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DEHOGA NRW

DEHOGA NRW Gehaltsrechner 2026

DEHOGA NRW: 12 Gruppen von Band 1.1 bis Band 3.4, gültig 01.01.2026 bis 31.05.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Rechner

Tarif

Ungelernte Beschäftigte und zweijährige Regelausbildung; Tätigkeitsmerkmale des ETV beachten.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 Stunden pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Werte für Januar 2026. Neuer Tarifabschluss ab 01.10.2026 bestätigt (DEHOGA-Mitteilung vom 23.09.2026). Tabelle und Rechner enthalten noch den rekonstruierten Januarstand, keine neuen Oktoberwerte. Die vollständige neue Originaltabelle steht zum Abgleich aus. Quellenprüfung: 27.09.2026.

Die Fortschreibung verwendet die Monatswerte ab Mai 2023, die Vorabhebung um 40 Euro in Band 2 beziehungsweise 50 Euro in Band 3, anschließend 4 Prozent ab September 2024 und 5,8 Prozent ab Juni 2025. Band 1.1 berücksichtigt ab Januar 2026 den Mindestlohn von 13,90 Euro plus 0,50 Euro. Je Erhöhung wird auf Cent gerundet. Der neue Abschluss ab Oktober 2026 ist bestätigt. Die vorläufigen Januarwerte werden erst nach Abgleich mit der vollständigen neuen Originaltabelle aktualisiert; Abweichungen sind möglich. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Zuschläge sind nicht automatisch enthalten.

Quellen und Berechnungsdetails

DEHOGA NRW hat am 23. September 2026 einen neuen Tarifabschluss ab 1. Oktober 2026 veröffentlicht. Die hier angezeigten zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4 sind weiterhin der vorläufig rekonstruierte Januarstand. Die neuen Oktoberwerte sind noch nicht hinterlegt; die vollständige Originaltabelle steht zum Abgleich aus.

Quellen und Datenstand

NGG Tarifabschluss vom 18.07.2024: Erhöhungsformel, Stand 18.07.2024. NGG NRW, gültig 01.09.2024 bis 31.05.2026.

Tarifregister NRW: Gaststätten- und Hotelgewerbe, Werte ab Juni 2025, Stand 01.06.2025. Tarifregister NRW, gültig 01.06.2025 bis 31.05.2026.

DEHOGA NRW: Tarife & Löhne, neuer Abschluss ab Oktober 2026, Stand 23.09.2026. DEHOGA NRW, gültig ab 01.10.2026.

Diese Datenversion gilt bis 31.05.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Werte für Januar 2026. Neuer Tarifabschluss ab 01.10.2026 bestätigt (DEHOGA-Mitteilung vom 23.09.2026). Tabelle und Rechner enthalten noch den rekonstruierten Januarstand, keine neuen Oktoberwerte. Die vollständige neue Originaltabelle steht zum Abgleich aus. Quellenprüfung: 27.09.2026.
  • Alle zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4. Die veröffentlichten Stundenwerte des Tarifregisters für 1.2, 2.1, 2.2, 3.3 und 3.4 stimmen mit der Fortschreibung überein. Gerundete Monatswerte können von einer später zugänglichen Lesefassung abweichen.
  • Weihnachtsgeld (50 % nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit), Urlaubsgeld, Zuschläge und Sachbezüge sind nicht automatisch enthalten. Sonderzahlungen können individuell ergänzt werden.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

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Häufige Fragen

Fragen zum DEHOGA NRW-Rechner.

Ist das ein neuer DEHOGA-Abschluss 2026?

Ja. DEHOGA NRW hat am 23. September 2026 einen neuen Abschluss ab 1. Oktober 2026 bestätigt: zunächst 2,2 Prozent mehr, wobei die Einstiegsvergütung bei 14,40 Euro je Stunde bleibt. Ab Januar 2027 folgen 2,6 Prozent und ab Januar 2028 weitere 2,2 Prozent für alle Tarifbänder. Der Rechner enthält bis zum Abgleich der neuen Originaltabelle weiterhin den vorläufig rekonstruierten Januarstand 2026.

Wie sind die vorläufigen Werte belegt?

Die Berechnung verbindet die Ausgangstabelle mit den von DEHOGA und NGG veröffentlichten Erhöhungen. Fünf Stundenwerte und der Einstiegsmonatswert für Fachkräfte stimmen mit amtlichen Tarifregisterangaben überein. Alle zwölf Werte sind als Fortschreibung gekennzeichnet.

Gilt dieser Tarif für jedes Restaurant in NRW?

Die Anwendung hängt von Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme ab. Nach Vertragsende ist eine mögliche Nachwirkung im konkreten Arbeitsverhältnis zu prüfen. Der BdS/NGG-Tarif der Systemgastronomie ist eigenständig.