Bauhauptgewerbe: 18 Gruppen von Lohngruppe 1 bis Gehaltsgruppe A X, gültig 01.04.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 40 Std./Woche).
Dieser Gehaltsrechner bildet die Löhne und Gehälter im Bauhauptgewerbe ab, gültig ab 01.04.2026 – erstmals bundeseinheitlich (Ost gleich West). Wähle deine Lohngruppe (1 bis 6, gewerblich) oder Gehaltsgruppe (A I bis A X, Angestellte). Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.
Datenstand
Bauhauptgewerbe, Entgelte ab 01.04.2026 (bundeseinheitlich, Ost=West), 40 Std./Woche. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Die Stundenlöhne der Lohngruppen sind Gesamttarifstundenlöhne (inklusive Bauzuschlag), gültig bundeseinheitlich ab 01.04.2026. Wegegeld, Auslösung, Erschwerniszuschläge und Sonderzahlungen sind nicht enthalten. Monats- und Jahreswerte sind aus 40 Std./Woche hochgerechnet.
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Kurze Antworten zum Gehaltsrechner für das Bauhauptgewerbe.
Für wen gilt der Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe?
Die Tabelle beruht auf dem Tarifabschluss von IG BAU und Bauarbeitgebern für das Bauhauptgewerbe und gilt bundesweit. Ob sie auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, hängt von Tarifbindung und Arbeitsvertrag ab.
Gelten im Osten andere Löhne als im Westen?
Nein, nicht mehr. Mit der Stufe zum 01.04.2026 wurden die Löhne und Gehälter im Osten auf das West-Niveau angehoben. Seither gilt im Bauhauptgewerbe erstmals eine bundeseinheitliche Tabelle.
Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Gehaltsgruppen?
Lohngruppen (1 bis 6) gelten für gewerbliche Arbeitnehmer und werden als Stundenlohn ausgewiesen. Gehaltsgruppen (A I bis A X) gelten für Angestellte und Poliere und werden als Monatsgehalt ausgewiesen. Der Rechner zeigt beide.
Ab wann gilt die aktuelle Bau-Tabelle?
Die hinterlegten Werte gelten vom 01.04.2026 bis 31.03.2027. Monats- und Jahreswerte der Lohngruppen werden aus 40 Wochenstunden hochgerechnet.
Was ist der Ecklohn im Bauhauptgewerbe?
Der Ecklohn ist der Tariflohn der Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter) und dient als Bezugsgröße für viele Berechnungen. Ab 01.04.2026 liegt er bundeseinheitlich bei 26,05 Euro je Stunde (Gesamttarifstundenlohn).
Ist der Bauzuschlag enthalten?
Ja. Die Stundenlöhne sind Gesamttarifstundenlöhne, also inklusive des tariflichen Bauzuschlags. Nicht enthalten sind Wegegeld, Auslösung, Erschwerniszuschläge und Sonderzahlungen.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Orientierung, keine Lohnabrechnung.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Bundeseinheitlich ab 01.04.2026: die Löhne und Gehälter im Osten wurden auf West-Niveau angehoben.
Lohngruppen als Gesamttarifstundenlöhne (inkl. Bauzuschlag); Gehaltsgruppen A I bis A X als Monatsgehalt.
Ohne weitere Zuschläge, Wegegeld, Auslösung und Sonderzahlungen. Monats- und Jahreswerte sind aus 40 Std./Woche hochgerechnet.
13. Monatseinkommen: gewerblich im Tarifgebiet West 123 Gesamttarifstundenlöhne bei mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit am 30. November, Tarifgebiet Ost 54 GTL (mindestens 500 Euro); für Angestellte regional abweichend - wegen der regionalen Unterschiede nicht eingerechnet.