Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Bauhauptgewerbe · IG BAU

Bauhauptgewerbe Entgelttabelle 2026

Bauhauptgewerbe: 18 Gruppen von Lohngruppe 1 bis Gehaltsgruppe A X, gültig 01.04.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 40 Std./Woche).

Die Tariftabelle im Bauhauptgewerbe, gültig ab 01.04.2026 – erstmals bundeseinheitlich (Ost gleich West). Gezeigt werden die Lohngruppen 1 bis 6 (gewerblich, als Stundenlohn) und die Gehaltsgruppen A I bis A X (Angestellte, als Monatsgehalt). Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe.

Gültig01.04.2026 – 31.03.2027Vollzeit40 Std./Woche

Entgelttabelle Bauhauptgewerbe

Darstellung

Lohngruppe 1

Gesamttarifstundenlohn2749,07 €

Lohngruppe 2

Gesamttarifstundenlohn3246,53 €

Lohngruppe 3

Gesamttarifstundenlohn4154,80 €

Lohngruppe 4 (Ecklohn)

Gesamttarifstundenlohn4515,33 €

Lohngruppe 4 (Fliesenleger)

Gesamttarifstundenlohn4652,27 €

Lohngruppe 4 (Baumaschinenführer)

Gesamttarifstundenlohn4584,67 €

Lohngruppe 5

Gesamttarifstundenlohn4730,27 €

Lohngruppe 6

Gesamttarifstundenlohn5151,47 €

Gehaltsgruppe A I

Monatsgehalt2983,00 €

Gehaltsgruppe A II

Monatsgehalt3400,00 €

Gehaltsgruppe A III

Monatsgehalt3862,00 €

Gehaltsgruppe A IV

Monatsgehalt4339,00 €

Gehaltsgruppe A V

Monatsgehalt4830,00 €

Gehaltsgruppe A VI

Monatsgehalt5340,00 €

Gehaltsgruppe A VII

Monatsgehalt5878,00 €

Gehaltsgruppe A VIII

Monatsgehalt6432,00 €

Gehaltsgruppe A IX

Monatsgehalt7145,00 €

Gehaltsgruppe A X

Monatsgehalt7961,00 €

Entgelttabelle Bauhauptgewerbe mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.

Zum Bauhauptgewerbe-Rechner

Hinweis zur Entgelttabelle

Die Stundenlöhne der Lohngruppen sind Gesamttarifstundenlöhne (inklusive Bauzuschlag), gültig bundeseinheitlich ab 01.04.2026; die Gehaltsgruppen A I bis A X sind Monatsgehälter. Wegegeld, Auslösung, Erschwerniszuschläge und Sonderzahlungen sind nicht enthalten. Monats- und Jahreswerte sind aus 40 Std./Woche hochgerechnet.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Bauhauptgewerbe Entgelttabelle.

Bis wann gilt die Bauhauptgewerbe Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.04.2026 bis 31.03.2027. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.

Welche Gruppen enthält die Bauhauptgewerbe Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 18 Gruppen von Lohngruppe 1 bis Gehaltsgruppe A X mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Wann steigt man in der Bauhauptgewerbe Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 40 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (40 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

Quellen und Datenstand

Tarifabschluss Bauhauptgewerbe 2024 (IG BAU / Bauarbeitgeber): Stufen bis 01.04.2026, Ost-West-Angleichung, Stand 14.06.2024. IG BAU / Bauarbeitgeber, gültig 01.04.2026 bis 31.03.2027.

WSI-Tarifarchiv: Vergütungstabellen Bauhauptgewerbe (Basisstand 05/2024), Stand 01.05.2024. WSI-Tarifarchiv, Hans-Boeckler-Stiftung, gültig 01.05.2024 bis 31.03.2025.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Bundeseinheitlich ab 01.04.2026: die Löhne und Gehälter im Osten wurden auf West-Niveau angehoben.
  • Lohngruppen als Gesamttarifstundenlöhne (inkl. Bauzuschlag); Gehaltsgruppen A I bis A X als Monatsgehalt.
  • Ohne weitere Zuschläge, Wegegeld, Auslösung und Sonderzahlungen. Monats- und Jahreswerte sind aus 40 Std./Woche hochgerechnet.
  • 13. Monatseinkommen: gewerblich im Tarifgebiet West 123 Gesamttarifstundenlöhne bei mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit am 30. November, Tarifgebiet Ost 54 GTL (mindestens 500 Euro); für Angestellte regional abweichend - wegen der regionalen Unterschiede nicht eingerechnet.