TVöD-P (Pflege): 12 Gruppen von P 5 bis P 16, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Die P-Tabelle des TVöD (Anlage E zum BT-B und BT-K, VKA) für den Pflegedienst ab 01.05.2026: alle Entgeltgruppen P 5 bis P 16 mit ihren Stufen – von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern (P 5, P 6) über examinierte Pflegefachkräfte (P 7, P 8) bis zu Stations- und Bereichsleitungen (P 12 bis P 16). Sie gilt in kommunalen Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
Entgeltgruppen P 5 bis P 8 (§ 52a BT-B): 90 % des Monatsentgelts
Entgeltgruppen P 9 bis P 16 (§ 52a BT-B): 85 % des Monatsentgelts
Auszahlung: mit dem Entgelt für November
Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TVöD); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Zulagen im Bemessungszeitraum und Umwandlungsoptionen werden nicht berechnet.
Der TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag im Überblick
Pflegedienst (Anlage E), P 5 bis P 16. Im TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.907 € bis 6.938 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Arbeitszeit und Tarifstand
Der TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Bundesweit (VKA). Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.03.2027.
geltend (P-Tabelle, Anlage E zum TVöD BT-B/BT-K, gültig ab 01.05.2026)
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 12 Entgeltgruppen von P 5 bis P 16 und gliedert sich in bis zu 6 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.907 € in der untersten bis 6.938 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Stufe 1 zu 2 nach 1 Jahr, Stufe 2 zu 3 nach 2 Jahren, Stufe 3 zu 4 nach 3 Jahren, Stufe 4 zu 5 nach 4 Jahren, Stufe 5 zu 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 16 TVöD) - die Endstufe 6 ist damit nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Für den Pflegedienst gilt zusätzlich: In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B), und in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht (§ 51a Abs. 3 BT-B, mit Ausnahmen laut Protokollerklärung).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Über das Monatsentgelt hinaus sind im TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Jahressonderzahlung TVöD Pflege (§ 52a BT-B) (Entgeltgruppen P 5 bis P 8 (§ 52a BT-B): 90,00 % des Monatsentgelts und Entgeltgruppen P 9 bis P 16 (§ 52a BT-B): 85,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Zulagen im Bemessungszeitraum und Umwandlungsoptionen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TVöD); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %. Vereinfachte Orientierung für VBL West; VBL Ost, kommunale ZVK-Sätze, Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage und Grenzwerte werden nicht individuell berechnet.
P-Tabelle (Anlage E zum TVöD BT-B und BT-K, VKA) für Beschäftigte im Pflegedienst: Entgeltgruppen P 5 bis P 16, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %), gültig bis 31.03.2027.
In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B); eine Stufe 1 gibt es dort nicht und sie ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.
Hinweis zur P-Tabelle
Hinterlegt ist die P-Tabelle ab 01.05.2026 (+2,8 %, Vollzeit 39 Std./Woche), gültig bis 31.03.2027; Quelle und Datenstand siehe Quellenblock. In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B), die Stufe 1 ist dort als „-“ ausgewiesen. Die Pflegezulage (141,82 Euro monatlich ab 01.05.2026), die Zulage nach § 51a Abs. 4 BT-B, Schicht- und Zeitzuschläge sowie Bereitschaftsdienstentgelte sind nicht enthalten; Stunden- und Jahreswerte sind rechnerisch abgeleitet.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur TVöD-P (Pflege) Entgelttabelle.
Wie hoch ist das Gehalt im TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.907 € in der untersten bis 6.938 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Bis wann gilt die TVöD-P (Pflege) Entgelttabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.05.2026 bis 31.03.2027. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Welche Gruppen enthält die TVöD-P (Pflege) Entgelttabelle?
Die Tabelle umfasst 12 Gruppen von P 5 bis P 16 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Nach wie vielen Jahren steigt man in der TVöD-P (Pflege) Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?
Stufe 1 zu 2 nach 1 Jahr, Stufe 2 zu 3 nach 2 Jahren, Stufe 3 zu 4 nach 3 Jahren, Stufe 4 zu 5 nach 4 Jahren, Stufe 5 zu 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 16 TVöD) - die Endstufe 6 ist damit nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Für den Pflegedienst gilt zusätzlich: In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B), und in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht (§ 51a Abs. 3 BT-B, mit Ausnahmen laut Protokollerklärung).
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD-P (Pflege)?
Die Jahressonderzahlung ist nach Gruppen gestaffelt (Entgeltgruppen P 5 bis P 8 (§ 52a BT-B): 90 %, Entgeltgruppen P 9 bis P 16 (§ 52a BT-B): 85 % des Monatsentgelts) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Für wen gilt der TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag?
Erfasst sind: Pflegedienst (Anlage E), P 5 bis P 16. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
P-Tabelle (Anlage E zum TVöD BT-B und BT-K, VKA) für Beschäftigte im Pflegedienst: Entgeltgruppen P 5 bis P 16, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %), gültig bis 31.03.2027.
In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B); eine Stufe 1 gibt es dort nicht und sie ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (§ 6 Abs. 1 TVöD); in kommunalen Krankenhäusern nach BT-K können abweichende Arbeitszeiten gelten - die Wochenstunden lassen sich im Rechner anpassen.
Nicht eingerechnet sind die Pflegezulage von 141,82 Euro monatlich ab 01.05.2026 (§ 51a Abs. 5 BT-B) und die nicht dynamische Zulage von 25,00 Euro monatlich (35,00 Euro bei Mitgliedern des KAV Baden-Württemberg, § 51a Abs. 4 BT-B).
Ebenfalls nicht enthalten sind Wechselschicht-, Schicht- und Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelte, Erschwerniszuschläge sowie Besitzstände.