Öffentlicher Dienst - TV-L - E 12: 16 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Die Entgeltgruppe 12 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich heraushebt. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Brutto-Überblick E 12 TV-L
Vollzeit (38,5 Std./Woche): Stufe 1 ab 4310,90 €, Stufe 6 bis 6626,54 € im Monat (Tarifbrutto, Stand laut Quellenangabe unten).
Eingruppierung
E 12 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Besonders verantwortliche Fach- und Sachgebietsaufgaben
Leitung abgegrenzter Aufgabenbereiche in Landesbehörden
Verantwortliche technische Fachfunktionen (z. B. nach Teil II)
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 12 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 11 heraushebt – die höchste Gruppe der Verwaltungsmerkmale unterhalb der wissenschaftlichen Hochschulbildung.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 12?
Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.
Worin unterscheidet sich E 12 von E 13?
E 13 setzt in der Regel eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. Master oder Universitätsdiplom) mit entsprechender Tätigkeit voraus oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.