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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 12

Entgeltgruppe 12 (E 12) TV-L

E 12 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 4310,90 € in Stufe 1 bis 6626,54 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Die Entgeltgruppe 12 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich heraushebt. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Stand wählen:20272026

Datenstand

TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 12 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 12 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 14310,90 €25,84 €2771,46 €
Stufe 24599,41 €27,57 €2923,11 €
Stufe 35210,41 €31,23 €3237,14 €
Stufe 45746,90 €34,45 €3504,70 €
Stufe 56439,85 €38,60 €3882,46 €
Stufe 66626,54 €39,72 €3982,70 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 12 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2003,28 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 12: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 14310,90 €2239,43 €3359,14 €
Stufe 24599,41 €2389,30 €3583,96 €
Stufe 35210,41 €2706,71 €4060,06 €
Stufe 45746,90 €2985,40 €4478,10 €
Stufe 56439,85 €3345,38 €5018,06 €
Stufe 66626,54 €3442,36 €5163,54 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 12 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Typische Tätigkeiten

  • Besonders verantwortliche Fach- und Sachgebietsaufgaben
  • Leitung abgegrenzter Aufgabenbereiche in Landesbehörden
  • Verantwortliche technische Fachfunktionen (z. B. nach Teil II)

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Hinweis zu E 12 TV-L

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 12 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 12 TV-L?

E 12 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 11 heraushebt – die höchste Gruppe der Verwaltungsmerkmale unterhalb der wissenschaftlichen Hochschulbildung.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 12?

Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Worin unterscheidet sich E 12 von E 13?

E 13 setzt in der Regel eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. Master oder Universitätsdiplom) mit entsprechender Tätigkeit voraus oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.