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DEHOGA NRW

DEHOGA NRW Entgelttabelle 2026

DEHOGA NRW: 12 Gruppen von Band 1.1 bis Band 3.4, gültig 01.01.2026 bis 31.05.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Die vorläufige Übersicht umfasst alle zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4 des Gaststätten- und Hotelgewerbes NRW. Die Monatswerte sind aus der Ausgangstabelle und den vereinbarten Erhöhungen berechnet. Der Vertrag wurde zum 31. Mai 2026 gekündigt; ein neuer Abschluss ist derzeit nicht belegt.

Gültig01.01.2026 – 31.05.2026Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle DEHOGA NRW

Darstellung
TarifbandMonatsbrutto
Band 1.12433,60 €
Band 1.22502,13 €
Band 1.32598,96 €
Band 1.42694,68 €
Band 2.12729,89 €
Band 2.22878,44 €
Band 2.33026,98 €
Band 2.43176,62 €
Band 3.13403,29 €
Band 3.23651,96 €
Band 3.33899,53 €
Band 3.44147,11 €

Entgelttabelle DEHOGA NRW mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Der DEHOGA NRW Tarifvertrag im Überblick

Tarifbänder 1.1 bis 3.4, vorläufig fortgeschriebener Stand; Tarifrunde offen. Im DEHOGA NRW Tarifvertrag reichen die aktuellen Vollzeit-Monatsentgelte (Stand 2026, umgerechnet aus den Stundenlöhnen) von 2.434 € bis 4.147 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der DEHOGA NRW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.05.2026.

Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Tabelle: Ausgangswerte ab Mai 2023 plus vereinbarte Erhöhungen 2024/2025; Band 1.1 ab Januar 2026 14,40 €/Std. Der ETV wurde zum 31.05.2026 gekündigt. Ein Folgeabschluss ist am 12.09.2026 nicht belegt. Die Werte sind der letzte rekonstruierte Stand, kein bestätigter Neuabschluss 2026.

Tarifrunde 2026 offen: zuletzt gefundene NGG-Verhandlungsinformation vom 17.07.2026 ohne Abschluss. Nachwirkung hängt vom Arbeitsverhältnis ab.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 12 Entgeltgruppen von Band 1.1 bis Band 3.4. Die Spanne reicht von 2.434 € in der untersten bis 4.147 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Tabelle: Ausgangswerte ab Mai 2023 plus vereinbarte Erhöhungen 2024/2025; Band 1.1 ab Januar 2026 14,40 €/Std. Der ETV wurde zum 31.05.2026 gekündigt. Ein Folgeabschluss ist am 12.09.2026 nicht belegt. Die Werte sind der letzte rekonstruierte Stand, kein bestätigter Neuabschluss 2026.

Alle zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4. Die veröffentlichten Stundenwerte des Tarifregisters für 1.2, 2.1, 2.2, 3.3 und 3.4 stimmen mit der Fortschreibung überein. Gerundete Monatswerte können von einer später zugänglichen Lesefassung abweichen.

Hinweis zu Geltungsbereich und Berechnung

Die Fortschreibung verwendet die Monatswerte ab Mai 2023, die Vorabhebung um 40 Euro in Band 2 beziehungsweise 50 Euro in Band 3, anschließend 4 Prozent ab September 2024 und 5,8 Prozent ab Juni 2025. Band 1.1 berücksichtigt ab Januar 2026 den Mindestlohn von 13,90 Euro plus 0,50 Euro. Je Erhöhung wird auf Cent gerundet. Eine vollständige veröffentlichte Folgetabelle steht zum Abgleich noch aus; Abweichungen sind möglich. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Zuschläge sind nicht automatisch enthalten.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur DEHOGA NRW Entgelttabelle.

Wie hoch ist das Gehalt im DEHOGA NRW Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.434 € in der untersten bis 4.147 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Bis wann gilt die DEHOGA NRW Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.01.2026 bis 31.05.2026. Tarifrunde 2026 offen: zuletzt gefundene NGG-Verhandlungsinformation vom 17.07.2026 ohne Abschluss. Nachwirkung hängt vom Arbeitsverhältnis ab.

Welche Gruppen enthält die DEHOGA NRW Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 12 Gruppen von Band 1.1 bis Band 3.4 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

Für wen gilt der DEHOGA NRW Tarifvertrag?

Erfasst sind: Tarifbänder 1.1 bis 3.4, vorläufig fortgeschriebener Stand; Tarifrunde offen. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Verwandte Tarife im Bereich Gastronomie

Weitere Rechner und Entgelttabellen aus demselben Tarifbereich.

Quellen und Datenstand

NGG Tarifabschluss vom 18.07.2024: Erhöhungsformel, Stand 18.07.2024. NGG NRW, gültig 01.09.2024 bis 31.05.2026.

Tarifregister NRW: Gaststätten- und Hotelgewerbe, Werte ab Juni 2025, Stand 01.06.2025. Tarifregister NRW, gültig 01.06.2025 bis 31.05.2026.

DEHOGA NRW: Tarife & Löhne, Kündigung zum 31.05.2026 und Mindestlohn 2026, Stand 12.09.2026. DEHOGA NRW, gültig 01.01.2026 bis 31.05.2026.

Diese Datenversion gilt bis 31.05.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Tabelle: Ausgangswerte ab Mai 2023 plus vereinbarte Erhöhungen 2024/2025; Band 1.1 ab Januar 2026 14,40 €/Std. Der ETV wurde zum 31.05.2026 gekündigt. Ein Folgeabschluss ist am 12.09.2026 nicht belegt. Die Werte sind der letzte rekonstruierte Stand, kein bestätigter Neuabschluss 2026.
  • Alle zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4. Die veröffentlichten Stundenwerte des Tarifregisters für 1.2, 2.1, 2.2, 3.3 und 3.4 stimmen mit der Fortschreibung überein. Gerundete Monatswerte können von einer später zugänglichen Lesefassung abweichen.
  • Weihnachtsgeld (50 % nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit), Urlaubsgeld, Zuschläge und Sachbezüge sind nicht automatisch enthalten. Sonderzahlungen können individuell ergänzt werden.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.