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Einzelhandel NRW Tarifvertrag

Entgelttabelle Nordrhein-Westfalen. Im Einzelhandel NRW Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2025) von 2.198 € bis 5.935 € brutto bei 37,5 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der Einzelhandel NRW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 37,5 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2025 bis 30.04.2026.

Belegte Werte, Laufzeit laut Quellen bis April 2026

Aktuelle Tarifrunde: Der Entgelttarifvertrag ist zum 30.04.2026 ausgelaufen; die Einzelhandels-Tarifrunde 2026 läuft noch ohne Abschluss. ver.di fordert +7 % bzw. mindestens 225 € und einen Mindeststundenlohn von 14,90 €, die Arbeitgeber bieten +3,5 % über 24 Monate. Bis zu einer Einigung bleibt die hier hinterlegte Tabelle maßgeblich.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 12 Entgeltgruppen von Angestellte ohne kaufmännische Ausbildung bis Gehaltsgruppe IV c und gliedert sich in bis zu 6 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.198 € in der untersten bis 5.935 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im Einzelhandel NRW Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Tarifliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) (Alle Gehalts- und Lohngruppen: 62,50 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Zusätzlich besteht tarifliches Urlaubsgeld (TV Sonderzahlungen Teil A); es ist hier nicht eingerechnet. Anspruch: 62,5 % des tariflichen Monatsentgelts bei mindestens 12 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit am 1. Dezember; bei kürzerer Zugehörigkeit gestaffelt geringer. Der Rechner setzt den vollen Satz an.

Die Datenversion enthält Monatsentgelte aus der Spalte ab 01.05.2025.

Stundenwerte, Tankstellen-/Garagengewerbe und Ausbildungsvergütungen sind im ersten Rechner nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im Einzelhandel NRW Tarifvertrag.

Wie hoch ist das Gehalt im Einzelhandel NRW Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2025) reichen von 2.198 € in der untersten bis 5.935 € brutto in der höchsten Stufe bei 37,5 Std./Woche Vollzeit.

Für wen gilt der Einzelhandel NRW Tarifvertrag?

Erfasst sind: Entgelttabelle Nordrhein-Westfalen. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Wie lange läuft der Einzelhandel NRW Tarifvertrag?

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2025 bis 30.04.2026. Aktuelle Tarifrunde: Der Entgelttarifvertrag ist zum 30.04.2026 ausgelaufen; die Einzelhandels-Tarifrunde 2026 läuft noch ohne Abschluss. ver.di fordert +7 % bzw. mindestens 225 € und einen Mindeststundenlohn von 14,90 €, die Arbeitgeber bieten +3,5 % über 24 Monate. Bis zu einer Einigung bleibt die hier hinterlegte Tabelle maßgeblich.

Welche Entgeltgruppen hat der Einzelhandel NRW Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag umfasst 12 Entgeltgruppen von Angestellte ohne kaufmännische Ausbildung bis Gehaltsgruppe IV c mit bis zu 6 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.

Welche Sonderzahlungen sieht der Einzelhandel NRW Tarifvertrag vor?

Tarifliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) (Alle Gehalts- und Lohngruppen: 62,50 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Zusätzlich besteht tarifliches Urlaubsgeld (TV Sonderzahlungen Teil A); es ist hier nicht eingerechnet. Anspruch: 62,5 % des tariflichen Monatsentgelts bei mindestens 12 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit am 1. Dezember; bei kürzerer Zugehörigkeit gestaffelt geringer. Der Rechner setzt den vollen Satz an.

Quellen und Datenstand

Tarifregister NRW: Tarifinformationen Einzelhandel Nordrhein-Westfalen, Stand 27.05.2026. Tarifregister Nordrhein-Westfalen, gültig 01.05.2025 bis 30.04.2026.

TV Sonderzahlungen Einzelhandel NRW: Tarifliche Sonderzuwendung 62,5 % bei mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit, Stand 10.06.2026. Land NRW / Tarifregister NRW, gültig ab 01.01.2025 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 30.04.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Die Datenversion enthält Monatsentgelte aus der Spalte ab 01.05.2025.
  • Stundenwerte, Tankstellen-/Garagengewerbe und Ausbildungsvergütungen sind im ersten Rechner nicht enthalten.
  • Lohngruppe IV wird nicht berechnet, weil die Quelle hierfür eine Zuschlagsregel statt eigener Tabellenwerte nennt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.