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Öffentlicher Dienst - TV-V

TV-V Entgelttabelle 2026

TV-V: 15 Gruppen von EG 1 bis EG 15, gültig 01.06.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Die vollständige Entgelttabelle für den TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe, Anlage 2) ab 01.06.2026: alle Entgeltgruppen mit den Stufen 1 bis 6. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.

Gültig01.06.2026 – 31.03.2027Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle TV-V

Darstellung

Entgelttabelle TV-V mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Sonderzahlung TV-V

  • EG 1 bis EG 15: 100 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 16 TV-V); mindestens 100 % des Oktober-Entgelts; Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.
  • Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Bemessungsmonat Oktober und Zulagenbestandteile werden nicht berechnet.

Der TV-V Tarifvertrag im Überblick

Versorgungsbetriebe ab 01.06.2026. Im TV-V Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.605 € bis 9.922 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der TV-V Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Kommunale Versorgungsbetriebe / VKA. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.06.2026 bis 31.03.2027.

TV-V Anlage 2: Monatsentgelte ab 01.06.2026.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 15 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 und gliedert sich in bis zu 6 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.605 € in der untersten bis 9.922 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Stufe 2 nach 2 Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 4 Jahren in Stufe 5 (§ 5 TV-V) - die Endstufe ist nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Bei guten Leistungen ist ein vorzeitiger Aufstieg möglich; förderliche Berufserfahrung kann zu einer Einstellung oberhalb von Stufe 1 führen.

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-V Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Sonderzahlung TV-V (EG 1 bis EG 15: 100,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Bemessungsmonat Oktober und Zulagenbestandteile werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 16 TV-V); mindestens 100 % des Oktober-Entgelts; Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.

VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %. Vereinfachte Orientierung für VBL West; VBL Ost, kommunale ZVK-Sätze, Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage und Grenzwerte werden nicht individuell berechnet.

Der Rechner bildet die Monatsentgelte der TV-V Anlage 2 ab.

Sonderzahlung und VBL West werden vereinfacht als Jahreskomponenten abgebildet.

Hinweis zur TV-V-Entgelttabelle

Die Werte sind Tabellenentgelte (Vollzeit) der Anlage 2 zum TV-V (kommunale Versorgungsbetriebe) und dienen als unverbindliche Orientierung. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung und der Stufenzuordnung. Jahreswerte enthalten die Sonderzahlung vereinfacht.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur TV-V Entgelttabelle.

Wie hoch ist das Gehalt im TV-V Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.605 € in der untersten bis 9.922 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Bis wann gilt die TV-V Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.06.2026 bis 31.03.2027. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.

Welche Gruppen enthält die TV-V Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 15 Gruppen von EG 1 bis EG 15 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Nach wie vielen Jahren steigt man in der TV-V Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Stufe 2 nach 2 Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 4 Jahren in Stufe 5 (§ 5 TV-V) - die Endstufe ist nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Bei guten Leistungen ist ein vorzeitiger Aufstieg möglich; förderliche Berufserfahrung kann zu einer Einstellung oberhalb von Stufe 1 führen.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-V?

Die Jahressonderzahlung beträgt 100 % des Monatsentgelts (EG 1 bis EG 15) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

Für wen gilt der TV-V Tarifvertrag?

Erfasst sind: Versorgungsbetriebe ab 01.06.2026. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Quellen und Datenstand

Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), Lesefassung des Änderungstarifvertrags Nr. 18, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.06.2026 bis 31.03.2027.

VKA Sparte Versorgung: TV-V Tarifvertrag Versorgungsbetriebe 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die Monatsentgelte der TV-V Anlage 2 ab.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.