistungsentgelte keine Anwendung findet; Anspruch hat, wer am 1. Juni im Arbeitsverhältnis steht (Kürzung um ein Sechstel je Kalendermonat Januar bis Juni ohne Entgeltanspruch).

KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) der Nordkirche, abgeschlossen zwischen dem Dienstgeberverband VKDN und ver.di; er gilt für diakonische Einrichtungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Hinterlegt ist die Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein) der Entgeltordnung (Anlage 1): Entgeltgruppen E 1 bis E 13 mit den Stufen 1 bis 5, gültig vom 01.03.2026 bis 31.03.2027 (+3,0 % gegenüber dem Stand ab 01.01.2025).

Hinweis zur KTD-Entgelttabelle

Die Werte sind Tabellenentgelte (Vollzeit, 39 Std./Woche) der Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein) des KTD, gültig ab 01.03.2026 (+3,0 %), wörtlich aus der amtlichen Lesefassung des Dienstgeberverbands VKDN (32. ÄTV vom 21.11.2025) und Zelle für Zelle gegen Vortabelle und amtliche Stundenentgelttabelle (1/169,58) geprüft. Die Abteilungen 2 bis 6 (Erziehungs-/Sozialdienst, Pflege, Krankenhäuser, Ärztlicher Dienst, Inklusionsprojekte), Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13 sind nicht enthalten; Stunden- und Jahreswerte sind rechnerisch abgeleitet.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur KTD Entgelttabelle.

Wie hoch ist das Gehalt im KTD Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.463 € in der untersten bis 8.198 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Bis wann gilt die KTD Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.03.2026 bis 31.03.2027. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.

Welche Gruppen enthält die KTD Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 13 Gruppen von E 1 bis E 13 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Nach wie vielen Jahren steigt man in der KTD Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Stufe 2 nach 3 Jahren, Stufe 3 nach 7 Jahren, Stufe 4 nach 12 Jahren, Stufe 5 nach 18 Jahren Erfahrungszeit (§ 14 KTD i. V. m. Anlage 1). Die Beschäftigungszeit gilt als Erfahrungszeit; nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung wird bis zu drei Jahren anerkannt.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im KTD?

Die Jahressonderzahlung beträgt 50 % eines Monatsentgelts und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 14 Abs. 4 Satz 3 KTD (1/169,58 des Monatsentgelts)): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,58 Stunden. Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

Für wen gilt der KTD Tarifvertrag?

Erfasst sind: KTD (Diakonie Nordkirche), Entgeltgruppen E 1 bis E 13. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Welche Sonderzahlungen sieht der KTD Tarifvertrag vor?

Sonderentgelt November (§ 17 Abs. 1 KTD) (50 % eines Monatsentgelts), Auszahlung im November. 50 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts nach § 14 zuzüglich der Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13; hier vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts gerechnet. Anspruch: Anspruch hat, wer am 1. November im Arbeitsverhältnis steht; der Anspruch sinkt um ein Sechstel je Kalendermonat ab Juli ohne Entgeltanspruch. Sonderentgelt Juni (§ 17 Abs. 2 KTD) (36 % eines Monatsentgelts), Auszahlung im Juni. 36 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts; standardmäßig nicht eingerechnet, da vom Leistungsentgelt-System des Trägers abhängig. Anspruch: Nur wenn der TV Leistungsentgelte keine Anwendung findet; Anspruch hat, wer am 1. Juni im Arbeitsverhältnis steht (Kürzung um ein Sechstel je Kalendermonat Januar bis Juni ohne Entgeltanspruch).

Datenstand

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) der Nordkirche, abgeschlossen zwischen dem Dienstgeberverband VKDN und ver.di; er gilt für diakonische Einrichtungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Hinterlegt ist die Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein) der Entgeltordnung (Anlage 1): Entgeltgruppen E 1 bis E 13 mit den Stufen 1 bis 5, gültig vom 01.03.2026 bis 31.03.2027 (+3,0 % gegenüber dem Stand ab 01.01.2025).
  • Die Abteilungen 2 bis 6 der Entgeltordnung (Erziehungs- und Sozialdienst, stationäre und ambulante Pflege, Krankenhäuser, Ärztlicher Dienst, Inklusionsprojekte) haben eigene Tabellen und sind hier nicht abgebildet.
  • Alle Werte wörtlich aus der amtlichen VKDN-Lesefassung (i. d. F. des 32. ÄTV vom 21.11.2025); jede Zelle wurde gegen die Vortabelle (+3,0 %, kaufmännisch gerundet) und gegen die amtliche Stundenentgelttabelle (1/169,58) geprüft.
  • Die Sonderentgelte nach § 17 KTD (November 50 %, Juni 36 %) sind als optionale Posten im Jahreswert abgebildet; Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13 sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.