Arbeitszeit und Tarifstand
Der KTD Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordkirche (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern). Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.03.2026 bis 31.03.2027.
KTD Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein), gültig vom 01.03.2026 bis 31.03.2027 (39 Std./Woche).
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 13 Entgeltgruppen von E 1 bis E 13 und gliedert sich in bis zu 5 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.463 € in der untersten bis 8.198 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Stufe 2 nach 3 Jahren, Stufe 3 nach 7 Jahren, Stufe 4 nach 12 Jahren, Stufe 5 nach 18 Jahren Erfahrungszeit (§ 14 KTD i. V. m. Anlage 1). Die Beschäftigungszeit gilt als Erfahrungszeit; nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung wird bis zu drei Jahren anerkannt.
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Über das Monatsentgelt hinaus sind im KTD Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Sonderentgelt November (§ 17 Abs. 1 KTD) (50 % eines Monatsentgelts), Auszahlung im November. 50 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts nach § 14 zuzüglich der Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13; hier vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts gerechnet. Anspruch: Anspruch hat, wer am 1. November im Arbeitsverhältnis steht; der Anspruch sinkt um ein Sechstel je Kalendermonat ab Juli ohne Entgeltanspruch.
Sonderentgelt Juni (§ 17 Abs. 2 KTD) (36 % eines Monatsentgelts), Auszahlung im Juni. 36 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts; standardmäßig nicht eingerechnet, da vom Leistungsentgelt-System des Trägers abhängig. Anspruch: Nur wenn der TV Leistungsentgelte keine Anwendung findet; Anspruch hat, wer am 1. Juni im Arbeitsverhältnis steht (Kürzung um ein Sechstel je Kalendermonat Januar bis Juni ohne Entgeltanspruch).
KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) der Nordkirche, abgeschlossen zwischen dem Dienstgeberverband VKDN und ver.di; er gilt für diakonische Einrichtungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Hinterlegt ist die Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein) der Entgeltordnung (Anlage 1): Entgeltgruppen E 1 bis E 13 mit den Stufen 1 bis 5, gültig vom 01.03.2026 bis 31.03.2027 (+3,0 % gegenüber dem Stand ab 01.01.2025).