Öffentlicher Dienst - TV-L - E 14: 16 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Die Entgeltgruppe 14 im TV-L gilt für Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Aufgaben sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung herausheben. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Brutto-Überblick E 14 TV-L
Vollzeit (38,5 Std./Woche): Stufe 1 ab 5143,59 €, Stufe 6 bis 7194,48 € im Monat (Tarifbrutto, Stand laut Quellenangabe unten).
Eingruppierung
E 14 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung – mindestens zu einem Drittel oder durchgehend – aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt, sowie Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der E 13 ständig unterstellt sind. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Herausgehobene wissenschaftliche Aufgaben an Hochschulen und Landeseinrichtungen
Fachliche Leitung kleinerer wissenschaftlicher Teams
Referententätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 14 erfasst Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E 13 heraushebt oder denen mindestens drei Beschäftigte ab E 13 ständig unterstellt sind.
Wie ist E 14 in Stufen gegliedert?
Die Entgeltgruppe 14 ist in die Stufen 1 bis 6 gegliedert; der Aufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Wann ist statt E 14 die Entgeltgruppe 15 einschlägig?
E 15 setzt voraus, dass sich die Tätigkeit durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 14 heraushebt oder dass mindestens fünf Beschäftigte ab E 13 ständig unterstellt sind.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.