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KTD Entgelttabelle 2026

Die KTD-Entgelttabelle (Abteilung 1 Allgemein) der Diakonie in der Nordkirche, gültig ab 01.03.2026: alle Entgeltgruppen E 1 bis E 13 mit den Stufen 1 bis 5. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Stand wählen:20272026
Gültig01.03.2026 – 31.03.2027Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle KTD

Darstellung

Entgelttabelle KTD mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Tarifliche Sonderzahlungen

Sonderentgelt November (§ 17 Abs. 1 KTD)

  • 50 % eines Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch hat, wer am 1. November im Arbeitsverhältnis steht; der Anspruch sinkt um ein Sechstel je Kalendermonat ab Juli ohne Entgeltanspruch.
  • 50 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts nach § 14 zuzüglich der Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13; hier vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts gerechnet.

Sonderentgelt Juni (§ 17 Abs. 2 KTD)

  • 36 % eines Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für Juni
  • Anspruch: Nur wenn der TV Leistungsentgelte keine Anwendung findet; Anspruch hat, wer am 1. Juni im Arbeitsverhältnis steht (Kürzung um ein Sechstel je Kalendermonat Januar bis Juni ohne Entgeltanspruch).
  • 36 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts; standardmäßig nicht eingerechnet, da vom Leistungsentgelt-System des Trägers abhängig.

Hinweis zur KTD-Entgelttabelle

Die Werte sind Tabellenentgelte (Vollzeit, 39 Std./Woche) der Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein) des KTD, gültig ab 01.03.2026 (+3,0 %), wörtlich aus der amtlichen Lesefassung des Dienstgeberverbands VKDN (32. ÄTV vom 21.11.2025) und Zelle für Zelle gegen Vortabelle und amtliche Stundenentgelttabelle (1/169,58) geprüft. Die Abteilungen 2 bis 6 (Erziehungs-/Sozialdienst, Pflege, Krankenhäuser, Ärztlicher Dienst, Inklusionsprojekte), Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13 sind nicht enthalten; Stunden- und Jahreswerte sind rechnerisch abgeleitet.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur KTD Entgelttabelle.

Nach wie vielen Jahren steigt man in der KTD Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Stufe 2 nach 3 Jahren, Stufe 3 nach 7 Jahren, Stufe 4 nach 12 Jahren, Stufe 5 nach 18 Jahren Erfahrungszeit (§ 14 KTD i. V. m. Anlage 1). Die Beschäftigungszeit gilt als Erfahrungszeit; nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung wird bis zu drei Jahren anerkannt.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 14 Abs. 4 Satz 3 KTD (1/169,58 des Monatsentgelts)): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,58 Stunden. Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Für wen gilt der KTD Tarifvertrag?

Erfasst sind: KTD (Diakonie Nordkirche), Entgeltgruppen E 1 bis E 13. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Quellen und Datenstand

Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD) und die ergänzenden Tarifverträge, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 33 vom 24.06.2026, gültig ab 01.01.2026, Stand 24.06.2026. Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland e. V. (VKDN), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

KTD Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein), gültig vom 01.03.2026 bis 31.03.2027 (39 Std./Woche).

  • KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) der Nordkirche, abgeschlossen zwischen dem Dienstgeberverband VKDN und ver.di; er gilt für diakonische Einrichtungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Hinterlegt ist die Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein) der Entgeltordnung (Anlage 1): Entgeltgruppen E 1 bis E 13 mit den Stufen 1 bis 5, gültig vom 01.03.2026 bis 31.03.2027 (+3,0 % gegenüber dem Stand ab 01.01.2025).
  • Die Abteilungen 2 bis 6 der Entgeltordnung (Erziehungs- und Sozialdienst, stationäre und ambulante Pflege, Krankenhäuser, Ärztlicher Dienst, Inklusionsprojekte) haben eigene Tabellen und sind hier nicht abgebildet.
  • Alle Werte wörtlich aus der amtlichen VKDN-Lesefassung (i. d. F. des 32. ÄTV vom 21.11.2025); jede Zelle wurde gegen die Vortabelle (+3,0 %, kaufmännisch gerundet) und gegen die amtliche Stundenentgelttabelle (1/169,58) geprüft.
  • Die Sonderentgelte nach § 17 KTD (November 50 %, Juni 36 %) sind als optionale Posten im Jahreswert abgebildet; Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13 sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.