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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 14

Entgeltgruppe 14 (E 14) TV-L

E 14 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 bis 40,1 Std./Woche je nach Geltungsbereich) 5.143,59 € in Stufe 1 bis 7.194,48 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Entgeltgruppe 14 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 14 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche; tariflich je nach Geltungsbereich 38,5 bis 40,1 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 15.143,59 €30,73 €3.203,28 €
Stufe 25.515,90 €32,95 €3.390,36 €
Stufe 35.821,41 €34,78 €3.541,83 €
Stufe 46.283,38 €37,54 €3.797,51 €
Stufe 56.991,23 €41,76 €4.175,07 €
Stufe 67.194,48 €42,98 €4.280,35 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,4 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 14 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 Stunden pro Woche.

Setzt die tarifliche Vollzeit-Wochenarbeitszeit. Das Tabellenentgelt ändert sich dadurch nicht, nur Stundenlohn und Teilzeit-Stunden.

Arbeitszeit einer Vollzeitstelle laut Arbeitsvertrag; bei abweichender Regelung hier eintragen. Bei 50 % bleibt das Tabellenentgelt halbiert; Wochenstunden und Stundenlohn folgen dieser Basis.

Sonstige Zulagen brutto pro Monat – die unten ausgewählten Zuschläge sind bereits berücksichtigt.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

–

Nur bei tariflichem Anspruch laut Entgeltordnung bzw. Abrechnung wählen. Die Zulagennummer ist nicht die Entgeltgruppe. Bei Teilzeit anteilig.

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Nur bei tariflichem Anspruch laut Entgeltordnung bzw. Abrechnung wählen. Die Zulagennummer ist nicht die Entgeltgruppe. Bei Teilzeit anteilig.

–

Nur eine Zulage wählen, wenn die Voraussetzungen nach §§ 7/8 TV-L erfüllt sind. Erhöhte Festbeträge ab 01.07.2026; bei Teilzeit anteilig. Unständige Schichtarbeit und Zeitzuschläge sind hier nicht enthalten.

Zusatzversorgung

Vereinfachter Arbeitnehmerabzug vom Monats- und Jahresentgelt. Steuerfreiheit, SV-Freibeträge und Hinzurechnungen der Zusatzversorgung werden nicht berechnet; insbesondere bei VBL Ost kann die Auszahlung abweichen.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 1.673,21 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV-L Entgelttabelle einschließlich Überleitungsgruppen, gültig vom 01.04.2026 bis 31.12.2026. Die Vollzeit-Wochenstunden sind im Rechner einstellbar.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.

Quellen und Berechnungsdetails

Die Entgeltgruppe 14 im TV-L gilt für Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Aufgaben sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung herausheben. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Finanzierung der VBLklassik: Abrechnungsverbände West und Ost, Stand 02.06.2026. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

TV-L: §§ 6, 8, 20, 24 und Anlage F (Zulagen), Stand 20.09.2026. Bayerische Staatskanzlei – Bürgerservice, gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

Teilzeit in Entgeltgruppe 14: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Tariflich gelten je nach Geltungsbereich 38,5 bis 40,1 Std./Woche; bei längerer Vollzeit fällt der Anteil für dieselbe Stundenzahl etwas niedriger aus. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 15.143,59 €2.671,99 €4.007,99 €
Stufe 25.515,90 €2.865,40 €4.298,10 €
Stufe 35.821,41 €3.024,11 €4.536,16 €
Stufe 46.283,38 €3.264,09 €4.896,14 €
Stufe 56.991,23 €3.631,81 €5.447,71 €
Stufe 67.194,48 €3.737,39 €5.606,09 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 14 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung – mindestens zu einem Drittel oder durchgehend – aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt, sowie Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der E 13 ständig unterstellt sind. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 14 baut auf der entsprechenden E-13-Tätigkeit auf.

  • Die Tätigkeit muss sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus E 13 herausheben, mindestens zu einem Drittel ein solches Heraushebungsmerkmal aufweisen oder zu mindestens einem Drittel hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben verlangen.
  • Eine weitere allgemeine Alternative ist eine dauerhaft ausdrücklich angeordnete Leitung von mindestens drei Beschäftigten mindestens der E 13.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Beispieltätigkeiten

  • Herausgehobene wissenschaftliche Aufgaben an Hochschulen und Landeseinrichtungen
  • Fachliche Leitung kleinerer wissenschaftlicher Teams
  • Referententätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 14 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 14 TV-L?

E 14 erfasst Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E 13 heraushebt oder denen mindestens drei Beschäftigte ab E 13 ständig unterstellt sind.

Wie ist E 14 in Stufen gegliedert?

Die Entgeltgruppe 14 ist in die Stufen 1 bis 6 gegliedert; der Aufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Wann ist statt E 14 die Entgeltgruppe 15 einschlägig?

E 15 setzt voraus, dass sich die Tätigkeit durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 14 heraushebt oder dass mindestens fünf Beschäftigte ab E 13 ständig unterstellt sind.