DRK: 21 Gruppen von E 1 bis E 15, gültig 01.09.2025 bis 30.09.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Die allgemeine E-Tabelle des DRK-Reformtarifvertrags (DRK-RTV): Entgeltgruppen E 1 bis E 15 inklusive der Untergruppen E 6a/6b, E 7a und E 9a/9b/9c mit ihren Stufen. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
90 % des durchschnittlich in Juli bis September gezahlten Monatsentgelts (Paragraf 23 Abs. 2 DRK-RTV), Auszahlung im November.
Der DRK Tarifvertrag im Überblick
DRK-Reformtarifvertrag, E 1 bis E 15. Im DRK Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2025) von 2.459 € bis 8.019 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Arbeitszeit und Tarifstand
Der DRK Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Deutschland. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.09.2025 bis 30.09.2026.
DRK-Reformtarifvertrag, allgemeine E-Tabelle ab 01.09.2025 (39 Std./Woche).
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 21 Entgeltgruppen von E 1 bis E 15 und gliedert sich in bis zu 6 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.459 € in der untersten bis 8.019 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 (§ 20 Abs. 3 DRK-RTV) - die Endstufe 6 ist nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Ab Stufe 3 erfolgt der Aufstieg leistungsabhängig (§ 21 Abs. 2 DRK-RTV); für Mitarbeitende, die bis zum 31.12.2021 eingestellt wurden, verlängert sich die Laufzeit von Stufe 3 nach Stufe 4 um zwei Jahre (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 Satz 1).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Über das Monatsentgelt hinaus sind im DRK Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Jahressonderzahlung (Alle Entgeltgruppen: 90,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. 90 % des durchschnittlich in Juli bis September gezahlten Monatsentgelts (Paragraf 23 Abs. 2 DRK-RTV), Auszahlung im November.
Allgemeine E-Tabelle des DRK-Reformtarifvertrags (DRK-RTV), bundesweit; E 1 bis E 15 inkl. der Untergruppen E 6a/6b, E 7a und E 9a/9b/9c. E 1 hat keine Stufe 1 (Eingang in Stufe 2).
Vollzeitbasis 39 Std./Woche; im Rettungsdienst (Rettungswache, Krankentransport, Rettungsleitstelle) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 38,5 Std./Woche.
Hinweis zur DRK-Vergütungstabelle
Die Werte sind tarifliche Monatsentgelte (Vollzeit, 39 Std./Woche; Rettungsdienst 38,5 Std.) der allgemeinen E-Tabelle des DRK-RTV. E 1 hat keine Stufe 1. Der DRK-RTV bindet nur Mitglieder der DRK-Bundestarifgemeinschaft; einzelne Landes-/Kreisverbände nutzen eigene Tarife. Die Jahressonderzahlung (90 %) ist nur im Jahreswert enthalten. Ärzte-, Pflege- und SuE-Tabellen sowie Zulagen sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur DRK Vergütungstabelle.
Wie hoch ist das Gehalt im DRK Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2025) reichen von 2.459 € in der untersten bis 8.019 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Bis wann gilt die DRK Vergütungstabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.09.2025 bis 30.09.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Welche Gruppen enthält die DRK Vergütungstabelle?
Die Tabelle umfasst 21 Gruppen von E 1 bis E 15 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Nach wie vielen Jahren steigt man in der DRK Vergütungstabelle in die nächste Stufe auf?
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 (§ 20 Abs. 3 DRK-RTV) - die Endstufe 6 ist nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Ab Stufe 3 erfolgt der Aufstieg leistungsabhängig (§ 21 Abs. 2 DRK-RTV); für Mitarbeitende, die bis zum 31.12.2021 eingestellt wurden, verlängert sich die Laufzeit von Stufe 3 nach Stufe 4 um zwei Jahre (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 Satz 1).
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im DRK?
Die Jahressonderzahlung beträgt 90 % des Monatsentgelts (Alle Entgeltgruppen) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Für wen gilt der DRK Tarifvertrag?
Erfasst sind: DRK-Reformtarifvertrag, E 1 bis E 15. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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Diese Datenversion gilt bis 30.09.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Allgemeine E-Tabelle des DRK-Reformtarifvertrags (DRK-RTV), bundesweit; E 1 bis E 15 inkl. der Untergruppen E 6a/6b, E 7a und E 9a/9b/9c. E 1 hat keine Stufe 1 (Eingang in Stufe 2).
Vollzeitbasis 39 Std./Woche; im Rettungsdienst (Rettungswache, Krankentransport, Rettungsleitstelle) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 38,5 Std./Woche.
Die Jahressonderzahlung (90 % des durchschnittlichen Monatsentgelts Juli bis September gemäß Paragraf 23 Abs. 2 DRK-RTV) ist im Jahreswert berücksichtigt. Für Beschäftigte in der Überleitung galt 2025 eine nach Entgeltgruppe gestaffelte Quote (90/80/60 %), die bis 01.10.2026 auf einheitlich 90 % läuft.
Der DRK-RTV gilt nur für Mitglieder der DRK-Bundestarifgemeinschaft; einzelne Landesverbände (z. B. Bayern/BRK, Sachsen) und viele Kreisverbände wenden eigene Haustarife, TVöD oder TV-L an. Ärzte- (Ä I/Ä II), Pflege- (P) und Sozial-/Erziehungsdienst-Tabellen (S) sind eigene Anlagen und hier nicht enthalten.
Zulagen (z. B. Notfallsanitäter-, Wechselschicht-, Schichtzulage) und Besitzstände sind nicht enthalten. Nächste Tabellenstufe +2,8 % ab 01.10.2026.