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§ 45 SGB V · Rechengrößen 2026

Kinderkrankengeld-Rechner 2026: Höhe und Anspruchstage berechnen

Wenn das Kind krank ist, zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld: 90 Prozent vom Netto, gedeckelt und um Sozialabgaben gekürzt. Der Rechner zeigt als einziger die komplette Kette bis zum tatsächlichen Auszahlungsbetrag; darunter stehen Anspruchstage, Antrag und die Sonderregeln im öffentlichen Dienst.

Kurz gesagt

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts; 100 %, wenn du in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie eine Jahressonderzahlung bekommen hast. Höchstens gibt es 2026 aber 135,63 € pro Tag.

Vom Kinderkrankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (auf 80 % des Entgelts); Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an. Ausgezahlt werden dadurch typischerweise 75 bis 80 % des Nettos.

2026 stehen jedem Elternteil 15 Arbeitstage je Kind zu (höchstens 35 bei mehreren Kindern), Alleinerziehenden 30 bzw. 70 Tage. Diese erhöhten Werte gelten befristet bis Ende 2026.

Kinderkrankengeld-Rechner 2026

Auszahlung für 5 Kinderkrankentage

323,85 € (64,77 € pro Tag)

Kinderkrankengeld (90 % vom kalendertäglichen Netto)
78,00 €
− Rentenversicherung (9,3 % auf 80 % des Entgelts)
9,92 €
− Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
1,39 €
− Pflegeversicherung (mit Kinder-Abschlägen)
1,92 €
Auszahlung pro Tag (keine KV-Beiträge, § 224 SGB V)
64,77 €

Dein Jahresanspruch 2026: 15 Arbeitstage (1 Kind).

Vereinfachte Berechnung nach § 45 SGB V mit den Rechengrößen 2026: 90 % (bzw. 100 %) des kalendertäglichen Nettos, höchstens 135,63 €/Tag, abzüglich der Beitragsanteile zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung auf 80 % des Entgelts. Maßgeblich ist der Bescheid deiner Krankenkasse; keine Rechtsberatung.

Wer bekommt Kinderkrankengeld?

Anspruch nach § 45 SGB V hat, wer gesetzlich krankenversichert ist und selbst Anspruch auf Krankengeld hätte, wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten, ebenfalls gesetzlich versicherten Kindes nötig ist. Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (keine Altersgrenze bei Behinderung), und es darf keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen können. Der Arbeitgeber muss für die Zeit unbezahlt freistellen (§ 45 Abs. 3 SGB V).

Wichtig für Privatversicherte: Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Kassen. Ist das Kind oder der Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch; im öffentlichen Dienst greift dann aber häufig die bezahlte Freistellung nach § 29 TVöD (dazu unten).

Höhe 2026: 90 Prozent vom Netto, gedeckelt, minus Sozialabgaben

Die Berechnung läuft in drei Schritten. Erstens: Das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt wird kalendertäglich bestimmt (Monatsnetto geteilt durch 30); davon zahlt die Kasse 90 % (oder 100 %, wenn in den letzten zwölf Kalendermonaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld geflossen sind). Zweitens: Der Betrag ist auf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt; 2026 sind das 135,63 € pro Tag (69.750 € ÷ 360 × 0,7). Der Deckel greift ab etwa 4.520 € Monatsnetto.

Drittens, und das rechnet kaum ein Online-Rechner mit: Vom Kinderkrankengeld werden noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, bemessen auf 80 % des zugrunde liegenden Arbeitsentgelts (§ 166 SGB VI und Parallelnormen). Beiträge zur Krankenversicherung fallen dagegen nicht an; während des Bezugs ist das Mitglied beitragsfrei (§ 224 SGB V). Ein Beispiel mit 4.000 € brutto und 2.600 € netto: 90 % vom Tagesnetto sind 78,00 €; abzüglich 13,23 € Sozialabgaben bleiben 64,77 € pro Tag, für fünf Tage also 323,85 €.

Zweites Beispiel, Einmalzahlungsfall: Wer eine Jahressonderzahlung erhalten hat, bekommt 100 % des Tagesnettos (im Beispiel 86,67 € statt 78,00 €); im öffentlichen Dienst mit der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD ist das der Regelfall. Drittes Beispiel, Gutverdiener: Bei 6.000 € netto wären 90 % zwar 180 € pro Tag, gezahlt wird aber nur der Höchstbetrag von 135,63 €, minus Sozialabgaben auf die gedeckelte Bemessung.

Anspruchstage 2026 und was ab 2027 gilt

Für 2026 gelten die erhöhten Anspruchstage des § 45 Abs. 2a SGB V: je Elternteil 15 Arbeitstage pro Kind, bei mehreren Kindern höchstens 35 im Jahr; Alleinerziehende haben 30 Tage je Kind, höchstens 70. Bei schwerstkranken Kindern mit begrenzter Lebenserwartung besteht der Anspruch zeitlich unbegrenzt (§ 45 Abs. 4 SGB V).

Diese erhöhten Werte sind befristet und laufen zum 31.12.2026 aus. Ohne neue Gesetzesänderung gelten ab 2027 wieder die Grundwerte des § 45 Abs. 2 SGB V: 10 Arbeitstage je Elternteil und Kind (Alleinerziehende 20), höchstens 25 (Alleinerziehende 50). Eltern, die Tage aufschieben können, sollten das 2026er-Kontingent also nicht verfallen lassen.

Die Tage gelten pro Elternteil und pro Kind. Nicht genutzte Tage eines Elternteils können mit Zustimmung beider Arbeitgeber auf den anderen übertragen werden; beide Eltern können auch am selben Tag für verschiedene Kinder freigestellt sein.

Antrag und Ablauf

Die Ärztin oder der Arzt stellt die „Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ aus, seit der dauerhaften Regelung des G-BA auch nach telefonischer oder Video-Untersuchung, wenn das Kind der Praxis bekannt ist. Die Bescheinigung geht an die Krankenkasse (bei den meisten Kassen per App oder Online-Portal), eine Ausfertigung an den Arbeitgeber. Die Kasse berechnet das Kinderkrankengeld auf Basis der Entgeltdaten, die der Arbeitgeber elektronisch meldet; der Bescheid der Kasse ist maßgeblich, der Rechner oben eine Orientierung.

Der Arbeitgeber darf die Freistellung nicht verweigern, zahlt für die Tage aber kein Gehalt, es sei denn, ein vertraglicher oder tariflicher Anspruch auf bezahlte Freistellung (§ 616 BGB) geht vor; dann ruht das Kinderkrankengeld für diese Tage.

Öffentlicher Dienst: § 29 TVöD und Kinderkrankengeld

Der TVöD kennt eine eigene Regelung: Bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren gibt es nach § 29 Abs. 1 Buchst. e TVöD bis zu vier Arbeitstage bezahlte Arbeitsbefreiung im Kalenderjahr, allerdings nur, soweit kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V besteht. Praktisch profitieren davon vor allem privat versicherte Beschäftigte und Beamte: Gesetzlich Versicherte werden auf das Kinderkrankengeld verwiesen, das zwar länger läuft, aber eben nur einen Teil des Nettos ersetzt.

Mehr zu den bezahlten Freistellungen im öffentlichen Dienst (von Geburt bis Todesfall) steht in unserem Ratgeber zum Sonderurlaub nach § 29 TVöD.

Steuer: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt

Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber wie Eltern- oder Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Die Kasse meldet die Leistung elektronisch an die Finanzverwaltung; wer im Jahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Nachzahlungen im niedrigen dreistelligen Bereich sind je nach Einkommen möglich; ein Grund, das nicht zu vergessen, aber keiner, auf die Leistung zu verzichten.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026?

90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, 100 % bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten, höchstens 135,63 € pro Tag. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab; ausgezahlt werden meist 75 bis 80 % des Nettos.

Wie viele Kinderkrankentage habe ich 2026?

Je Elternteil 15 Arbeitstage pro Kind, höchstens 35 bei mehreren Kindern. Alleinerziehende: 30 Tage je Kind, höchstens 70. Ab 2027 gelten ohne Gesetzesänderung wieder 10/25 bzw. 20/50 Tage.

Werden vom Kinderkrankengeld Sozialabgaben abgezogen?

Ja: die Arbeitnehmeranteile zu Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung, bemessen auf 80 % des zugrunde liegenden Entgelts. Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an (§ 224 SGB V). Bei 78 € Tagesgeld sind das rund 13 € Abzug.

Wann bekomme ich 100 % statt 90 % vom Netto?

Wenn du in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten hast, etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder die Jahressonderzahlung des TVöD. Der Höchstbetrag von 135,63 €/Tag gilt trotzdem.

Können beide Eltern gleichzeitig Kinderkrankentage nehmen?

Für dasselbe Kind am selben Tag nicht; die Betreuung muss erforderlich sein. Bei verschiedenen kranken Kindern ja. Nicht genutzte Tage eines Elternteils lassen sich mit Zustimmung beider Arbeitgeber übertragen.

Gibt es Kinderkrankengeld trotz Homeoffice-Möglichkeit?

Die Möglichkeit, theoretisch von zu Hause zu arbeiten, schließt den Anspruch nicht aus; entscheidend ist, dass du wegen der Betreuung der Arbeit tatsächlich fernbleibst und keine andere Person im Haushalt übernehmen kann.

Muss ich Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angeben?

Ja. Es ist steuerfrei, zählt aber zum Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz aufs übrige Einkommen. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr besteht Abgabepflicht; die Kasse meldet die Beträge elektronisch.

Was gilt im öffentlichen Dienst (TVöD) bei krankem Kind?

Gesetzlich Versicherte beziehen Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Daneben sieht § 29 Abs. 1 Buchst. e TVöD bis zu vier bezahlte Arbeitstage vor, soweit kein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, relevant vor allem für privat Versicherte.

Quellen und Aktualisierungsstand

Zuletzt aktualisiert am 11. Juli 2026. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils gültige Tarifvertrag bzw. die einschlägige Verordnung und die individuelle Vereinbarung.