Buchhandel Berlin: 6 Gruppen von Gruppe I bis Gruppe VI, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Dieser Gehaltsrechner nutzt lokal erfasste Gehaltstabellen für den Buchhandel Berlin. Aus Gruppe, Tätigkeitsjahr und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
Die konkrete Eingruppierung hängt von Tätigkeit, Tätigkeitsjahren und dem anwendbaren Tarifvertrag ab. Zulagen, Besitzstandsfragen und individuelle Regelungen sind nicht enthalten.
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Kurze Antworten zur Nutzung des Buchhandel-Berlin-Rechners.
Für wen gilt der Buchhandel-Tarifvertrag Berlin?
Grundlage ist der Entgelttarifvertrag für den herstellenden und verbreitenden Buchhandel des Landes Berlin (Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen Berlin-Brandenburg mit ver.di). Ob er auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, regeln Tarifbindung und Arbeitsvertrag.
Welche Tarifgruppen gibt es im Buchhandel Berlin?
Die Tabelle umfasst die Gruppen I bis VI, überwiegend mit Staffeln nach Tätigkeitsjahren (z. B. 1. bis 5. Tätigkeitsjahr). Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit.
Ab wann gelten die aktuellen Buchhandel-Entgelte?
Hinterlegt sind die Entgelte ab 01.01.2026 (gültig bis 31.12.2026) und die Folgestufe ab 01.01.2027 (gültig bis 31.01.2028) – im Rechner wählbar.
Welche Vollzeitbasis nutzt der Buchhandel-Rechner?
Hinterlegt sind 38,5 Wochenstunden als Vollzeitbasis. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.
Sind Ausbildungsvergütungen enthalten?
Ausbildungswerte werden separat unter der Tabelle angezeigt, aber nicht als Hauptgruppe berechnet.
Was bildet der Buchhandel-Rechner nicht ab?
Nicht enthalten sind Zulagen, Besitzstandsfragen und konkrete Eingruppierungsprüfungen; die jährliche zusätzliche Leistung (145 % im Tarifgebiet West, verbreitender Buchhandel) ist im Jahreswert eingerechnet.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – als vereinfachte Schätzung.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Ausbildungs- und Volontariatswerte werden separat angezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.
Nicht enthalten sind Zuschläge, Besitzstandsfragen und konkrete Eingruppierungsprüfungen; die jährliche zusätzliche Leistung (145 %, Tarifgebiet West verbreitend) ist im Jahreswert berücksichtigt.