Systemgastronomie (BdS/NGG): 12 Gruppen von TG 1 bis TG 12, gültig 01.01.2026 bis 30.09.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Berechne dein Entgelt nach dem bundesweiten BdS/NGG-Tarifvertrag. Enthalten sind alle zwölf Tarifgruppen und die veröffentlichten Tabellen ab Januar sowie Oktober 2026. Vollzeit umfasst 169 Monatsstunden; Teilzeit wird nach § 4 ETV mit dem veröffentlichten Stundenlohn berechnet.
Der Systemgastronomie (BdS/NGG) Tarifvertrag im Überblick
TG 1 bis 12, Januar und Oktober 2026, 169 Monatsstunden. Im Systemgastronomie (BdS/NGG) Tarifvertrag reichen die aktuellen Vollzeit-Monatsentgelte (Stand 2026, umgerechnet aus den Stundenlöhnen) von 2.349 € bis 4.822 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Arbeitszeit und Tarifstand
Der Systemgastronomie (BdS/NGG) Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Bundesweit – BdS-Mitgliedsbetriebe. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 30.09.2026.
Veröffentlichter BdS/NGG-ETV, PDF-Seite 14. Erstmals kündbar zum 31.12.2026.
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 12 Entgeltgruppen von TG 1 bis TG 12. Die Spanne reicht von 2.349 € in der untersten bis 4.822 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Vollzeit: 169 Monatsstunden (rechnerisch 39 Wochenstunden). Vollzeit-Monatsbeträge und Stundenentgelte sind eigenständig veröffentlichte Werte; Teilzeit wird nach § 4 ETV aus dem Stundenentgelt berechnet.
Urlaubsgeld (§ 8 MTV) und Jahressonderzuwendung (§ 11 MTV) hängen von der Betriebszugehörigkeit ab und sind nicht automatisch im Jahreswert enthalten. Individuelle Sonderzahlungen können im Rechner ergänzt werden.
Hinweis zu Geltungsbereich und Berechnung
Dieser Rechner gilt für den BdS/NGG-Tarif der Systemgastronomie. Regionale DEHOGA-Verträge und der separate DEHOGA-Spezialtarif sind eigenständig. Monats- und Stundenbeträge sind im Original getrennt gerundet. Urlaubsgeld und Jahressonderzuwendung hängen von der Betriebszugehörigkeit ab und sind nicht automatisch enthalten; eigene Jahreszahlungen lassen sich ergänzen. Zuschläge und die einmalige Erholungsbeihilfe im Januar 2026 sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur Systemgastronomie (BdS/NGG) Entgelttabelle.
Wie hoch ist das Gehalt im Systemgastronomie (BdS/NGG) Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.349 € in der untersten bis 4.822 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Bis wann gilt die Systemgastronomie (BdS/NGG) Entgelttabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.01.2026 bis 30.09.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Welche Gruppen enthält die Systemgastronomie (BdS/NGG) Entgelttabelle?
Die Tabelle umfasst 12 Gruppen von TG 1 bis TG 12 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Für wen gilt der Systemgastronomie (BdS/NGG) Tarifvertrag?
Erfasst sind: TG 1 bis 12, Januar und Oktober 2026, 169 Monatsstunden. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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Diese Datenversion gilt bis 30.09.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Vollzeit: 169 Monatsstunden (rechnerisch 39 Wochenstunden). Vollzeit-Monatsbeträge und Stundenentgelte sind eigenständig veröffentlichte Werte; Teilzeit wird nach § 4 ETV aus dem Stundenentgelt berechnet.
Urlaubsgeld (§ 8 MTV) und Jahressonderzuwendung (§ 11 MTV) hängen von der Betriebszugehörigkeit ab und sind nicht automatisch im Jahreswert enthalten. Individuelle Sonderzahlungen können im Rechner ergänzt werden.
Die einmalige Erholungsbeihilfe von 50 Euro im Januar 2026 ist nicht enthalten. Anspruchsvoraussetzungen nach § 3 Nr. 4 ETV beachten.
Dieser Tarif ist vom DEHOGA-Spezialtarifvertrag Systemgastronomie und von regionalen Gastgewerbetarifen zu unterscheiden.