Die belegten Werte des KTD für den Tarifstand 2027 (gültig ab 01.04.2027): alle Gruppen mit ihren Stufen als Monats-, Stunden- und Jahresbrutto. Ein Klick auf einen Wert öffnet den Gehaltsrechner mit der passenden Gruppe und Stufe. Den aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite der Tabelle.
Anspruch hat, wer am 1. November im Arbeitsverhältnis steht; der Anspruch sinkt um ein Sechstel je Kalendermonat ab Juli ohne Entgeltanspruch.
50 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts nach § 14 zuzüglich der Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13; hier vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts gerechnet.
Sonderentgelt Juni (§ 17 Abs. 2 KTD)
36 % eines Monatsentgelts
Auszahlung: mit dem Entgelt für Juni
Anspruch: Nur wenn der TV Leistungsentgelte keine Anwendung findet; Anspruch hat, wer am 1. Juni im Arbeitsverhältnis steht (Kürzung um ein Sechstel je Kalendermonat Januar bis Juni ohne Entgeltanspruch).
36 % des im Vormonat üblicherweise zustehenden Arbeitsentgelts; standardmäßig nicht eingerechnet, da vom Leistungsentgelt-System des Trägers abhängig.
Hinweis zum Stand 2027
Diese Tabelle bildet ausschließlich den KTD-Tarifstand 2027 ab. Maßgeblich für aktuelle Abrechnungen ist der jeweils geltende Tarifstand; jeder Wert ist quellenbelegt ausgewiesen.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur KTD Entgelttabelle.
Nach wie vielen Jahren steigt man in der KTD Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?
Stufe 2 nach 3 Jahren, Stufe 3 nach 7 Jahren, Stufe 4 nach 12 Jahren, Stufe 5 nach 18 Jahren Erfahrungszeit (§ 14 KTD i. V. m. Anlage 1). Die Beschäftigungszeit gilt als Erfahrungszeit; nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung wird bis zu drei Jahren anerkannt.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 14 Abs. 4 Satz 3 KTD (1/169,58 des Monatsentgelts)): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,58 Stunden. Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
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Diese Datenversion ist bis zu einer Neuregelung hinterlegt; neue Tarifrunden können die Werte ändern.
KTD Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein), gültig ab 01.04.2027 (39 Std./Woche).
Bereits vereinbarter künftiger Tarifstand: +2,0 % gegenüber dem Stand ab 01.03.2026 (lineare Erhöhung laut Tarifabschluss, Tabellen in der VKDN-Lesefassung enthalten).
Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein), Entgeltgruppen E 1 bis E 13 mit den Stufen 1 bis 5; jede Zelle gegen die Vortabelle (+2,0 %, kaufmännisch gerundet) geprüft.
Die Sonderentgelte nach § 17 KTD (November 50 %, Juni 36 %) sind als optionale Posten im Jahreswert abgebildet; Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13 sind nicht enthalten.