E 13 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 4759,37 € in Stufe 1 bis 6764,69 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Entgeltgruppe 13 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 13 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
4759,37 €
28,43 €
3006,30 €
Stufe 2
5106,09 €
30,50 €
3184,18 €
Stufe 3
5366,89 €
32,06 €
3315,92 €
Stufe 4
5873,56 €
35,09 €
3571,12 €
Stufe 5
6573,97 €
39,27 €
3954,54 €
Stufe 6
6764,69 €
40,41 €
4056,12 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Quellen und Berechnungsdetails
Die Entgeltgruppe 13 im TV-L ist die typische Gruppe für Beschäftigte mit Master- oder Universitätsabschluss, etwa wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
4759,37 €
2472,40 €
3708,60 €
Stufe 2
5106,09 €
2652,51 €
3978,77 €
Stufe 3
5366,89 €
2787,99 €
4181,99 €
Stufe 4
5873,56 €
3051,20 €
4576,80 €
Stufe 5
6573,97 €
3415,05 €
5122,57 €
Stufe 6
6764,69 €
3514,12 €
5271,19 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
E 13 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (z. B. Master oder Universitätsdiplom) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Für Lehrkräfte gilt die eigene Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L). Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
Tarifliche Anforderungen
E 13 ist die allgemeine Gruppe für wissenschaftliche Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit.
Im TV-L gehören dazu insbesondere Master-, Diplom-Universitäts-, Magister- oder erste-Staatsprüfungsabschlüsse. Ein Bachelor genügt dafür nicht allein; er ist im allgemeinen Verwaltungsmerkmal bei E 9b verortet.
Wie in allen Gruppen muss der Abschluss zur tatsächlich übertragenen Tätigkeit passen. Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen können nach dem Merkmal ebenfalls berücksichtigt werden.
E 13 erfasst Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung – etwa Master oder Universitätsdiplom – und entsprechender Tätigkeit, typisch für wissenschaftliche Mitarbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder.
Gilt E 13 TV-L auch für Lehrkräfte?
Angestellte Lehrkräfte der Länder werden nach der eigenen Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) eingruppiert; viele Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung erreichen dabei eine der E 13 entsprechende Vergütung.
Mit welcher Stufe starte ich in E 13?
Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnst du in Stufe 1; einschlägige Berufserfahrung – etwa aus vorherigen befristeten Verträgen – kann zu einer höheren Stufenzuordnung führen. Der weitere Aufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.