Dieser Gehaltsrechner bildet die P-Tabelle des TV AWO NRW (Anlage B, Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt Nordrhein-Westfalen) ab – belegt ab 01.08.2025 und rechnerisch fortgeschrieben auf den Stand ab 01.05.2026 sowie die Zukunftsstufe ab 01.03.2027. Wähle Entgeltgruppe (P 5 bis P 16) und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.
Datenstand
TV AWO NRW, rechnerische P-Tabelle ab 01.05.2026 (+3,0 %, mindestens 110 EUR; P 5 zzgl. 25 EUR Sockelbetrag). Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Hinweis zu Stufen, Zulagen und Stand
Die Werte sind die Entgelte der Anlage B (P-Tabelle) des TV AWO NRW (Vollzeit, 39 Std./Woche). Grundlage ist die Tabelle ab 01.08.2025 aus dem 13. Änderungstarifvertrag (neue Entgeltordnung), fortgeschrieben nach der Tarifeinigung 2026: +3,0 %, mindestens 110 Euro, ab 01.05.2026 und +2,8 % ab 01.03.2027; für P 5 kommt ab 01.05.2026 ein Sockelbetrag von 25 Euro hinzu. Nicht alle Stufen sind besetzt (Eingangsstufen je Gruppe). Pflegezulage, Zuschläge, Jahressonderzahlung und Einmalzahlungen sind nicht enthalten.
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Kurze Antworten zur P-Tabelle (Pflege) des TV AWO NRW.
Für wen gilt die P-Tabelle der AWO NRW?
Die P-Tabelle (Anlage B zum TV AWO NRW) gilt für Beschäftigte im Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen – etwa in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege und in Tagespflegen. Eingruppiert wird nach Teil B der Anlage 1 (Entgeltordnung) in die Entgeltgruppen P 5 bis P 16.
Seit wann gibt es die P-Tabelle bei der AWO NRW?
Seit dem 01.08.2025. Mit dem TV Entgeltordnung AWO NRW (13. Änderungstarifvertrag vom 22.11.2024) wurde die bisherige Kr-Tabelle für den Pflegedienst durch die P-Tabelle P 5 bis P 16 abgelöst, die sich an der P-Tabelle des TVöD orientiert.
Welche Entgeltgruppen hat die P-Tabelle?
P 5 und P 6 erfassen Pflegehelfer*innen (P 6 mit mindestens einjähriger Ausbildung), P 8 Pflegefachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung, P 9 ständige Vertretungen und Praxisanleitung, ab P 10 folgen Leitungen – gestaffelt nach der Zahl der unterstellten Beschäftigten von mindestens 25 (P 11) bis mindestens 900 (P 16). P 7 ist in der Entgeltordnung derzeit unbesetzt.
Warum fehlen in vielen Gruppen einzelne Stufen?
Die P-Tabelle hat je Entgeltgruppe eigene Eingangs- und Endstufen: P 7 und P 8 beginnen in Stufe 2, P 9 bis P 14 und P 16 in Stufe 3, P 15 in Stufe 4; P 9 bis P 14 enden in Stufe 5. Nicht vorhandene Stufen sind im Rechner nicht wählbar. Zusätzlich gelten in einigen Gruppen verkürzte Laufzeiten, zum Beispiel Stufe 4 nach zwei Jahren in Stufe 3 (P 13, P 14, P 16).
Auf welchem Stand sind die Werte?
Belegt ist die P-Tabelle ab 01.08.2025 aus dem 13. Änderungstarifvertrag. Die Stände ab 01.05.2026 (+3,0 %, mindestens 110 Euro) und ab 01.03.2027 (+2,8 %) sind daraus nach der Tarifeinigung vom 31.03.2026 rechnerisch fortgeschrieben; für P 5 ist der Sockelbetrag von 25 Euro ab 01.05.2026 eingerechnet, der zweite Sockelbetrag ab 01.06.2027 noch nicht. Die Einmalzahlung von 300 Euro (April 2026) ist nicht enthalten.
Sind Pflegezulage, Schichtzuschläge und Jahressonderzahlung enthalten?
Nein. Pflegezulage, Wechselschicht- und Schichtzulagen, Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelte, Besitzstände sowie die Jahressonderzahlung sind nicht Teil der Tabellenwerte und werden nicht berechnet.
Mit welcher Arbeitszeit rechnet der Rechner?
Die Vollzeitbasis liegt bei 39 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – als vereinfachte Schätzung, keine Lohnabrechnung.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
TV AWO NRW gilt nur für die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen. Andere Landes-/Bezirksverbände haben eigene Tarifverträge.
P-Tabelle (Anlage B zum TV AWO NRW) für Beschäftigte im Pflegedienst: Entgeltgruppen P 5 bis P 16, eingeführt mit der neuen Entgeltordnung (13. Änderungstarifvertrag vom 22.11.2024) zum 01.08.2025; sie ersetzt die frühere Kr-Tabelle.
Nicht alle Stufen sind besetzt: P 7 und P 8 beginnen in Stufe 2, P 9 bis P 14 und P 16 in Stufe 3, P 15 in Stufe 4; P 9 bis P 14 enden in Stufe 5. Nicht vorhandene Stufen fehlen in der Tabelle.
Die Pflegezulage, Wechselschicht-/Schicht- und Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelte sowie Besitzstände sind nicht enthalten.
Rechnerische Fortschreibung aus der Tabelle ab 01.08.2025 nach der Tarifeinigung vom 31.03.2026: +3,0 %, mindestens 110 EUR, ab 01.05.2026; kaufmännisch auf Cent gerundet. Die AWO hat dafür keine eigene Tabelle öffentlich veröffentlicht (Excel-Tabellen des AGV AWO nur für Mitglieder).
Für die Entgeltgruppe P 5 wurde laut ver.di-Verhandlungsergebnis zusätzlich ein Sockelbetrag von 25 EUR ab 01.05.2026 vereinbart (zusammen 135 EUR mehr); er ist in P 5 eingerechnet.
Die Einmalzahlung 300 EUR (April 2026) ist nicht in die Monatswerte eingerechnet. Jahressonderzahlung, Zulagen und Zuschläge sind nicht enthalten.