E 14 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 5143,59 € in Stufe 1 bis 7194,48 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Die Entgeltgruppe 14 im TV-L gilt für Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Aufgaben sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung herausheben. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe 14 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 14 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
5143,59 €
30,83 €
3203,28 €
Stufe 2
5515,90 €
33,06 €
3390,36 €
Stufe 3
5821,41 €
34,89 €
3541,83 €
Stufe 4
6283,38 €
37,66 €
3797,51 €
Stufe 5
6991,23 €
41,91 €
4175,07 €
Stufe 6
7194,48 €
43,12 €
4280,35 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe 14: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
5143,59 €
2671,99 €
4007,99 €
Stufe 2
5515,90 €
2865,40 €
4298,10 €
Stufe 3
5821,41 €
3024,11 €
4536,16 €
Stufe 4
6283,38 €
3264,09 €
4896,14 €
Stufe 5
6991,23 €
3631,81 €
5447,71 €
Stufe 6
7194,48 €
3737,39 €
5606,09 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
E 14 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung – mindestens zu einem Drittel oder durchgehend – aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt, sowie Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der E 13 ständig unterstellt sind. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Herausgehobene wissenschaftliche Aufgaben an Hochschulen und Landeseinrichtungen
Fachliche Leitung kleinerer wissenschaftlicher Teams
Referententätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 14 erfasst Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E 13 heraushebt oder denen mindestens drei Beschäftigte ab E 13 ständig unterstellt sind.
Wie ist E 14 in Stufen gegliedert?
Die Entgeltgruppe 14 ist in die Stufen 1 bis 6 gegliedert; der Aufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Wann ist statt E 14 die Entgeltgruppe 15 einschlägig?
E 15 setzt voraus, dass sich die Tätigkeit durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 14 heraushebt oder dass mindestens fünf Beschäftigte ab E 13 ständig unterstellt sind.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.