Tarifvertrag-Online

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Öffentlicher Dienst - TV-L

TV-L Entgelttabelle 2026

TV-L: 16 Gruppen von E 1 bis E 15, gültig 01.04.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).

Die vollständige Entgelttabelle für den TV-L (Tarifvertrag der Länder, allgemeiner Teil): alle Entgeltgruppen E 1 bis E 15 mit den Stufen 1 bis 6. Über die Auswahl „Tarifstand“ wechselst du zwischen dem aktuellen Stand ab 01.04.2026 sowie den Ständen Januar 2027, März 2027 und Januar 2028. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe, ein Klick auf den Gruppennamen die Detailseite der Entgeltgruppe.

Gültig01.04.2026 – 31.12.2026Vollzeit38,5 Std./Woche

Entgelttabelle TV-L

Darstellung

Entgelttabelle TV-L mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet die Seite der Entgeltgruppe mit vorgewählter Stufe im Rechner, Klick auf den Gruppennamen die Detailseite der Entgeltgruppe.

Jahressonderzahlung TV-L

  • E 1 bis E 4: 87,43 % des Monatsentgelts
  • E 5 bis E 8: 88,14 % des Monatsentgelts
  • E 9a bis E 11: 74,35 % des Monatsentgelts
  • E 12 bis E 13: 46,47 % des Monatsentgelts
  • E 14 bis E 15: 32,53 % des Monatsentgelts
  • Auszahlung: mit dem Entgelt für November
  • Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-L); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
  • Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Bemessungsmonate, Hessen und Sondertabellen werden nicht berechnet.

Der TV-L Tarifvertrag im Überblick

Allgemeine Tabelle ab 01.04.2026. Im TV-L Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.534 € bis 7.855 € brutto bei 38,5 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der TV-L Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Länder ohne Hessen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 38,5 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.04.2026 bis 31.12.2026.

TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 16 Entgeltgruppen von E 1 bis E 15 und gliedert sich in bis zu 6 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.534 € in der untersten bis 7.855 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Stufe 1 zu 2 nach 1 Jahr, Stufe 2 zu 3 nach 2 Jahren, Stufe 3 zu 4 nach 3 Jahren, Stufe 4 zu 5 nach 4 Jahren, Stufe 5 zu 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 16 TV-L) - die Endstufe 6 ist also nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Bei überdurchschnittlicher Leistung kann der Aufstieg verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden; einschlägige Berufserfahrung kann schon bei der Einstellung zu einer höheren Stufe führen.

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-L Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Jahressonderzahlung TV-L (E 1 bis E 4: 87,43 % des Monatsentgelts, E 5 bis E 8: 88,14 % des Monatsentgelts, E 9a bis E 11: 74,35 % des Monatsentgelts, E 12 bis E 13: 46,47 % des Monatsentgelts und E 14 bis E 15: 32,53 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Bemessungsmonate, Hessen und Sondertabellen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-L); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.

VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %. Vereinfachte Orientierung für VBL West; VBL Ost, kommunale ZVK-Sätze, Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage und Grenzwerte werden nicht individuell berechnet.

Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.

Jahressonderzahlung und VBL West werden vereinfacht als Jahreskomponenten abgebildet.

Hinweis zur TV-L-Entgelttabelle

Die Werte sind Tabellenentgelte (Vollzeit) des allgemeinen Teils der TV-L-Tabelle und dienen als unverbindliche Orientierung. Über „Tarifstand“ ist neben dem aktuellen Stand ab 01.04.2026 auch Januar 2027 (vorgezogene Erhöhung E 1 Stufe 2), März 2027 (+2,0 %) und Januar 2028 (+1,0 %) abrufbar. Der TV-L gilt in allen Ländern außer Hessen; Sondertabellen (z. B. ärztlicher Dienst, Lehrkräfte) sind nicht enthalten. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung und der Stufenzuordnung. Jahreswerte enthalten die Jahressonderzahlung vereinfacht.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur TV-L Entgelttabelle.

Wie hoch ist das Gehalt im TV-L Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.534 € in der untersten bis 7.855 € brutto in der höchsten Stufe bei 38,5 Std./Woche Vollzeit.

Bis wann gilt die TV-L Entgelttabelle?

Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.04.2026 bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.

Welche Gruppen enthält die TV-L Entgelttabelle?

Die Tabelle umfasst 16 Gruppen von E 1 bis E 15 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.

Nach wie vielen Jahren steigt man in der TV-L Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?

Stufe 1 zu 2 nach 1 Jahr, Stufe 2 zu 3 nach 2 Jahren, Stufe 3 zu 4 nach 3 Jahren, Stufe 4 zu 5 nach 4 Jahren, Stufe 5 zu 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 16 TV-L) - die Endstufe 6 ist also nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Bei überdurchschnittlicher Leistung kann der Aufstieg verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden; einschlägige Berufserfahrung kann schon bei der Einstellung zu einer höheren Stufe führen.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L?

Die Jahressonderzahlung ist nach Gruppen gestaffelt (E 1 bis E 4: 87,43 %, E 5 bis E 8: 88,14 %, E 9a bis E 11: 74,35 %, E 12 bis E 13: 46,47 %, E 14 bis E 15: 32,53 % des Monatsentgelts) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.

Sind die Werte brutto oder netto?

Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.

Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?

Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 24 Abs. 3 TV-L): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden. Vollzeit entspricht hier 38,5 Wochenstunden.

Gelten die Werte auch bei Teilzeit?

Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (38,5 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.

Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?

Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.

Für wen gilt der TV-L Tarifvertrag?

Erfasst sind: Allgemeine Tabelle ab 01.04.2026. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.