Wer bekommt Entgeltgruppe 12 TV-L?
E 12 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 11 heraushebt – die höchste Gruppe der Verwaltungsmerkmale unterhalb der wissenschaftlichen Hochschulbildung.
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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 12
E 12 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 4310,90 € in Stufe 1 bis 6626,54 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Die Entgeltgruppe 12 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich heraushebt. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Datenstand
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 12 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
| Stufe | Monatsbrutto | Stundenlohn | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4310,90 € | 25,84 € | 2771,46 € |
| Stufe 2 | 4599,41 € | 27,57 € | 2923,11 € |
| Stufe 3 | 5210,41 € | 31,23 € | 3237,14 € |
| Stufe 4 | 5746,90 € | 34,45 € | 3504,70 € |
| Stufe 5 | 6439,85 € | 38,60 € | 3882,46 € |
| Stufe 6 | 6626,54 € | 39,72 € | 3982,70 € |
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
| Stufe | Vollzeit | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4310,90 € | 2239,43 € | 3359,14 € |
| Stufe 2 | 4599,41 € | 2389,30 € | 3583,96 € |
| Stufe 3 | 5210,41 € | 2706,71 € | 4060,06 € |
| Stufe 4 | 5746,90 € | 2985,40 € | 4478,10 € |
| Stufe 5 | 6439,85 € | 3345,38 € | 5018,06 € |
| Stufe 6 | 6626,54 € | 3442,36 € | 5163,54 € |
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
E 12 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 12 im TV-L.
E 12 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 11 heraushebt – die höchste Gruppe der Verwaltungsmerkmale unterhalb der wissenschaftlichen Hochschulbildung.
Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.
E 13 setzt in der Regel eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. Master oder Universitätsdiplom) mit entsprechender Tätigkeit voraus oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.