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DEHOGA NRW Entgelttabelle 2026

DEHOGA NRW hat am 23. September 2026 einen neuen Tarifabschluss ab 1. Oktober 2026 veröffentlicht. Die hier angezeigten zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4 sind weiterhin der vorläufig rekonstruierte Januarstand. Die neuen Oktoberwerte sind noch nicht hinterlegt; die vollständige Originaltabelle steht zum Abgleich aus.

Gültig01.01.2026 – 31.05.2026Vollzeit39 Std./Woche

Entgelttabelle DEHOGA NRW

Darstellung
TarifbandMonatsbrutto
Band 1.12.433,60 €
Band 1.22.502,13 €
Band 1.32.598,96 €
Band 1.42.694,68 €
Band 2.12.729,89 €
Band 2.22.878,44 €
Band 2.33.026,98 €
Band 2.43.176,62 €
Band 3.13.403,29 €
Band 3.23.651,96 €
Band 3.33.899,53 €
Band 3.44.147,11 €

Entgelttabelle DEHOGA NRW mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Hinweis zu Geltungsbereich und Berechnung

Die Fortschreibung verwendet die Monatswerte ab Mai 2023, die Vorabhebung um 40 Euro in Band 2 beziehungsweise 50 Euro in Band 3, anschließend 4 Prozent ab September 2024 und 5,8 Prozent ab Juni 2025. Band 1.1 berücksichtigt ab Januar 2026 den Mindestlohn von 13,90 Euro plus 0,50 Euro. Je Erhöhung wird auf Cent gerundet. Der neue Abschluss ab Oktober 2026 ist bestätigt. Die vorläufigen Januarwerte werden erst nach Abgleich mit der vollständigen neuen Originaltabelle aktualisiert; Abweichungen sind möglich. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Zuschläge sind nicht automatisch enthalten.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur DEHOGA NRW Entgelttabelle.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Für wen gilt der DEHOGA NRW Tarifvertrag?

Erfasst sind: Tarifbänder 1.1 bis 3.4, vorläufig fortgeschriebener Stand; Tarifrunde offen. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

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Quellen und Datenstand

NGG Tarifabschluss vom 18.07.2024: Erhöhungsformel, Stand 18.07.2024. NGG NRW, gültig 01.09.2024 bis 31.05.2026.

Tarifregister NRW: Gaststätten- und Hotelgewerbe, Werte ab Juni 2025, Stand 01.06.2025. Tarifregister NRW, gültig 01.06.2025 bis 31.05.2026.

DEHOGA NRW: Tarife & Löhne, neuer Abschluss ab Oktober 2026, Stand 23.09.2026. DEHOGA NRW, gültig ab 01.10.2026.

Tarifabschluss im Gastgewerbe NRW: Löhne und Ausbildungsvergütungen steigen schrittweise, Stand 23.09.2026. DEHOGA NRW, gültig ab 01.10.2026.

Diese Datenversion gilt bis 31.05.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

Tarifabschluss 2026 bestätigt: ab 01.10.2026 +2,2 %, die Einstiegsvergütung bleibt zunächst bei 14,40 Euro je Stunde. Ab 01.01.2027 +2,6 % und ab 01.01.2028 +2,2 % für alle Tarifbänder. Ausbildungsvergütungen steigen am 01.10.2026 und am 01.08.2027 jeweils um 20 Euro je Ausbildungsjahr; die reduzierte Vergütung während der viermonatigen Probezeit bleibt bei 1.100 Euro. Die neuen Entgelte sind noch nicht im Rechner hinterlegt.

  • Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Werte für Januar 2026. Neuer Tarifabschluss ab 01.10.2026 bestätigt (DEHOGA-Mitteilung vom 23.09.2026). Tabelle und Rechner enthalten noch den rekonstruierten Januarstand, keine neuen Oktoberwerte. Die vollständige neue Originaltabelle steht zum Abgleich aus. Quellenprüfung: 27.09.2026.
  • Alle zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4. Die veröffentlichten Stundenwerte des Tarifregisters für 1.2, 2.1, 2.2, 3.3 und 3.4 stimmen mit der Fortschreibung überein. Gerundete Monatswerte können von einer später zugänglichen Lesefassung abweichen.
  • Weihnachtsgeld (50 % nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit), Urlaubsgeld, Zuschläge und Sachbezüge sind nicht automatisch enthalten. Sonderzahlungen können individuell ergänzt werden.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.