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Eingruppierungsinfo · Bauhauptgewerbe

Bauhauptgewerbe: Eingruppierung, Entgeltgruppen und Anforderungen

Im Bauhauptgewerbe werden gewerbliche Lohngruppen und Angestellten-/Poliergruppen getrennt bewertet.

Beschäftigte im Bauhauptgewerbe. Für gewerbliche Arbeitnehmer gelten Lohngruppen; Angestellte und Poliere werden nach einer eigenen Gehaltsgruppenordnung bewertet.

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Gruppen und Anforderungen im Überblick

Die Kurztexte erleichtern die Orientierung. Maßgeblich bleiben der vollständige Tarifvertrag und die tatsächliche Eingruppierung durch den Arbeitgeber – Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung bestimmen dabei mit.

Gewerbliche Lohngruppen

Lohngruppe 1Details

Werker / ungelernte Arbeiten

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Lohngruppe 2Details

Fachwerker, Maschinist, Kraftfahrer

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Lohngruppe 3Details

Facharbeiter, Baugeräteführer

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Lohngruppe 4 (Ecklohn)Details

Lohngruppe 4 (Fliesenleger)Details

Lohngruppe 4 (Baumaschinenführer)Details

Baumaschinenführer ist im tariflichen Tätigkeitskatalog Lohngruppe 4 (Baumaschinenführer) zugeordnet.

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Lohngruppe 5Details

Vorarbeiter ist im tariflichen Tätigkeitskatalog Lohngruppe 5 zugeordnet.

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Lohngruppe 6Details

Werkpolier ist im tariflichen Tätigkeitskatalog Lohngruppe 6 zugeordnet.

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Angestellte und Poliere

Gehaltsgruppe A IDetails

Einfache Angestelltentätigkeiten, die nur eine kurze Einarbeitungszeit und keine Berufsausbildung erfordern – die Einstiegsgruppe der Gehaltsordnung.

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Gehaltsgruppe A IIDetails

Fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung; vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation.

Typische Beispiele

  • Erstellen einfacher Schal- und Bewehrungspläne
  • Massenermittlung für einfache Bauteile
  • Einfache Sekretariats- und Schreibarbeiten
  • Einfache Aufgaben in Personalwesen, Einkauf oder Rechnungswesen
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Gehaltsgruppe A IIIDetails

Fachlich begrenzte Tätigkeiten nach allgemeiner Anleitung; neben der Berufsausbildung ist bereits entsprechende Berufserfahrung erforderlich.

Typische Beispiele

  • Schal-, Bewehrungs- und sonstige Pläne
  • Vermessungsarbeiten nach allgemeiner Anleitung
  • Sachaufgaben in Personalwesen, Geräteverwaltung oder kaufmännischer Baustellenverwaltung
  • Archivarbeiten
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Gehaltsgruppe A IVDetails

Fachlich erweiterte, teilweise selbstständige Tätigkeiten – die Regeleinstiegsgruppe für staatlich geprüfte Techniker/innen sowie Absolvent/innen von Berufsakademien und Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien.

Typische Beispiele

  • Anfertigen von Plänen
  • Aufmaß und Massenermittlung
  • Untersuchungen und Messungen in Labor oder Baustoffprüfstelle
  • Teilaufgaben in Einkauf, Personal- oder Rechnungswesen
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Gehaltsgruppe A VDetails

Schwierige Tätigkeiten, teilweise selbstständig und teilweise eigenverantwortlich – typisch für Bachelorabsolvent/innen im Einstieg oder Techniker/innen mit Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Einfache Kalkulationen
  • Aufmaße und einfache Bauabrechnungen
  • Terminpläne und Baustelleneinrichtung (Arbeitsvorbereitung)
  • Sachbearbeitung in Personalwesen, Einkauf oder Angebotsbearbeitung
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Gehaltsgruppe A VIDetails

Schwierige Tätigkeiten, weitgehend selbstständig und teilweise eigenverantwortlich – die Regeleinstiegsgruppe für FH-Absolvent/innen; auch Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen unter Aufsicht einer verantwortlichen Bauleitung gehört hierher.

Typische Beispiele

  • Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungspläne
  • Einfache statische Berechnungen
  • Kalkulationen
  • Bauüberwachung unter Aufsicht der Bauleitung
  • Schwierige Sachbearbeitung
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Gehaltsgruppe A VIIDetails

Schwierigere Tätigkeiten, selbstständig und weitgehend eigenverantwortlich – die Regelgruppe für Geprüfte Poliere, als Polier Angestellte und Meister sowie die Einstiegsgruppe für Uni-/TH-Absolvent/innen. Das Polier-Merkmal: Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals, ohne selbst überwiegend körperlich mitzuarbeiten.

Typische Beispiele

  • Polier/in und Meister/in
  • Abschnittsbauleitung
  • Statische Berechnungen
  • Schwierige Kalkulationen
  • Kaufmännisches Controlling
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Gehaltsgruppe A VIIIDetails

Besonders schwierige Tätigkeiten, selbstständig und eigenverantwortlich – die obere Polier-Gruppe: Koordinieren und Überwachen umfangreicher Bauausführungen einschließlich eigenverantwortlicher Personalführung, außerdem selbstständiges Leiten von Bauausführungen.

Typische Beispiele

  • Polier/in mit umfangreichen Bauvorhaben
  • Selbstständige Bauleitung
  • Besonders schwierige Kalkulationen
  • Verhandlungen mit Auftraggebern und Behörden
  • Vorbereiten von Bilanzen
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Gehaltsgruppe A IXDetails

Umfassende Tätigkeiten, selbstständig und eigenverantwortlich, auf Basis vertiefter Berufserfahrung – etwa das Leiten komplizierter und umfangreicher technischer oder kaufmännischer Arbeitsbereiche.

Typische Beispiele

  • Selbstständiges Leiten komplizierter Bauausführungen
  • Entwerfen und Berechnen komplizierter Baukonstruktionen
  • Erstellen von Bilanzen
  • Verhandlungsführung mit Auftraggebern und Behörden
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Gehaltsgruppe A XDetails

Spitzengruppe der Gehaltsordnung: umfassende, selbstständig ausgeführte Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung sowie eigener Dispositions- und Weisungsbefugnis. Der Tarifvertrag nennt hier keine Richtbeispiele – die Abgrenzung zu A IX läuft allein über Verantwortung und Weisungsbefugnis.

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Gruppe ist nicht gleich Stufe

Die oben erklärte Gruppe bewertet Tätigkeit oder Qualifikation. Innerhalb dieser Gruppe bestimmt die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr den Tabellenwert.

Häufige Fragen

Antworten zur Eingruppierung bei Bauhauptgewerbe.

Wie finde ich meine richtige Gruppe bei Bauhauptgewerbe?

Im Bauhauptgewerbe werden gewerbliche Lohngruppen und Angestellten-/Poliergruppen getrennt bewertet. Vergleiche deshalb deine schriftlich übertragenen Aufgaben mit der verlinkten Entgeltordnung. Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Personalstelle und Interessenvertretung können bei der Prüfung helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?

Die Gruppe bewertet die Tätigkeit oder Qualifikation. Die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr bildet meist Erfahrung beziehungsweise Beschäftigungszeit ab. Die passenden Tabellenwerte findest du in der Gehaltstabelle; der Rechner verbindet beide Angaben mit deiner Arbeitszeit.

Führt ein Abschluss automatisch zu einer höheren Gruppe?

In der Regel nein. Eine Ausbildung, Fortbildung oder ein Studium muss für die übertragene Tätigkeit tariflich erforderlich sein und tatsächlich genutzt werden. Ausnahmen und ausdrücklich personenbezogene Merkmale stehen in der jeweiligen Entgeltordnung.

Was kann ich bei Zweifeln an meiner Eingruppierung tun?

Sichere zuerst Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und eine Aufstellung der tatsächlich ausgeübten Aufgaben. Bitte anschließend Personalstelle oder Arbeitgeber um die tarifliche Fundstelle; Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft können die Einordnung prüfen.

Quelle und Prüfhinweis

Grundlage: Bundesrahmentarifvertrag Baugewerbe – Lohngruppen, Tarifparteien des Baugewerbes / Bundesanzeiger, veröffentlichte Tarifregelungen. Abgerufen am 15. August 2026. Die Darstellung fasst die Tarifmerkmale zusammen und ersetzt keine individuelle Prüfung oder Rechtsberatung.